Moin,
auf https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Coronavirus-Das-ist-erlaubt-ist-verboten,corona1156.html#Veranstaltungen liest man:
„Bei privaten Zusammenkünften greift die Regelung, dass sich dabei nicht mehr als zehn Personen beziehungsweise die Angehörigen von mehr als zwei Hausständen in gemeinsamen Räumen oder in der Öffentlichkeit treffen.“
Was würde das bedeuten, wenn sich zehn Personen aus mehr als zwei Hausständen auf der Terrasse eines dieser Haushalte treffen wollten? Diese ist weder für die Öffentlichkeit zugänglich noch ein gemeinsamer Raum im Sinne eines Innenraumes/Zimmers. Oder wie ist „Raum“ hier definiert?
Gruß
Marius