Coronavirus: Lohnersatzzahlung wenn die Arbeit wegen Corona ausfällt?

Mal angenommen man ist in Fruhrente und bezieht zusätzlich Grundsicherung.
Nun hat manein Arbeitsvertrag unterschrieben für ein halbes Jahr für ein Minijob. . Das Amt weiß Bescheid. Wie sieht es nun aus mit Lohnersatzzahlung wenn die Arbeit wegen Corona ausfällt und man deshalb diese auch noch nicht antreten konnte, da die Arbeitsstelle vorerst als geschlossen gilt.
Danke im voraus

#coronavirus

[Überschrift editiert, verschlagwortet vom www Team]

Da sieht es schlecht aus. Anspruch auf ALG hat man über den Minijob ja nicht.
Aber der Arbeitgeber muss den Lohn weiterzahlen. Er könnte Dich kündigen, aber bis dahin muss er zahlen. Ist die Arbeitsstelle auf behördliche Anordnung geschlossen kann ein Lohnersatzanspruch über die entsprechende Stelle bestehen.

MfG
duck313

Hallo,

auf die allermeisten derartigen Fälle derzeit von Arbeitsausfall wg. „Corona“ ist § 615 BGB
anwendbar.
Der AG trägt das Risiko alleine und muß die Vergütung im vereinbarten Umfang auch dann zahlen, wenn er die Arbeitsleistung nicht abruft.

Alberca

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