Corona-Kontaktbeschränkung: priv. Treffen draußen auf Privatgrundstück

Moin,
auf https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Coronavirus-Das-ist-erlaubt-ist-verboten,corona1156.html#Veranstaltungen liest man:
„Bei privaten Zusammenkünften greift die Regelung, dass sich dabei nicht mehr als zehn Personen beziehungsweise die Angehörigen von mehr als zwei Hausständen in gemeinsamen Räumen oder in der Öffentlichkeit treffen.“

Was würde das bedeuten, wenn sich zehn Personen aus mehr als zwei Hausständen auf der Terrasse eines dieser Haushalte treffen wollten? Diese ist weder für die Öffentlichkeit zugänglich noch ein gemeinsamer Raum im Sinne eines Innenraumes/Zimmers. Oder wie ist „Raum“ hier definiert?

Gruß
Marius

Hallo,
innen ist die Ansteckungsgefahr generell hoeher, draussen ist besser. Wenns nicht drinsteht, kann man damit dennoch gegen Vorschriften verstossen.
Mehr Personen oder mehr Hausstaende heisst mehr Infektion riskieren, die netten Leute zu Besuch anstecken koennen, und zwar bewusst vorsaetzlich gewollt.

Hallo,

wenn Du direkt in die schleswig-holsteinische Corona-Verordnung schaust, dann steht da:

§2 Abs.4:
„Ansammlungen im öffentlichen Raum und Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur von im selben Haushalt lebenden Personen und Personen gestattet, die einem weiteren gemeinsamen Haushalt angehören (Kontaktverbot). Darüber hinaus sind Zusammenkünfte von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern, eigenen Kindern und anderen in gerader Linie Verwandten zulässig, soweit die Teilnehmerzahl 10 Personen nicht übersteigt.“

und §5 Abs. 3:
„Veranstaltungen im privaten Wohnraum und dazugehörigem befriedetem Besitztum sind nur zulässig, wenn sie den in § 2 Absatz 4 genannten Personenkreis nicht überschreiten.“

Sprich: Innenraum oder nicht ist egal, es ist eine „Zusammenkunft zu privaten Zwecken“ bzw. eine „Veranstaltung im privaten Wohnraum und dazugehörigem befriedeten Besitztum“.

Wenn die maximal 10 Leute in gerader Linie verwandt sind, geht es, sonst nicht.

Viele Grüße,

Jule

1 Like