Du scheinst „im falschen Film“ zu sein:
Glaubensfreiheit - Art. 4 Abs. 1 und 2 GG
Die bundesweiten Versammlungsverbote greifen sowohl in die Religionsfreiheit der Kirchen, Moscheen und Synagogen als auch der Gläubigen ein: Jeder öffentliche Gottesdienst ist eine Versammlung, die nicht mehr stattfinden kann. Symbolhaft dafür steht der Papst, der den Segen „Urbi et Orbi“ vor einem gespenstisch leeren Petersplatz erteilt hat. Die Religionsausübungsfreiheit ist eingeschränkt, aber etwa im privaten Raum oder als Livestream noch möglich.
Versammlungsfreiheit - Art. 8 GG
Die Bewegung Fridays for Future hat schnell auf die Einschränkung der Versammlungsfreiheit reagiert: Sie demonstriert online. Dies müssen zurzeit auch alle anderen Demonstranten tun. Andernfalls verstoßen sie gegen die jeweiligen Versammlungsverbote des Bundeslandes. Das Verbot, das wir derzeit erleben, ist der härteste denkbare Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
Die Pandemieregeln gelten auch für Moscheen mit Hasspredigern und ohne Gemeinschaftssinn.
Aus deinem Artikel:
Im Iran lecken strenggläubige Schiiten die Türklinken von Moscheen ab, um zu demonstrieren, dass sie der Glaube vor Ansteckung bewahrt. Bei uns behauptet Weihbischof Marian Eleganti, der Glaube mache Einschränkungen im Gottesdienst wegen Covid-19 überflüssig. Er glaube an die übernatürliche Kraft der Gegenwart Gottes in der Hostie, die schliesslich der Leib Christi sei.
Da wünscht man guten Appetit.
Angeblich mit Coronavirus infizierter Mann leckt Rolltreppe ab.
Der Festgenommene soll die Tat gefilmt und verbreitet haben: Ein angeblich mit dem Coronavirus infizierter Mann hat an einem Münchner U-Bahnhof einen Fahrkartenautomaten und den Handlauf einer Rolltreppe abgeleckt.