Hallo zusammen, ich habe ein „kleines“ Problem. Meine Mutter bezieht bereits Rente, betreibt aber nach wie noch ihre Weinhandlung. Mit Corona musste sie dann auch vorübergehend schließen und hatte die diversen Hilfspakete beantrag und auch (vorläufig) bewilligt bekommen.
Nun kam aber letzte Woche von der Landesbank BW der endgültige Bescheid, dass drei Anträge nicht bewilligt werden und die Hilfe zurück bezahlt werden muss. Begründung ist, dass die Summe ihrer Einkünfte nicht die geforderten 51+ Prozent aus einer gewerblichen Tätigkeit überschreiten. Grundlage dafür ist der Einkommensteuerbescheid 2019. Zwar überschreiten die Einkünfte meiner Mutter die 51+ Prozent, allerdings macht sie seit Jahre nur noch eine Gewinn und Verlustrechnung und keine komplette Einkommsteuererklärung. Und das Ergebnis der GuV ist deutlich weniger als die 51%.
Nach meinem Verständnis würde ihr zwar die Hilfe zustehen, allerdings zeigt der Einkommenssteuerbescheid für 2019 nur das Ergebnis der GuV und nicht das tatsächliche Einkommen.
Was kann man tun bzw. wen kann man fragen.
Vielen Dank, Alex