Hallo,
hat sich jemand schonmal eingehender mit dem VDA Band 1 (2. Auflage!!!) und dem Thema DmbA (Dokument mit besonderer Archivierung) auseinandergesetzt?
Irgendwie will der VDA ja, daß hierdurch die „alte“ D-Pflicht ersetzt wird. Leider ist das Vorwort, wo dies erläutert werden soll wiedereinmal reichlich kryptisch ausgefallen…
Für mich heißt das jedenfalls, daß die alte „D“ Kennzeichnung entfällt und Dokumente, welche krit. Merkmale beschreiben als DmbA z.B. mit einem „A“ gekennzeichnet werden. Dokus, die keine krit. Merkmale, wohl aber der bes. Archivierung unterliegen, erhalten ebenfalls ein „A“.
Ist das soweit richtig interpretiert?!
Ich bin auf Erfahrungen unter Interpretationen gespannt!!!
Gruß
Jörg Lengenfelder