Hallo,
ich habe eine Frage zur aktuellen Lage mit Corona.
Wenn man für jemanden Kurzarbeit beantragt und dann per Lohnabrechnung die Kurzarbeit abrechnet, schlüsselt man dies unter Lohnarten Kurzarbeitergeld nach der Stammlohnart 410 auf? (Steuer/SV/UV ->Steuer- und SV-Behandlung -> 4 Bezüge Steuer-und SV frei). Ich dachte Kurzarbeitergeld sei lohnsteuerfrei, aber SV-Pflichtig? Muss dort was anderes eingetragen werden?
Ich bin dankbar für eine Antwort.
Vielen lieben Dank.
[Überschrift editiert, verschlagwortet vom www Team]