Creditreform Auskunft löschen

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage zur Datenspeicherung von Auskunfteien:

Grundsätzlich empfinde es als Unverschämtheit, dass es sich in Deutschland offensichtlich jede dahergelaufene Firma erlauben darf und kann, ohne Zustimmung der Betroffenen, persönliche Daten zu veröffentlichen, zu verkaufen und sich damit daran zu bereichern. Zumal diese „Auskünfte“ vielfach aus dubiosen Quellen stammen und fehlerhaft oder gar falsch sind.

Wie könnte ein Betroffener es erreichen, es „Auskunfteien“ wie z.B. Creditreform zu verbieten, persönliche Daten zu speichern bzw. an Dritte weiterzugeben? Könnte ein Anwalt im Einzelfall eine Unterlassungserklärung einfordern?

Vielen Dank und viele Grüße

Hallo ninifie,

bei Creditreform kann ich dir leider nicht genau sagen wie es dort abläuft jedoch denk ich mir das es ähnlich sein wird wie bei der Schufa.
Dort kannst du dich „löschen“ lassen somit erhalten z.B. deine Bank, Handypartner, Kaufhäuser etc. keine Infos mehr über deine bestehenden Verträge und über deine angebliche Bonität. Klingt zwar gut ist es jedoch in den meisten Fällen nicht, oft wird dann von einem schlechten Schufascore ausgegangen.

Lg knobi

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Aber explizit die Schufa meinte ich nicht bei meiner Frage, zumal der Betroffene der Datenspeicherung vorab zustimmen muss, beispielsweise bei einem Kreditantrag oder Handyvertrag. Bei allen anderen „Auskunfteien“ scheint es aber so zu sein, dass sie unaufgefordert selbständig aus allen möglichen und unmöglichen Quellen Daten sammeln und diese veröffentlichen. Ich bin der Meinung, das es doch eine Möglichkeit geben muss, sich dagegen zu wehren.

VG

Hallo,

unrichtige Daten kann man löschen lassen. Aber gegen die Übermittlung richtiger Informationen sollte doch kein Einwand bestehen, solange der Abfragende ein berechtigtes Interesse für die Auskunft hat.

Also erst Auskunft beantragen und dann weitersehen.

VG
EK

Hallo,

unrichtige Daten kann man löschen lassen.

Wie geht man da vor? Man finde beispielsweise in seinen Daten, welche man ja neuerdings kostenlos abfragen kann, eine Kreditkarte welche man binnen der 4wöchigen kostenlosen Testphase wieder zurückgegeben hätte.
Die Auskunftei sagt, man möge sich an das Kreditkartenunternehmen wenden, hier erhält man die Antwortt, die Auskunftei sei benachrichtigt worden, möchte aber keine Kopie dieser Nachricht oder sonstige Belege rausrücken, die der Betroffene selbst der Auskunftei vorlegen könnte. Diese behauptet nach 4 Monaten immer noch, es liege keine Info über Rückgabe der Kreditkarte vor, und gibt damit auf Anfrage ggf. immer noch falsche Daten oder/und ein falsches Scoring heraus?! Welchen Anspruch hätte der Betroffene?

LG
Der kater

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Vielen Dank für die Antwort.

Mir geht es nicht darum, eine Auskunft zu berichtigen. Ich empfinde das ganze Geschäftsmodell als unseriös und illegal. Auskunft ist ok, wenn der Betroffene zustimmt. Aber unkontrolliertes Sammeln und Handel mit persönlichen Daten, auch wenn diese sachlich richtig sind, ist von meinem Rechtsempfinden her nicht in Ordnung.

Ebenso wenig wird bei der Creditreform das von Dir zitierte „berechtigte Interesse“ des Abfragenden geprüft. Das berechtigte Interesse wird vom Abfragenden gegenüber Datenhändler erklärt :smile: um dann als Mitglied - je nach Zahlungswilligkeit - das Recht auf nahezu unbegrenzte Datenabfrage per Knopfdruck ausüben zu können :smile:

Im Prinzip kann sich also jeder „Interessierte“ nahezu unbegrenzten Datenzugriff erkaufen…

Vg

Hallo,

das Geschäftsmodell steht im Gesetz und ist legal.

http://dejure.org/gesetze/BDSG/29.html

Es bedarf keiner Einwilligung für die Abfrage, höchstens für die Einmeldung in den Bestand. Die Datenquellen sind öffentliche Verzeichnisse und eben diese Melder (Inkassobüros, Banken, Versandhäuser, Telekommunikationsanbieter,…).

Bei Dauerschuldverhältnissen oder kreditierten Geschäften wie Kauf auf Rechnung ist das ja auch berechtigt, dass man Infos über den anderen einholt.

Es stimmt auch nicht, dass nach Belieben abgefragt wird. Dazu gibt es die Stichprobenkontrolle und notfalls kann man sich ja für jede Abfrage das berechtigte Interesse nachweisen lassen.

VG
EK

Ich schrieb lediglich das ICH das Geschäftsmodell als illegal empfinde.

Zur Abfrage entnehme ich dem Gesetzestext:

_(2) Die Übermittlung im Rahmen der Zwecke nach Absatz 1 ist zulässig, wenn

  1. der Dritte, dem die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und…_

Du selbst schreibst dazu:

Dazu gibt es die Stichprobenkontrolle und notfalls kann man sich ja
für jede Abfrage das berechtigte Interesse nachweisen lassen.

Also ich kann dem Gesetzestext eben gerade nicht entnehmen, dass Stichproben ausreichend sind…

Meine Eingangsfrage betreffend finde ich aber folgenden Ausschnitt als interessanten Ansatz:

_(1) Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, insbesondere wenn dies der Werbung, der Tätigkeit von Auskunfteien oder dem Adresshandel dient, ist zulässig, wenn

  1. kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung hat,_

Könnte ich auf dieser Grundlage beispielsweise die Löschung aller persönlichen Daten verlangen? Was wäre ein „schutzwürdiges Interesse…“?

Vielen Dank und viele Grüße

Hallo,

Ich schrieb lediglich das ICH das Geschäftsmodell als illegal
empfinde.

schon verstanden, ist es aber nach aktueller Gesetzeslage nicht.

Zur Abfrage entnehme ich dem Gesetzestext:

_(2) Die Übermittlung im Rahmen der Zwecke nach Absatz 1 ist
zulässig, wenn

  1. der Dritte, dem die Daten übermittelt werden, ein
    berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt
    hat und…_

Du selbst schreibst dazu:

Dazu gibt es die Stichprobenkontrolle und notfalls kann man
sich ja
für jede Abfrage das berechtigte Interesse nachweisen lassen.

Also ich kann dem Gesetzestext eben gerade nicht entnehmen,
dass Stichproben ausreichend sind…

Das hast Du missverstanden. Die Auskunftei kann sich in einem automatisierten Verfahren nicht jedes Mal das berechtigte Interesse nachweisen lassen, das würde das Verfahren ad absurdum führen. Es muss aber vorhanden sein und zumindest Stichprobenkontrollen durchgeführt werden (§ 10 BDSG), dass es vorgelegen hat. So lässt sich z.B. die Schufa von allen Abfragern regelmäßig dann Unterlagen vorlegen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergab (z.B. Bestellung des Betroffenen beim Online-Shop mit Rechnungskauf, Kreditantrag, …). Der Betroffene kann natürlich jederzeit bei einer gegebenen Auskunft das berechtigte Interesse in Zweifel ziehen (weil er z.B. überhaupt keine Bestellung auf Rechnung aufgegeben hat und trotzdem seine Bonität abgefragt wird). Das geht dann notfalls über die Aufsichtsbehörde.

Meine Eingangsfrage betreffend finde ich aber folgenden
Ausschnitt als interessanten Ansatz:

_(1) Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Verändern oder
Nutzen personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung,
insbesondere wenn dies der Werbung, der Tätigkeit von
Auskunfteien oder dem Adresshandel dient, ist zulässig, wenn

  1. kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein
    schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung,
    Speicherung oder Veränderung hat,_

Könnte ich auf dieser Grundlage beispielsweise die Löschung
aller persönlichen Daten verlangen? Was wäre ein
„schutzwürdiges Interesse…“?

Generelle Aussagen darüber, wann schutzwürdige Interessen beeinträchtigt werden, sind nicht möglich, weil es auf den Zusammenhang ankommt, in dem sie gespeichert wird. Die Speicherung und auch Übermittlung bedarf daher der Rechtfertigung im Einzelfall. Gerichte hatten z.B. Unzulässigkeit bei wenig aussagekräftigen Daten angenommen (OLG Hamm DuD 1983, 149), wenn sie geeignet sind, einen negativen Eindruck der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen hervorzurufen. Oder OLG Düsseldorf (RDV 2006, 124) sah schutzwürdige Interessen verletzt bei Daten, die zwar für sich genommen richtig sind, durch die aber infolge fehlender Voreintragungen der unrichtige Eindruck eines aktuellen vertragswidrigen Verhaltens hervorgerufen werde.

Kurzum: Für Negativdaten bedarf es objektiver „harter“ Faktoren. Wenn es aber solche harten Faktoren gibt, dann haben auch andere Anbieter, die in Vorleistung gegenüber diesem Kunden treten, auch das Recht, diese Faktoren zu erfahren.

VG
EK

Hallo,

man kann der unrichtigen Eintragung widersprechen. Allerdings wenn man für 4 Wochen eine Kreditkarte hatte und das gespeichert wurde, dass man 4 Wochen eine Kreditkarte hatte, dann ist die Information ja nicht falsch. Sie wäre nur falsch, wenn die Beendigung des Kartenvertrages nicht gespeichert wäre und dann könnte man Berichtigung verlangen.

Den Berichtigungs- oder Löschungsanspruch ergibt sich aus:

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__35.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__20.html

Den kann man zivilrechtlich vor dem Amtsgericht durchsetzen (Klage auf Berichtigung oder Löschung) oder man schaltet die Aufsichtsbehörde im Bundesland des Sitzes des Unternehmens ein und macht da eine Eingabe, dass Unternehmen XY zu Unrecht Information ABC über einen speichern würde und auf die Berichtigungsverlangen nicht reagieren würde, sondern nur die Verantwortlichkeiten hin und her schiebt.

Die Behörde hat da auch schöne Zwangsmittel parat. Und es kostet nix.

VG
EK

Nochmals vielen Dank für die rege Diskussionsbeteiligung und auch für diese Antwort.

Aber mein Gedanke war in der Ausgangsfrage ein ganz anderer: ich finde, man sollte sich aus Datenschutzgründen an diesem System überhaupt nicht beteiligen. Ich selbst beispielsweise kenne meine eigene Auskunft nicht und werde diese auch nicht anfordern. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass da etwas negatives vermerkt ist. Trotz allem werde ich regelmäßig beispielsweise von Creditreform angeschrieben mit der Aufforderung, meine Daten (ich selbst wohne in England!) sowie die Daten meiner beiden deutschen Unternehmen (GmbH, bin aber nur Gesellschafter, kein Geschäftsführer!) zu aktualisieren, was ich bisher selbstverständlich regelmäßig ignorierte.

Mein persönliches Ziel wäre es, alle Daten vollständig löschen zu lassen und zwar einschließlich des Namens. D.h. so, als wäre ich nie gespeichert gewesen.

Ebenso möchte ich nicht mit dahergelaufenen, mir unbekannten Unternehmen über die Speicherung MEINER EIGENEN DATEN verhandeln.

Vg

Bananenrepublik Deutschland! Offen gesagt: Ich bin schockiert! Die Datenhändler scheinen tatsächlich machen zu können, was sie wollen. Ich würde besonders auf Grund des §10 das Gesetz in „Datenveröffentlichungsgesetz“ ändern…

Vg

Hallo,

das Geschäftsmodell der Auskunftei ist erstens in allen europäischen Ländern Standard und zweitens außerhalb Europas wie z.B. in den USA im Regelfall gar nicht reglementiert.

Dass Händler und Banken sich untereinander vernetzen und schwarze Schafe aussortieren ist so alt wie der Handel selbst.

Der Staat fördert das auch durch Schuldnerverzeichnisse, auch wenn in den letzten Jahren einige Änderungen beschlossen wurden, die diesen öffentlichen Datenbestand von faulen Eiern beschränken. Daher wird die Existenz von Auskunfteien immer wichtiger.

Insofern gehört die Existenz von Auskunfteien zu einem funktionsfähigen Wirtschaftssystem dazu. Sonst gäbe es für viele Leute keine Kredite mehr und kaum jemand könnte auf Rechnung bestellen, alles wäre wie bei Ebay mit Vorkasse (denn der arme Ebay-Anbieter hat natürlich keine Schufa-Accumio-Creditreform-Bürgel-Daten).

Übrigens kann das völlige Nichtvorhandensein in solchen Systemen die Kreditwürdigkeit stark mindern, weil dann der Eindruck einer Scheinidentität besteht, wenn über eine Person nichts gespeichert ist.

VG
EK

Das heißt also, das ich beispielsweise, sobald ich nicht bei den Auskunfteien registriert bin, (wogegen ich sowieso offensichtlich nichts tun kann), werde ich verdächtigt eine Scheinidentität vorzutäuschen???

Unglaublich! Ich denke, auf dieser Welt müssten mal wieder einige auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden…

Es ist doch letztendlich das „Problem“ eines jeden Einzelnen, wenn er keinen Kredit mehr bekommt. Mich persönlich interessiert das beispielsweise nicht die Bohne, weil ich keinen Kredit brauche… und, richtig, ich kaufe bei Ebay und immer per Vorkasse. Auch meine Entscheidung. Oder haben die Banken mittlerweile auch was gegen Guthabenkonten von „Nichtregistrierten“???

Vg

Hallo,

ja, aber da ist doch auch ein Eintrag in der SCHUFA vorhanden.

Wenn einer aber noch nie ein Konto hatte, nie in einer Adressdatei der Post auftauchte, was soll man davon halten, wenn man überlegt, ob man mit dem Geschäfte machen will, und wenn es nur ein Guthabenkonto ist.

VG
EK

PS: Wie es in den USA aussieht…http://www.schufa.de/media/themenundprojekte/downloa…

Von der Schufa habe ich ja ganz bewusst nicht gesprochen. Da hab ich ja auch mal unterschrieben, dass ich mit einer Datenspeicherung einverstanden bin. Es geht mir nur um Firmen, die ohne meine Erlaubnis Daten sammeln und verkaufen. Aber dass es dafür keinen Anspruch auf Löschung gibt, ist ein starkes Stück. Praktisch jeder Unbefugte kann bei der gängigen Praxis sensible persönliche Daten abrufen und beliebig missbrauchen…

Warum ich kritisch bin, hat noch einen anderen Grund: Ich weiss, dass in meiner Creditreform-Auskunft der Straßenname fehlerhaft ist. Und seit Monaten bekomme ich immer wieder Briefwerbung von diversen, mir unbekannten Firmen mit eben diesem Schreibfehler… Wenn das kein Missbrauch ist… Ich würd die Brüder gern mal verklagen wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz, sehe aber kaum Aussichten auf Erfolg, weil ich den Nachweis nicht erbringen kann…

Vg
Markus