Hallo Zusammen,
mein AG hat mit der letzten Lohnabrechnung (April 2020) eine Gewinnbeteiligung für 2019 ausbezahlt und diese voll versteuert und die Sozialabgaben abgezogen. Im Arbeitsvertrag ist nicht vereinbart dass es diese Zahlung gibt. Hätte er diesen Betrag nicht auch anteilig bis zur Freigrenze von 1500€ als Corona-Prämie behandeln können?
Ist die Frage also eigentlich: „ich will, dass mein Arbeitgeber für mich den Staat bescheißt, wie bringe ich ihn dazu?“, habe ich das richtig verstanden?
Warum soll das Beschiss sein? Es ist eine Prämie welcher der AG zwischen dem 1.3. und 31.12. ausbezahlt also in dem Zeitraum in dem diese Reglung gilt. In meinen Augen ist das Vergleichbar mit einer Ist-Versteuerung.
Nur zusätzlich gewährte Prämien sind begünstigt. Wenn der Arbeitgeber jetzt einfach eine ohnehin geplante Zahlung anders deklariert, besteht ein sehr hohes Risiko, dass dies bei der nächsten Lohnsteueraußenprüfung auffällt, und dass der Arbeitgeber dann einen dicken Batzen nachzahlen muss.
Das ist der Hauptgrund dafür, dass nur nur die dämlichen Arbeitgeber bei solchen Vorgängen schummeln.
D.h. die großen Autobauer und andere Big Player sind dämliche AG weil ich weiß definitiv dass dies bei denen so gehandhabt wird. Oder Sie haben einfach nur das bessere „Schmiermittel“ Da wurde die Freigrenze von 1500€ ausgenutzt und der Rest als „Prämie 2019“ deklariert, nach dem Motto das ist die Prämie mehr ging nicht.
Nein, das weißt du offensichtlich nicht. Du glaubst nur, dass du die internen Vorgänge kennst, weil du von irgendwem irgendwas gehört hast und die Zusammenhänge nicht nachgefragt hast.
Exakt auf diese Weise entstehen übrigens Verschwörungstheorien.
@anon43214967
Glaub mir ich weiß es genau dass das so ist. Ich habe meine Quelle an passender Position.
Und was Deine Verschwörungstheorien anbelangt so versuche ich Dir und nur speziell Dir, gerade Weiszumachen dass die Erde eine Scheibe ist und die Sonne um die Erde kreist. Und das Coronavirus einzig alleine durch die Chemtrails verbreitet wurde.
Wahrscheinlich bist Du einer der größten Verschwörungstheoretiker.
Nein.
Nein.
Ja. Sehr wahrscheinlich ist das so. Glaub mir, ich weiß es genau, ich habe meine Quelle an passender Position (ich habe meinen Aluhut richtig rum auf). Die Amerikaner sind niemals auf dem Mond gewesen.
Oder du laberst ganz einfach Mist. Im gesamten Thread.
sofern es sich um eine zahlung
handelt, hätte man dies tun können. die „prämienzahlung“ muss sich nach meinem kenntnisstand nicht auf leistungen ab 01.03.20 beziehen. weitere voraussetzungen wären nur, dass die beihilfen und unterstützung zusätzlich zum arbeitslohn gezahlt werden. und dass es sich nicht um gewohnheitsmäßige regelmäßige zahlungen wie gewinnbeteiligungen über jahre hinweg handelt.
eine andere regelung für automobilindustrie und global player ist mir nicht konkret bekannt, aber sie ist durchaus denkbar.
viele unternehmen nutzen übrigens die coronaprämie jetzt für monatliche zahlungen als entschädigung für home-office, sofern im arbeitsvertrag nichts anderes bereits vereinbart ist. oder für zusätzliche leistungen wie coronabedingte tätigkeiten im sinne gesundheitsschutz im unternehmen als zusätzliche tätigkeiten.
alles legal und sozial fair/gerecht.
pasquino
Finde den Fehler …
weißt du, wie es in den vorjahren war? gewinnbeteiligung für 2018, 2017,…
ich weiß es nicht. geht aus dem geschriebenen nicht hervor.
pasquino