Hallo,
das lässt sich so einfach nicht beantworten.
Grundsätzlich sollen alle Hilfen die es gibt (unabhängig ob Gastro oder andere Gewerbe) dazu dienen, den Betrieb erhalten zu können.
Manche Hilfen sind Zweckgebunden, wie z.b. die Soforthilfe aus dem letzten Jahr. Hier muss ein Nachweis zur Verwendung erfolgen. Wie genau ist allerdings noch immer unklar.
Andere Hilfen werden eben Prozentual ausgezahlt. Diese sind von diversen Zahlen abhängig, vor Allem aber erst mal vom Vorjahres-Umsatz, bzw in diesem Jahr vom Vergleichsmonat in 2019.
Wenn hier eine Prozentuale Summe ausgezahlt wird, dann ist diese zur freien Verwendung. Aktueller Stand z.b. für die Überbrückungshilfe 3 wäre mit nicht bekannt, dass man hier Verwendungsnachweise erbringen muss.
Und davon mal ganz abgesehen; manche Betriebe könne aber natürlich auch mit den Hilfen die Kosten decken, die der Staat zugesagt hat und haben dann aus anderen finanziellen Mitteln noch die Möglichkeit z.b. ein Auto zu kaufen.
Oder müssen es vielleicht sogar (so wie ich) da man zweckgebundene Rückstellungen beim Finanzamt gebildet hat, natürlich noch vor Corona.
Es kann also durchaus auch einfach alles seine Richtigkeit haben.