Dachdämmung nach Enev bei Eigentümerwechsel

Hallo,

Wir stehen kurz davor ein Haus zu kaufen und hoffen, dass uns jemand mit einer dringenden Frage weiter helfen oder ggf an die entsprechende Stelle verweisen kann. Wir wissen nämlich nicht, wo wir diese Information einholen können. Es handelt sich bei dem Haus um einen Bungalow aus dem Jahre 1974 mit Flachdach. Vermutlich ist dieses nicht gedämmt. Der Bungalow befindet sich seit ca 1,5 Jahren in Besitz einer Erbengemeinschaft und steht zum Verkauf. So wie wir es nun verstanden haben, gilt das Erbe als Eigentümerwechsel und die Frist mit den 2 Jahren zur Dachdämmung sind quasi fast abgelaufen. Was passiert, wenn wir das Haus jetzt kaufen? Haben wir dann ebenfalls 2 Jahre Zeit oder nur noch das restliche halbe Jahr?
Wir haben bei der Beantragung der Finanzierung keine Dachdämmung berücksichtigt. Das Dach wurde nämlich nach Auskunft der Erben „2011 neu gemacht“ und darüber existiert eine Rechnung. Da haben wir ehrlich gesagt gar nicht weiter drüber nachgedacht, ob es gedämmt ist oder nicht. Nun vermutete einer der Erben aber, es sei nicht gedämmt.

Also folgende Fragen müssten wir dringend klären :
Wie finden wir heraus, ob das Dach gedämmt ist? (Baubeschreibung leider nicht vorhanden; Wände sind mit Styropor gedämmt, Dach dann auch?)
Läuft die 2 Jahrsfrist nach der Enev weiter oder beginnt sie für uns neu?
An welche Stelle, Person müssen wir uns wenden, um ggf eine Antwort vor Ort zu erhalten? Bausachverständige?

Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen,
Vielen Dank,
EmiLu

Servus,

die zwei Jahre laufen ab Beginn der Nutzung durch den Käufer. Was andere vor ihm wie lange unterlassen haben, geht ihn nichts an.

Was an dem Dach gemacht wurde, steht auf der Rechnung. Da ist sicher mehr zu lesen als „Dach neu gemacht - pauschal wie vereinbart 32.000 €.“

Bei Baujahr 1974 darf man getrost davon ausgehen, dass das Dach nicht gedämmt ist. Wenn es im Lauf der letzten 20 - 30 Jahre nachgeholt worden wäre, hätte das irgendeiner der Erben mitgekriegt - das ist in einem bewohnten Bungalow eine Mordsaktion.

Ihr habt faktisch wesentlich länger dafür Zeit - es liegen keine paramilitärischen Schornsteinfegertruppen im Vorgarten versteckt auf der Lauer und verhaften Euch sofort, wenn nicht im 25. Monat eine Dämmung eingebracht ist. Wenn Ihr im Zweifelsfall zeigen könnt, dass Ihr Euch konkret um die Sache kümmert, habt Ihr die Zeit, die Ihr braucht.

Ziemlich schlurige Bank, die diesen Aspekt nicht von sich aus berücksichtigt. Machen die sonst keine Immo-Kredite? - Wie auch immer, jetzt müssen sie die Sache halt noch einmal in die Hand nehmen. Und zwar zusammen mit der KfW, die da einiges für Euch tun kann, aber eben nur in Zusammenarbeit mit der finanzierenden Bank.

Für die Abschätzung der konkreten Möglichkeiten und des damit verbundenen Aufwands braucht Ihr einen Architekten oder Bauningenieur.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Es besteht überhaupt keine Nachrüstpflicht, wenn eine Dämmung(egal wie schlecht) vorhanden ist. Solange man am Haus nicht groß umbaut, kann das rein baurechtlich so bleiben.
Die Nachrüstpflicht besteht wenn es gar keine Dämmung(der obersten Geschossdecke) geben sollte.

Und das ist selbst ohne „2011 neu gemacht“ beim Baujahr und der Konstruktion „Flachdach“ nicht zu erwarten. Man hätte es dort sicher nicht lange ausgehalten im Sommer. Auch 1974 baute man in Flachdächer eine Dämmung ein. Nach damaligen Vorschriften.

Klärt aber ab, was 2011 neu gemacht wurde. Die Rechnung sollte Angaben enthalten. Ob das z.B. „nur“ die Dachabdichtung war oder ob man bei der Gelegenheit gleich die Dämmung verbessert/erneuert hatte.
Darin sollte man auch Angaben zu technischen Daten finden.

Grundsätzlich wäre beim Kauf eines Hauses immer ein Sachverständiger ratsam.

MfG
duck313

Hallo,

Ich danke euch für die Antworten. Wir sind noch einmal alle Unterlagen ganz genau durchgegangen. Also den Querschnitt hatten wir schon vorliegen und da ist zu erkennen, dass 6cm Glaswolle drin sind. Nicht viel aber immerhin… Die Balkenhöhe beträgt 24cm so das man also noch gut nachlegen könnte (zb mit Einblasdämmung?)
Die Rechnung von der Dachsanierung weist in Richtung Dämmung nichts aus. Also würde da wohl nichts gemacht. Oder könnte der Eigentümer dort Eigenleistung erbracht haben? Ich kann mir einfach kaum vorstellen, dass man da nicht gleich was gemacht hat 2011, wenn eh schon mal alles neu abgedichtet werden musste… Aber wer weiß

Bausachverständiger war drin. Sogar mehrere. Also nicht nur mit uns. Da wurde zum Dach aber nix weiter gesagt. Wie würde der es auch feststellen können, außer er macht das an irgendeiner Stelle auf?

Zum Thema Bank… Ich weiß natürlich nicht, ob Banken da von selbst drauf kommen oder drauf hinweisen. Wir haben bisher nur die Finanzierung beantragt. Sind also noch ganz am Anfang. Kann natürlich sein, dass da noch Hinweise oder Nachfragen kommen!?

Also wir halten fest… 2011 Dach neu Abgedichtet und wenn ich es richtig rauslese ein wenig die Neigung angehoben.
Dämmung mindestens 6cm Glaswolle
Platz wären noch 18cm
Könnte man mit Einblasdämmung arbeiten? Oder wäre es möglich von innen die Decke (auf dem Bauplan steht 2cm Schalung+9mm RI Gips) abzunehmen, alte Wolle raus, neue Zwischensparrendämmung und wieder eine Verschhalung dran? (sry Wenn es jetzt alles sehr laienhaft klingt, aber das bin ich nun einmal)
Sicherlich holen wir uns dann einen Fachmann zur Umsetzung. Mich interessiert nur, ob das theoretisch möglich ist oder sogar jemand sagt „wir hätten einen Ähnlichen Fall und haben es so gemacht“

Liebe Grüße
EmiLu

Servus,

1972 kostete Heizöl ungefähr 60 Pennig / L, unter dem Eindruck der „Ölkrise“ 1973 stieg der Preis auf 84 Pfennig 1974. Bauvorschriften werden aber nicht innerhalb von wenigen Monaten geändert, damals nicht und heute nicht.

Die ersten Häuser, bei denen das Thema Wärmedämmung überhaupt eine Rolle spielte, wurden Ende der 1970er Jahre gebaut.

Schöne Grüße

MM

Ja, das klingt gut.
Ist die Schalung auf den Balken oder unter den Balken? Letzteres ist dann etwas aufwändiger bei der Demontage.
Auf jeden Fall muss zwischen Innenbeplankung und Dämmung zwischen den Balken eine gute Dampfbremse dazwischen, sonst gibt es bald massive Probleme.

awM

Ja das mit der Dampfbremse ist wichtig. Aber wenn dann lassen wir es eh vom Fachmann machen

Was bedeutet unter oder auf dem Balken?
Nach dem Querschnitt stelle ich es mir so vor, dass sie Platten von unten gegeben die Balken geschraubt sind und darauf liegt die Glaswolle. Aber ich bin nicht vom Fach :smiley:

Weiß jemand, ob man für eine Einblasdämmung die Glaswolle entfernen muss oder ob die da einfach oben drauf kann?
Ich weiß natürlich, dass ich am besten einen Fachmann frage, aber es ist Sonntag und wir grübeln. :smiley:
Schöne Pfingsten euch allen

Wenn es so gezeichnet ist, dann sollte es wohl so sein.
Die Schalung wird meist auf den Balken und darauf die Dachabdichtung (und Dämmung und sonstiger Aufbau) montiert. Für die Rigipsverkleidung unten genügt eine einfache oder doppelte Lattung. Die Schalung wiegt sehr viel und dafür benötigt man dann eine entsprechend ausgelegte Balkenkonstruktion.

awM