Dachboden als wohnund heizfläche zu unrecht angerechnet. Falsche Angaben aufm Mietvertrag

Zur Wohnung gehöriger Arbeits- und Abstellraum Wohnfläche?
Servus,

Bügelzimmer ist oben und Terrassenmöbel werden dort über Winter gelagert.

Es geht also nicht um

Kellerraum
Abstellraum außerhalb der Wohnung
Waschküche
Bodenraum
Trockenraum
Heizungsraum
Garage

sondern um einen Arbeits- und Abstellraum, der nach Deinen bisherigen Andeutungen als Nebenraum, eventuell nach Art einer Maisonette, mit der Wohnung verbunden ist und Bestandteil der Wohnung bildet.

Der gehört zur Wohnfläche, die demnach mit 45 m² + 15 m² = 60 m² zutreffend angesetzt ist.

Schöne Grüße

MM

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Eine Dachwohnung die sich auf 2 Ebenen befindet, 1 Ebene ca 45 qm und 2 Ebene ca 10-15 qm. Im Mietvertrag steht aber ca 60 qm. 
Abrechnungen werden alle nach qm gemacht und sehr überteuert, auch die Grundsteuer ist nicht nachvollziehbar. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die 2 Ebene gar nicht als Wohnfläche angegeben ist und eigentlich für einen Dachboden die Wohnfläche und Heizkosten zu unrecht abgerechnet wurden. 25 monate Mietzeit ist vergangen. Was hat das für Konsequenzen für den Vermieter? Kann man das Geld zurückfordern und muss es gerichtlich geklärt werden? Es wurde auch Grundsteuer auf den Mieter umgelegt für den Dachboden. Ist das eigentlich nicht strafbar?

Hallo
Man sollte sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und die ganze Sache klären . Erst wenn sich der Vermieter querstellt und nicht darauf eingeht sollte man zum Mieterbund gehen.
viele Grüße  noro

es wurden schon 3 Briefe per einschreiben verschickt und der Vermieter bedroht die Mieterin und versucht sie einzuschüchtern.

Servus,

eine wichtige Angabe fehlt:

Wie ist denn jetzt die „zweite Ebene“ tatsächlich genutzt? Als Dachboden oder als Teil der Wohnung?

Schöne Grüße

MM

Bügelzimmer ist oben und Terrassenmöbel werden dort über Winter gelagert. Es geht aber darum, dass bei uns viel über qm wohnfläche abgerechnet wird und wenn der nicht zur gesamtfläche des hauses gehört, warum soll ich alles nach 60 qm bezahlen?

Laut bauordnungsbehörde ist diese Wohnung im 1 stock keine eigenständige Wohnung, sondern ein Teil von der EG Wohnung und dürfte gar nicht so vermietet werden. Der Dachboden ist auch nicht als Wohnfläche deklariert und stellt auch keine Wohnfläche dar. Der Rest wird gerichtlich geklärt, der Mieter hat den Vertrag angefochten.

Hallo!

leider verstehst Du den Kern der Sache nicht.

Du nutzt diesen Raum, er gehört also mit zur Wohnung und zur Wohnfläche.
Ob die WF stimmt kann man nachmessen lassen. Wegen Dachschrägen oben wird ja reichlich abgezogen.
Mag sein, die 60 m2 sind deswegen falsch angegeben, das kann korrigiert werden.
Und wenn man Nebenkosten nach m2 bezahlt, dann mag sich eine Berichtigung und Rückzahlung ergeben.

Ob die Wohnung/Teile der Wohnung nach Baurecht unzulässig ist das ist eine ganz andere Sache. Hat mit dem Mietvertrag als solches erst einmal gar nichts zu tun.

Und wenn das ein 1 oder 2-Familienhaus ist wo Vermieter selbst wohnt, dann kann man im Vertrag vieles vereinbaren, was man sonst nicht machen darf.
Etwa halbe/halbe bei allen Nebenkosten ohne Abrechnung nach Verbrauch .

MfG
duck313

Es hat wohl mit dem Mietvertrag zu tun, weil der Vermieter den Mieter arglistig getäuscht hat und diese „Wohnung Nr 3“ als eigenständige Wohnung vermietet hat. Es wird jetzt geprüft ob dieser Vertrag überhaupt zustande gekommen ist, weil die „Wohnung Nr 3“ nicht vorhanden ist. Es ist ein 2-Familienhaus und es gibt dort keine eigenständige dritte Wohnung. Außerdem wurde der Dachboden in dem Vertrag auch nicht erwähnt, sondern nur 1 Stock und da sollen sich die 4 Zimmer befinden, Küche, Bad und Flur. Im 1 Stock sind aber nur 2 Zimmer, Küche, Bad und Flur. Die 60 qm sollen sich also im 1 Stock befinden und da sind gerade 41,27 qm vermessen worden. Die Anwältin ist der Meinung, der Vertrag ist nichtig und der Vermieter hat den Mieter arglistig getäuscht. Man legt auch Versicherungen auf den Mieter um, wo die Versicherung für Mietsachen nicht haftet. Es wird Grundsteuer umgelegt für Dachräume die zu Wohnfläche des Hauses nicht gehören und und und.

Der Vermieter wohnt nicht im Haus, sondern seine Schwiegermutter und seine Nichte mit Mann und Kind. Es gibt keine Wärmezähler und die Heizkosten sprengen den gesunden Menschenverstand. Das Haus ist sehr gut isoliert, Hat auf dem Dach 4 Solarzellen für Warmwasser und eine sparsame und neue Heizungsanlage von Örtli. Nach dem Verbrauch was der Vermieter berechnet hat, müsste sich das Haus in einem katastrophalen energetischen Zustand befinden, Efizienzklasse G.

Ein Grund erschließt sich mir nicht, warum das Dachgeschoß nicht als Wohnfläche angerechnet werden darf.
Gemäß den gesetzlichen Grundlagen werden Raumhöhen von mindesten 2 m Höhe zu 100 % angerechnet.
Raumhöhen von 1 m - 1,99 m zu 50 %.

Nach deinen eigenen Informationen, befindet sich dort ein Bügelzimmer, dass also auch als Wohnraum zu berechnen ist.
Wenn Du einen leerstehenden Raum, der die obengenannten Maße hat als Abstellkammer benutzt ist dies deine Angelegenheit, hat aber damit nichts zu tun, dass dieser Raum nicht zur Wohnfläche gehört.

Alles weitere kannst du hier nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html

Gruß Apolon