Wenn ein Selbstest korrekt durchgeführt wird, dann hat er die selbe Relevanz wie ein Schnelltest bei einer anerkannten Teststelle. Es sind die gleichen Tests.
Dieses „zweitägliche Testen mit Meldung in der App“ ist Unfug. Anordnen darf er es nicht, kontrollieren kann er es nicht, das Ergebnis einfordern darf er nicht.
Sinnvoll ist regelmäßiges Testen auch im Urlaub ja schon - die Schnelltests sind halt nicht so empfindlich wie PCR-Tests. Wer eine stille Infektion im Urlaub durchmacht, kann bei Arbeitsaufnahme noch infektiös sein (gerade gegenüber vulnerablen Personengruppen wie Senioren in einem Heim), ohne dass ein Schnelltest (egal ob selber durchgeführt oder am Testzentrum) noch anschlagen könnte.
Und jetzt hat es noch weniger mit Arbeitsrecht zu tun:
Zu den Hochzeiten der Testzentren war ich auch zweimal da - widerwillig, denn die Probenentnahme erfolgte schlampig, oberflächlich, wie am Fließband. Und das für teuer Geld vom Staat. Widerliche „Kriegsgewinnler“.