Coronavirus: Hotelstorniernung Polen nach Grenzschließung

Liebes Forum,

wir haben vor längerer Zeit privat und unmittelbar, d.h. ohne vermittelnde Instanz, ein Hotelzimmer für zwei Wochen in den polnischen Bergen gebucht (Urlaubsbeginn 15.03.2020). Vorab haben wir eine Anzahlung von ca. 30 % mittels Kreditkarte tätigen müssen. Wir waren bereits im letzten Jahr in dem Hotel und waren sehr zufrieden.

Gestern am 14.03.2020 rief uns das Hotel an und infomierte uns über die Zwangsschließung im Zuge der #coronavirus Pandemie ab dem 15.03.2020 und somit Stornierung unserer Buchung. Man räumte uns aber ein, die Anzahlung für eine spätere Buchung bis 20.12.2020 auszunutzen. Fakt ist, dass wenn das Hotel uns nicht abgesagt hätte, wir kurze Zeit später hätten selbst absagen müssen, da wir wegen der Grenzschließung zwischen Deutschland und Polen in der Nacht zum 15.03.2020 nicht hätten einreisen können. Meinen aktuellen Urlaub kann ich nicht so kurzfristig zurückgeben, d.h. ich werde den Urlaub bis Ende 2020 nicht nachholen und die Anzahlung nicht ausnutzen können.

Weiß jemand, ob es in Polen - ähnlich wie in Deutschland - eine Regelung gibt, wonach der Hotelgast den Buchungspreis zurückfordern kann, wenn sich das Hotel aus welchen Gründen auch immer plötzlich in einer Sperrzone befindet? Wenn die Anzahlung abgelehnt wird, werde ich um eine Verlängerung der Frist bis Anfang 2021 bitten, um den Urlaub ggf. im neuen Jahr nachzuholen. Aber bevor ich solch eine Einigung ansteuere, möchte ich gerne wissen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die Anzahlung zurückzufordern.

Unabhängig von dieser Frage: kennt jemand eine polnische Seite, die der unsrigen „Wer weiß was?“ entspricht? Über die Internetsuche bin ich auf keine gescheite Seite gestoßen.

Vielen Dank!

[Überschrift editiert, verschlagwortet vom www Team]

Wenn das Hotel die Buchung storniert, dann sollte es von sich aus eine Rückzahlung der Anzahlung anbieten.

Das Hotel hat natürlich ein massives finanzielles Problem. Es wird wohl deine Anzahlung bitter nötig haben.
Aber das sollte nicht dein Problem werden. Vielleicht wird das Hotel in der Krise Insolvenz anmelden. Deine Anzahlung wäre dann verloren.

Also: Schreibe das Hotel an. Erkläre, dass du in diesem Jahr keinen Urlaub dort machen können wirst. Man möge dir bitte deine Anzahlung auf dein Konto zurückzahlen.

Das polnische Recht kenne ich nicht, aber dass man eine Anzahlung nicht behalten kann, wenn man eine Buchung storniert, dürfte selbstverständlich sein.

1 Like

hi,

Ich stolpere etwas über die Schreibweise.

Ist das Hotel geschlossen wurden oder ‚nur‘ die Grenze?

Ist die Stornierung nur eine logische, unabwendbare Maßnahme, da der Urlauber definitiv nicht anreisen kann/darf und das Angebot, den Urlaub in diesem Jahr nachzuholen, die eigentliche Aussage des Textes?

grüße
lipi

Vielen Dank!
Beides trifft zu: Sowohl die Grenze ist seit gestern (15.03.2020) geschlossen, für uns also ohne Quarantänemaßnahmen nicht passierbar, also auch das Hotel selbst. Das Hotel hat uns aktiv angerufen und die Reservierung storniert und in Aussicht gestellt, dass wir die Anzahlung bis Ende 2020 für eine neue Buchung nutzen können. Wir hätten aber ohnehin nicht anreisen können, weil sich das Hotel, bezogen auf uns, in einem Sperrgebiet befindet.
Ich habe dem Hotel zwischenzeitlich geschrieben und erklärt, dass eine Buchungsänderung für uns nicht in Frage kommt und dass wir um Rückerstattung der Anzahlung bitten. Eine Antwort haben wir noch nicht erhalten. Jetzt warten wir mal ab.
Gruß!