Liebes Forum,
wir haben vor längerer Zeit privat und unmittelbar, d.h. ohne vermittelnde Instanz, ein Hotelzimmer für zwei Wochen in den polnischen Bergen gebucht (Urlaubsbeginn 15.03.2020). Vorab haben wir eine Anzahlung von ca. 30 % mittels Kreditkarte tätigen müssen. Wir waren bereits im letzten Jahr in dem Hotel und waren sehr zufrieden.
Gestern am 14.03.2020 rief uns das Hotel an und infomierte uns über die Zwangsschließung im Zuge der #coronavirus Pandemie ab dem 15.03.2020 und somit Stornierung unserer Buchung. Man räumte uns aber ein, die Anzahlung für eine spätere Buchung bis 20.12.2020 auszunutzen. Fakt ist, dass wenn das Hotel uns nicht abgesagt hätte, wir kurze Zeit später hätten selbst absagen müssen, da wir wegen der Grenzschließung zwischen Deutschland und Polen in der Nacht zum 15.03.2020 nicht hätten einreisen können. Meinen aktuellen Urlaub kann ich nicht so kurzfristig zurückgeben, d.h. ich werde den Urlaub bis Ende 2020 nicht nachholen und die Anzahlung nicht ausnutzen können.
Weiß jemand, ob es in Polen - ähnlich wie in Deutschland - eine Regelung gibt, wonach der Hotelgast den Buchungspreis zurückfordern kann, wenn sich das Hotel aus welchen Gründen auch immer plötzlich in einer Sperrzone befindet? Wenn die Anzahlung abgelehnt wird, werde ich um eine Verlängerung der Frist bis Anfang 2021 bitten, um den Urlaub ggf. im neuen Jahr nachzuholen. Aber bevor ich solch eine Einigung ansteuere, möchte ich gerne wissen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die Anzahlung zurückzufordern.
Unabhängig von dieser Frage: kennt jemand eine polnische Seite, die der unsrigen „Wer weiß was?“ entspricht? Über die Internetsuche bin ich auf keine gescheite Seite gestoßen.
Vielen Dank!
[Überschrift editiert, verschlagwortet vom www Team]