Wenn ich den bayerischen MPr richtig verstanden habe, bekommt jeder Unternehmer, der in der aktuellen Krise Umsatzeinbußen behauptet, einen Zuschuss oder Kredit aus öffentlichen (also Steuer-) Mitteln. Auf das Privatvermögen komme es nicht an.
Wer prüft, ob die Angaben im Antrag richtig sind?
Falsche Angaben werden als Betrug gewertet. Aber die Erfahrung zeigt, dass auch Strafen für Steuerhinterziehung viele Steuerbetrüger nicht von der Straftat abhalten.
So bemängelt der Bundesrechnungshof, dass jährlich trotz Strafandrohung 10 Mrd Euro durch Nicht-Verbuchung von Bareinnahmen hinterzogen werden.
Kann ich mein Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnehmen, damit mein dann gefährdetes Unternehmen Staatszuschüsse bekommt?
Können auch Unternehmer Anträge stellen, wenn sie wegen Steuerhinterziehung oder anderer Betrugsdelikte rechtskräftig verurteilt wurden?
Ich kann mich erinnern, dass einem honorigen Bürger das Bundesverdienstkreuz überreicht wurde, während in seinem Unternehmen die Steuerfahndung zugange war.
Vielleicht hat ein User schon einschlägige Informationen. Ich werde jedenfalls beim BMF nachfragen.
[verschlagwortet vom www Team]