Coronavirus: Arbeitsunfähigkeit bei Kurzarbeit?

Hallo ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr und bin noch in der 6-monatigen Probezeit. Ich gehe seit einigen Tagen kränkelnd zur Arbeit (mit Publikumsverkehr) weil ich die Kollegin nicht hängen lassen wollte, da viel Stress…

Jetzt kündigt der Chef für April 50% Kurzarbeit an. Ich habe folgende Fragen:

Wenn ich eine AU habe, bekomme ich dann volle Lohnfortzahlung oder nur vermindert wie Kurzarbeitergeld ?

Dann schickt er uns trotz Ansteckungsgefahr zu unseren Gästen, die mit Kaffee etc. zu bedienen und ich habe Angst vor Ansteckung…

Und verlängert diese Kurzarbeit meine Dauer der Probezeit ??

Danke für eine Info. Bleiben Sie gesund.

#coronavirus

[Überschrift editiert, verschlagwortet vom www Team]

vermindert. Weil sonst alle krank machen würden.

nein
Schöne Grüße
Schrella

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

In der Probezeit ist eine 1- oder 2-wöchige Kündigungsfrist ?

Wenn jetzt z. B. 3 Monate Kurzarbeit ist (ich habe Probzeit bis 1.7.) komme ich aus der Kurzarbeit und meine Probezeit ist dann quasi um… ? Wie ist danach bei einem befristeten Jahresvertrag die Kündigungsfrist nach der Probezeit ?

Und kann bei 50% Kurzarbeit der Chef nochmal reduzieren meinte er… ?

Hallo,
deinen Arbeitsvertrag habe ich gerade nicht da. Aber da steht es drin.

Steht auch im Arbeitsvertrag.

Ja, das ist etwas, was er mit der Agentur für Arbeit ausmacht. Die finanzieren solche Aktionen und deshalb müssen die einverstanden sein. Der Sinn der Kurzarbeit ist, dass dein Arbeitsplatz erhalten bleibt und du nicht entlassen werden musst.
Schöne Grüße
Schrella