Dachneueindeckung plötzlich Veränderung der Neigung der bestehenden Dachgauben

Guten Tag, ich bin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in einer Eigentümergemeinschaft eines 4 Familienhauses.

Das Dach muss neu gedeckt werden. Es existieren 4 Dachgauben mit einer Dachneigung von 17Grad die seit 100 Jahren dicht sind.
Nun hat eine Eigentümerin die Dachgeschoßwohnung bei einer Versteigerung erworben und möchte ausbauen und eine Gaube errichten. Bislang hat sie keine Statik und keine transparente Planung vorgelegt und es scheint, als hätte sie für ihre Pläne nicht die finanziellen Mittel.
Eine Dachdeckerfirma (mit ihr befreundet) wurde bereits damit beauftragt einen Kostenvoranschlag für die Dachneueindeckung in der ursprünglichen Form zu erstellen. Nun bringt er, ungefragt aufs Tapet, dass man die Gauben besser mit 25 Grad Dachneigung bauen sollte. Bisher haben die Gauben eine Dachfläche von ca 1qm nun sollen es 5 qm Dachfläche werden. Wenn ich mir das recht vorstelle sollen die Gauben nun tiefer (nach hinten oben) gezogen werden und greifen ein in das Sondereigentum der Miteigentümerin unter dem Dach.
Die Gauben, in der jetzigen Form, haben sich seit 100 Jahren bewährt. Wieso jetzt plötzlich 25 Grad Dachneigung?
Ich fühle mich sehr unbehaglich bei dem Gedanken dass wir jetzt wegen einer veränderten Dachgaubenneigung in das Sondereigentum der Miteigentümerin eigreifen sollen, obwohl das nicht nötig ist.
Wie schätzen Sie die Situation ein?

Weil die Regeldachneigung (für Pfannen) schon 22 Grad beträgt. Erst dann ist ein Dach ausreichend regensicher.
geringere Neigung (bis zum Flachdach) ist natürlich möglich, muss dann aber mit Zusatzmaßnahmen dichter gemacht werden. Es wäre dann ein Unterdach (das ist mehr als eine Unterspannbahn !). Das wäre eine Vollschalung und Bitumendachbahn, darauf dann die Konterlattung/Lattung und die Pfannen.

Klar wird die Deckfläche der Gaube größer, wenn man die Neigung anhebt.
Man hebt doch quasi die Hinterseite des Gaubendaches an und muss es verlängern. Dadurch wird die Fläche größer. Und das angehobene Ende kommt dem First näher. Und die Seitenflächen der Gauben (Dreiecke) werden auch größer und müssen entsprechend verschalt und gedeckt werden (Schiefer oder ähnl. meist). Auch die Andichtung mit Blechkanten wird länger.
Ob nun von 1 gleich auf 5 m² ? Schon die nur 1 m² kommen mir ja sehr klein vor.

Aber wieso greift eine längere Gaubendeckung ins Sondereigentum über ? Das ist doch alles dachseitig also außen. innen ändert sich nichts.
Die neuen Dachbalken kommen außen drauf. Innen wird nichts geöffnet.

Oder sind über den nun längeren Gauben Dachflächenfenster der DG-Wohnung ? Bzw. ändert sich was an der Aussicht ?

Schön wäre ein Foto des Daches oder des Hauses, wo man alles sieht.

Zu dem Gemeinschaftsproblem kann ich wenig beitragen. Da müssen sich ja alle Eigentümer einigen.
Hoffentlich wird die Gelegenheit der Neueindeckung gleich mit einer Verbesserung des Wärmeschutzes verbunden.

MfG
duck313

https://mail.aol.com/webmail/getPart?uid=30144000&partId=3&scope=STANDARD&saveAs=P9160010.jpg

Guten Abend und herzlichen Dank für Ihre rasche Reaktion auf meine Frage.
Ich wundere mich halt nur, warum die Gaube seit 100 Jahren dicht ist und das jetzt nicht mehr funktionieren soll.
Die Gaube soll abgerissen und neu aufgebaut werden. Wenn sie dann höher und tiefer ins den Raum hinein gebaut wird verändert das ja den umbauten Raum und vergrößert ihn, so istdas jedenfalls geplant somit greift nach meinem Verständnis die Veränderung ein ins Eigentum der Besitzerin des Obergeschosses.
Viele Grüße
Johanna

noch ein Nachtrag: ich habe Ihren Beitrag nochmal gelesen. Die entscheidende Frage an den Zimmermeister wäre ob innen geöffnet werden muss und ob sich an den Innenmaßen was verändert?

Leider kann man (ich jedenfalls) das Foto nicht sehen. Versuche das mal mit der hier vorhandenen Funktion hochzuladen (Symbolleiste Kästchen „Bild“)

Deshalb reden wir vielleicht aneinander vorbei.
Durch die Gaube ändert sich ggf. in der Wohnung der Gaubenbesitzerin etwas.
So kann die Wohnfläche größer werden, aber nicht wegen der neuen Dachneigung. Sondern wenn man die Breite der Gaube vergrößert.

Die neue Dachneigung der Gaube wird von der Wohnung aus nicht bemerkbar sein, weil die Zimmerdecke nicht verändert wird.

https://mail.aol.com/webmail/getPart?uid=30144000&partId=3&scope=STANDARD&saveAs=P9160010.jpg
so, ich hoffe das mit dem Bild klappt jetzt

Vielen dank für Ihre Mühe, ich fürchte, das mit dem Bild klappt nur hier auf meinem PC. Leider bin ich nicht so versiert in Computerdingen und weiss nicht wie ich das Bild hierher bekomme.
Die Breite der Gaube kann nicht verändert werden laut Aussage des Zimmermeisters und ich meine, verstanden zu haben, dass man nur mit einer Dachöffnung die Wohnfläche vergrößern kann.
Das werde ich einfach fragen, ob eine Dachöffnung geplant ist, die über die jetzigen Maße hinausgeht. Ich hoffe, dass er mir diese Frage dann beantworten kann.
ich werde mich bemühen jemanden zu finden der mir mit dem Foto helfen kann und werde mich dann wieder an SIe wenden.
Jedenfalls erstmal herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Viele Grüße
Johanna

Hallo,

Da sollte erstmal unterschieden werden, was Gemeinschaftseigentum umd was Sondereigentum ist und wer da was machen darf.

Müsste so etwas vom Baurecht her genehmigt werden?

Nun ja, der Dachdeckermeister findet - warum auch immer - diese Lösung besser und macht einen entsprechenden Vorschlag. Ist erstmal nicht falsch.

Diesen Satz verstehe ich nicht.
Was jemand mit seinem Sondereigentum macht ist - theoretisch - seine Sache. Über das Gemeinschaftseigentum entscheiden - auch theoretisch - alle Miteigentümer. (Ich schreibe „theoretisch“, weil es möglicherweise auch anders geregelt sein könnte.)
Oder soll hier in das Sondereigentum einer weiterem Miteigentümerin eingegriffen werden?

Bitte klären, was Gemeinschafts- und was Sondereigentum ist und wer wo das Sagen hat.
Und bitte klären, was erlaubt ist und was nicht und für was möglichweise irgendeine Genehmigung benötigt wird.

Gruß
Jörg Zabel

Wie kriege ich mein Foto hier angezeigt ?
Oben auf dem Feld „Antworten oder Kommentieren“ steht eine Symbolreihe. Das 7. Symbol von links zeigt ein kleines Kästchen (Foto, Bild mit Landschaft).

Das anklicken und dein Foto aus dem Speicher hochladen. Dann ist es in deinem Antwortbeitrag drin und jeder kann es anschauen.
versuche es noch einmal.

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Lieber Jörg, danke für Ihre Antwort.
Genau da fühle ich mich unbehaglich, was gehört wem? Es ist alles sehr kompliziert weil die neue Eigentümerin eigentlich nichts transparent macht und bis heute keine Statik für irgendwas vorliegt. Es liegen 5 veschiedene und nicht aussagekräftige Kostenvoranschläge mit jeweils unterschiedlichem Maß vor… Chaos pur.Nun kam heraus, dass eine Mittelpfette verstärkt wurde aber nur auf einer Seite, der verstorbene Vorbesitzer hat da „rumgebaut“ und niemand weiß so recht was…jedenfalls gibt es oben eine halbfertige Galerie und ich vermute, dass die Mittelpfette dafür verstärkt werden musste. Ein Statiker wurde jetzt von uns (und dem Zimmermeister) beauftragt um zu prüfen ob auf der anderen Seite auch ein Stahlträger eingebaut werden muss…
Angeblich braucht man in Hessen für eine Dachgaube keine Genehmigung … aber ein Kostenvoranschlag sieht 21 qm Dachfläche für die Gaube (3x7m) vor, da kann ich mir das nicht vorstellen…alles bleibt unklar…
gut, dann werde ich jetzt mal einen Antrag stellen zu klären was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist…
Vielen Dank für Ihren Hinweis
Johanna

Hoffentlich klappt das jetzt!

Danke!

Foto klappt schon.
Nur leider ist der Bildausschnitt unglücklich gewählt.
Man sieht zwar die Hauptdachneigung und die winzige Gaube.

Aber das was Du in der Antwort an Jörg schreibt erklärt sich so nicht.

Erst schreibst du „wird nicht größer“, jetzt steht was von 3 x 7 m und einem Dachgarten (den man ja auch ansatzweise erkennt)

Die Mittelpfette wird man sicher nur auf der Gaubenseite verstärken müssen.

Eine Gaube verändert schon allein die ganze Ansicht und ist deshalb immer Zustimmungspflichtig von der Eigentümergemeinschaft. Und das Dach ist Gemeinschaftseigentum, alle Balken, alle Latten, Dämmung und Dachziegel.

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Hallo und danke für die rasche Antwort…ich suche ein besseres Bild…
die Frage geht unter anderem darum, dass die neue Eigentümerin der DG Wohnung 2 Gauben(die hinter der Dachterrase lie gendurch eine große Gaube ersetzen möchte Die kleinen Gauben sollen also weg…
da jedoch kaum Informationen über die von ihr gewünschte Gaube vorliegen sieht es im Moment so aus, als könne sie ihre Pläne nicht verwirklichen. Das Dach muss aber neu gedeckt werden und wir möchten die alten Gauben so wie sie sind neu eindecken. Der Zimmermeister schlägt aber eine Änderung der Neigung in 25 Grad vor und berechnet 5 qm Dachfläche pro Gaube…

Wenn die kleinen (winzigen) Gauben so bleiben sollen, nur eine auf 25 Grad erhöhte Dachdeckung bekommen soll, dann kommen da niemals 5 m² je Gaube heraus.
Nicht wenn das die alte Dachform behält. Soll das eine Satteldachgaube werden ?
Du sagst, es hat jetzt ca. 1 m². Durch die geringe Dachneigungserhöhung von 17 auf 25 Grad kommt noch fast nichts an Mehrfläche heraus.

Und ,übrigens, ich kann hier keine technischen/fachlichen Grund erkennen, die Neigung zu erhöhen. Die nötige Dichtigkeit durch Unterdach kann man auch so erreichen.

Da liegt m.E. ein Missverständnis vor.

Ich kann mir immer noch kein Bild machen, was es mit dem Dachgarten auf sich hat. Und vor allem wie man da drauf kommt. Ist eine Gaube als Fenstertür ausgebildet ?
Und alle 3 Gauben ( 2 hinter der Glasbrüstung) plus die eine rechts davon, gehören alle zu der Wohnung der Nachbarin die umbauen will ?

Man könnte natürlich eine große Gaube bauen, die alle 3 Kleingauben überdeckt. Große Problem der Statik sehe ich da nicht. Kann sein, der Schornstein liegt ungünstig, der darf ja nicht noch in die große Gaube einbinden.

Wo ist die 4. Gaube ? Nicht im Bild, noch weiter links oder auf der anderen Dachseite ?

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wieder dahemme…:wink:
Hallo und wieder einmal vielen Dank,
es sollen Schleppgauben werden. Für 2 Gaube wurden Ortgangbretter von insgesamt10lfm veranschlagt, Ortgangbekleidung ebenfalls 10 qm, Dachfläche Jakobi 10 qm Ortgangziegel 10 lfm,wohlgemerkt nur für die 2 Dachgauben von denen eine zu sehen und die andere hinter dem Balkongeländer versteckt ist. Die hat die gleichen Maße.
Ursprünglich war nie die Rede von den anderen beiden Gauben. Die sollten nur neu gedeckt werden. Plötzlich alle mit 25 ° Dachneigun. Die vierte Gaube ist wenig größer und auf der Straßenvorderseite, davon gibt es kein Foto. Wie gesagt sind die fast 100 Jahre alt und nicht feucht.
Die Gaube, die anstelle der beiden am Baolkon kommen soll …ich weiß nicht wie groß die werden soll…es gibt eine fragmentarische Archtitektenzeichnung die 3 Meter breit und 2,5 in er Dachfläche beträgt. Laut Architektenzeichnung schließt diese Gaube (Planvon2001) mit dem Dachknick der 3 anderen Gauben ab. Vor einem halben Jahr hat mir der Zimmermeister gesagt, dass dieGaube so breit werden soll wie die Dachterasse und bis zum First hoch gezogen werden soll, daher die 7 Meter, dafür gibt es weder einen Plan noch eine Statik, das hat ihm seine Freundin, die neue Eigentümerin gesagt. Der breite Schornsteinr ist 4 zügig und laut Schornsteinfeger ist nur ein Zug in Gebrauch und zwar der firstnahe. Daher möchte ich, dass die anderen 3 Züge nicht wieder neu aufgemauert und verschlossen werden.Der Schornstein soll unter der Dachhaut abgebrochen und wieder neu aufgemauert werden.
Ja,der Zugang zur Dachrterrasse existiert bisher nicht, daher der WUnsch nach einer Gaube mit Zugang. Diesen Wunsch verstehen wir, aber nicht, dass er mit einer Gaube bis zum First ohne Statik und Baugenehmigung verknüpft werden soll. Im übrigens ist da noch eine Loggia als Übergang geplant und wir haben null Information…
Viele Grüße
Johanna die hier am Rad dreht;-)