Da haben wir es mal wieder

Was musste ich da gerade lesen:
(http://onnachrichten.t-online.de/c/12/01/03/1201036
)
(Auschnitt):smiley:er Angeklagte im Peggy-Mordprozess kann nach Expertenansicht so therapiert werden, dass er keine Kinder mehr missbraucht. „FĂŒr den geistig zurĂŒckgebliebenen Mann war die SexualitĂ€t mit Kindern eine Notlösung, da er bei Erwachsenen keine Chance hat“, sagt der Berliner Psychotherapeut JĂŒrgen Lemke. WĂ€hrenddessen hat der Angeklagte erneut bestritten, die NeunjĂ€hrige umgebracht zu haben."
Ich habe es ja befĂŒrchtet, das da wieder die Seelenklempner ankommen und perversen Mördern „Therapierbarkeit“ bescheinigen. Dazu fĂ€llt mir nichts mehr ein, ich hoffe nur die Anklage wird nicht diesen Aussagen folgen.

Gruss,
Roland

Hallo,
und Du kannst sicher durch Handauflegen oder den getrĂŒbten Blick in die Kristallkugel solche Aussagen per se als unsinnig einstufen.

Gruss
Enno

Ich habe es ja befĂŒrchtet, das da wieder die Seelenklempner
ankommen und perversen Mördern „Therapierbarkeit“
bescheinigen. Dazu fÀllt mir nichts mehr ein, ich hoffe nur
die Anklage wird nicht diesen Aussagen folgen.

Gruss,
Roland

Tja Roland!? Und nun? RĂŒbe ab? Standgericht? Lynchjustiz?
Ich erinnere mich noch an die Ermordung der Tochter eines NDR-Journalisten, vor etwa 20-25 Jahren. Der Vater hatte trotz seines seelischen Schmerzes auf das Gesetz gepocht und den „kranken“ TĂ€ter nicht mit einem berechnenden „gesunden“ TĂ€ter verglichen und trotz der tatsache, dass sein Kind umgebracht wurde auf ein FAIRES Gericht gehofft. Das Ergebnis: Selbsternannte Richter und ichweißallesbesser-tĂ€ter bedrohten ihn mit Mord.

Wenn Jemanden es nicht passt, das bei einer Strafzumessung auch das gesundheitsprofil berĂŒcksichtigt wird. moege das Straf- und Grundgesetz Ă€ndern und das Fallbeil wieder hervorholen.
Wir haben die Rechtsprechung wie sie ist und NIEMAND hat dieses Gesetz zu umgehen: weder TĂ€ter noch Unbeteiligter

Tja Roland!? Und nun? RĂŒbe ab? Standgericht? Lynchjustiz?
Ich erinnere mich noch an die Ermordung der Tochter eines
NDR-Journalisten, vor etwa 20-25 Jahren. Der Vater hatte trotz
seines seelischen Schmerzes auf das Gesetz gepocht und den
„kranken“ TĂ€ter nicht mit einem berechnenden „gesunden“ TĂ€ter
verglichen und trotz der tatsache, dass sein Kind umgebracht
wurde auf ein FAIRES Gericht gehofft. Das Ergebnis:
Selbsternannte Richter und ichweißallesbesser-tĂ€ter bedrohten
ihn mit Mord.

Wenn Jemanden es nicht passt, das bei einer Strafzumessung
auch das gesundheitsprofil berĂŒcksichtigt wird. moege das
Straf- und Grundgesetz Àndern und das Fallbeil wieder
hervorholen.
Wir haben die Rechtsprechung wie sie ist und NIEMAND hat
dieses Gesetz zu umgehen: weder TĂ€ter noch Unbeteiligter

Hallo,

gute Antwort auf das Ursprungsposting! Alle Achtung!

Was ist denn Deine Meinung?

Freispruch, weil krank?

Freispruch, weil es eh nur ein Kind war; und nicht meines?

Kuscheleinheiten fĂŒr TriebtĂ€ter und wir lassen es nochmals darauf ankommen?

Freispruch, weil es sind halt Triebe?

Die Todesstrafe ist sicherlich nicht der optimale Weg, weil es zu einfach und zu schnell erledigt werden könnte vor allem aber gegen
das Recht auf Leben verstossen wĂŒrde; auch dieses hat auch NIEMAND zu umgehen!

Es spricht aber nichts dagegen, dass der TĂ€ter bis zum letzten Atemzug ein Leben hinter verschlossenen TĂŒren fĂŒhrt.

Gruß
strangerone

Freispruch ?
Hallo,
fĂŒr den Mann kommt wohl kaum eine ambulante psychiatrische Behandlung in Betracht. Und bei §63 kann wohl kaum von „Freispruch“ die Rede sein.

Gruss
Enno

Mal losgelöst vom ganzen populistischen Palaver sei der Hinweis erlaubt, daß gerade im Bereich der Sexualverbrechen eine tiefe „Verwirrung“ zwischen Rechtssprechung und Psychologie herrscht.

Fehlende objektive MaßstĂ€be fĂŒhren dazu, daß der Begriff „Therapierbarkeit“ alles und nichts sagen kann. Denn: Wie sieht ĂŒberhaupt das klinische Bild desjenigen seelischen Defekts aus, der zu krankhafter PĂ€dophilie fĂŒhrt?
FĂ€lle wie Steigerwald oder Schmökel (u.a.) zeigen, daß hierbei vieles in der juristischen Grauzone liegt, galten doch beide als erfolgreich therapiert oder resozialisiert.
Letztlich entscheidet wohl eher die subjektive Einstellung der Richter, die PrĂ€sentation der SachverstĂ€ndigen und das Talent des Verteidigers, darĂŒber ob das Urteil Therapie oder GefĂ€ngnis lautet.

NatĂŒrlich drĂŒckt sich die Frage auf, ob es ĂŒberhaupt möglich ist, fĂŒr derartige FĂ€lle objektive Richtlinien zu finden?

Und letzte Bemerkung am Rande: Die Ansicht des NDR-Redakteurs ist zwar höchst ehrenwert, geht aber genauso am eigentlichen Problem vorbei, wie die Forderung nach lebenslÀnglichem Wegsperren.

Mittelweg!
Ich habe es schon mal gesagt, und ich sage
es immer wieder:

Es gibt nicht nur die beiden Extreme Tod oder
Luxus-Knast, sondern auch noch was dazwischen.

Ich plĂ€diere fĂŒr einen guten Mittelweg, in
diesem Falle *nicht* den Tod des StraftÀters,
also *nicht* RĂŒbe ab, sondern zum Beispiel
Eier weg und noch wie im Mittelalter irgendeine
Brandmarke an eine gut sichtbare Stelle.

Gruss, Marco

Hallo,
gute Antwort auf das Ursprungsposting! Alle Achtung!
Was ist denn Deine Meinung?
Freispruch, weil krank?
Freispruch, weil es eh nur ein Kind war; und nicht meines?
Kuscheleinheiten fĂŒr TriebtĂ€ter und wir lassen es nochmals
darauf ankommen?
Freispruch, weil es sind halt Triebe?
Die Todesstrafe ist sicherlich nicht der optimale Weg, weil es
zu einfach und zu schnell erledigt werden könnte vor allem
aber gegen das Recht auf Leben verstossen wĂŒrde; auch dieses hat auch
NIEMAND zu umgehen!

Es spricht aber nichts dagegen, dass der TĂ€ter bis zum letzten
Atemzug ein Leben hinter verschlossenen TĂŒren fĂŒhrt.

Gruß
strangerone

Auch Hallo, ich denke immer noch, dass mit den Möglichkeiten der Gesetzgebung eine Strafe und Sicherstellung eines TÀters gewÀhrleistet ist.
Was mich stört ist die direkte oder indirekte Pauschalisierung, dass TĂ€ter ja mit Samthandschuhen angefaßt wĂŒrden.
Fakt ist, dass wir eine Rechtsprechung haben, die es ermöglicht sĂ€mtliche Einzelheiten im Detail fĂŒr die Verteidigung, aber auch fĂŒr die Anklage zu nutzen.

Fakt ist auch, dass in vielen FÀllen negative Grundvoraussetzungen gegeben sind, sei es die schlechte Kindheit bei Ladendiebstahl oder SchÀden im Emotionsbereich bei TötungstÀtern.

Was ich akzeptiere ist eine oftmals zu unsensible Justiz, die aus welchen GrĂŒnden auch immer Urteile spricht, die bar jeder Logik sind.

Ob dies nun aus Dummheit oder Aktionismus ist sei dahingestellt.
Ich persönlich denke und glaube, dass die Rechtsprechung genĂŒgend Möglichkeiten hat so zu Urteilen, dass den Opfern (ich weiß dies klingt seltsam) als auch den TĂ€tern „Gerechtigkeit“ widerfĂ€hrt.

Und es ist fakt, dass Fachleute vielleicht garnicht „Volkes Stimme“ verstehen, weil sie strikt nach ihren medizinischen Regularien handeln.

Ein schweres Thema!

Hallo Roland,

ein KinderschÀnder MUSS terapiert werden.

Gruß
Camilla

Ich will keine Lynchjustiz (obwohl es einem danach dĂŒrstet) fĂŒr diese perversen TĂ€ter, sondern eine lebenslange (bis zum physischen Lebensende, sprich Tod) Strafe. Ist aber in Deutschland, soweit ich informiert bin, unmöglich. Und bitte keine „Streicheltherapie“ und Freigang nach 2 Jahren, um gleich das nĂ€chste Opfer abzugreifen. Die Therapie greift nicht, es gibt etliche Beispiele dafĂŒr. Entweder sind die sogenannten Therapeuten selbst so kaputt, das sie sich selbst therapieren mĂŒssten, oder die Probanden sind so ausgefuchst, das sie den Therapeuten sonst etwas erzĂ€hlen, ebemn was die hören wollen, fern ab jeglicher Wahrheit.

Roland

Hallo,
nimm Dir doch einfach mal irgendeine Ausgabe des StGB zur Hand. FĂŒr die Type wird mit annĂ€hernder Sicherheit §63 greifen. Und das ist Verschluß auf Widerruf, mit jĂ€hrlichen PrĂŒfungsfristen - soll heißen, ob er die geheiligten Hallen der Forensie jemals wieder verlĂ€ĂŸt, ist reichlich fraglich. Ebensowenig hat er nach 2 Jahren bereits an Anrecht auf Einzelausgang. In der Tat können psychisch kranke StraftĂ€ter mit bedeutend geringeren Straftaten teilweise jahrelang darauf warten ĂŒberhaupt einmal die Außenwelt wieder zu Gesicht zu bekommen und dann nur mit Pflegepersonal.

Gruss
Enno

Hallo Camilla,

ein KinderschÀnder MUSS terapiert werden.

Gruß
Camilla

ein Kinderschaender hat in der menschlichen Gemeinschaft nichts verloeren. Einsperren und Schluessel wegwerfen!

Keine Diskussion ueber Strafe oder Rache. Das Problem ist m.M. die Beweisfuehrung. Aber wenn ein Mensch „eindeutig“ ein Kinderschaender ist, dann wuerde ich nicht mehr ueber Therapie reden, sondern eine Zelle mit Eisentuer und ein Loch zum Essenreichen und Schluessel weg.

Gruesse, Rudolf

Nutzen fĂŒr die Gesellschaft?

Keine Diskussion ueber Strafe oder Rache. Das Problem ist m.M.
die Beweisfuehrung. Aber wenn ein Mensch „eindeutig“ ein
Kinderschaender ist, dann wuerde ich nicht mehr ueber
Therapie reden, sondern eine Zelle mit Eisentuer und ein Loch
zum Essenreichen und Schluessel weg.

Auch ein KinderschÀnder kann der Gesellschaft noch
nutzen, nÀmlich, wenn er keiner mehr ist.

Deshalb nicht wegsperren, sondern Schwanz ab.
(Von mir aus mit örtlicher BetÀubung, wir sind
ja zivilisiert :smile:

Dann kann er ohne teure Bewachung
wieder etwas nĂŒtzliches tun.

Gruss, Marco

Hola!

Ich kenn mich da nicht so aus, aber ich glaub kaum, dass seine gesamte Krankheit/Stoerung/Boesartigkeit - was es nun auch immer sein mag verschwunden ist, nur weil man ihm den Schwanz abgeschnitten hat

Gruss,
M.

Auch ein KinderschÀnder kann der Gesellschaft noch
nutzen, nÀmlich, wenn er keiner mehr ist.

Deshalb nicht wegsperren, sondern Schwanz ab.
(Von mir aus mit örtlicher BetÀubung, wir sind
ja zivilisiert :smile:

Dann kann er ohne teure Bewachung
wieder etwas nĂŒtzliches tun.

Gruss, Marco

Hallo

Mal ohne Wertung des Themas, es ist doch interessant wie auf eine Nachrichtenmeldung reagiert wird. Dort steht nicht:
„Angeklagter auf BewĂ€hrung zur ambulaten Verhaltenstherapie verurteilt“ !
Ich kann nicht erkennen das dieser Hr. Lembke Gutachter in dem Prozess ist. Die Formulierungen „MĂ€nner wie der Angeklagte“ deuten darauf hin, das er nichts mit dem Fall zu tun hat, ich bezweifel das er jemals Kontakt mit dem Angeklagten hatte.
Trotzdem wird hier so reagiert, als ob schon alles entschieden ist, nur weil irgendjemand seine Meinung geÀussert hat (und bei diesem Thema gibt es bestimmt auch unter Fachleuten genau entgegengesetzte Ansichten)


Nur mal so


Gruß, DW.

Hola!

Ich kenn mich da nicht so aus, aber ich glaub kaum, dass seine
gesamte Krankheit/Stoerung/Boesartigkeit - was es nun auch
immer sein mag verschwunden ist, nur weil man ihm den Schwanz
abgeschnitten hat

Gruss,
M.

Das war ja auch eher ein „pars pro toto“, d.h.
weil halt jeder „schwanz abschneiden“ sagt, hab ich das
so ĂŒbernommen.

Man sollte selbstverstÀndlich Wissenschaftlich
fundierte Maßnahmen ergreifen. Wenn das zusĂ€tzlich
zum Abschneiden noch ein rumschnipseln am
Limbischen System oder ein unter-Drogen setzen
ist, wÀrs mir auch recht.

Ne billigversion wÀre auch Steineklopfen in
Ukrainischen Bergwerken.

Ich bin halt ganz heftig gegen den extrem
angenehmen und luxuriösen Knast in Deutschland.

So ziemlich alles andere wÀre besser.

Gruss, Marco

Hallo,

Ich bin halt ganz heftig gegen den extrem
angenehmen und luxuriösen Knast in Deutschland.

den lÀnglichen Thread zum Thema VerschÀrfung des Strafvollzugs gab es vor ein paar Monaten unter:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv


Gruss
Enno

Danke!

Der Thread ist wirklich lÀnglich, aber
es sind interessante Argumente zu finden.

Gruss, Marco

Hi!

Dieses Szstem kann erst dann sicher funktionieren, wenn man die Ersteller positiver psychologischer Gutachten im Rueckfallsfall belangen kann.

Gruesse,

Mathias

Belehre mich

Hi!

Therapie greift
nicht, es gibt etliche Beispiele dafĂŒr.

Du behauptest, dass Therapie nicht greift. Hast du dazu zahlen? Dann wĂŒrde ich dir da auch glauben. EinzelfĂ€lle zĂ€hlen nun mal nicht.

Max