Guten Tag, ich bin Eigentümerin einer Eigentumswohnung in einer Eigentümergemeinschaft eines 4 Familienhauses.
Das Dach muss neu gedeckt werden. Es existieren 4 Dachgauben mit einer Dachneigung von 17Grad die seit 100 Jahren dicht sind.
Nun hat eine Eigentümerin die Dachgeschoßwohnung bei einer Versteigerung erworben und möchte ausbauen und eine Gaube errichten. Bislang hat sie keine Statik und keine transparente Planung vorgelegt und es scheint, als hätte sie für ihre Pläne nicht die finanziellen Mittel.
Eine Dachdeckerfirma (mit ihr befreundet) wurde bereits damit beauftragt einen Kostenvoranschlag für die Dachneueindeckung in der ursprünglichen Form zu erstellen. Nun bringt er, ungefragt aufs Tapet, dass man die Gauben besser mit 25 Grad Dachneigung bauen sollte. Bisher haben die Gauben eine Dachfläche von ca 1qm nun sollen es 5 qm Dachfläche werden. Wenn ich mir das recht vorstelle sollen die Gauben nun tiefer (nach hinten oben) gezogen werden und greifen ein in das Sondereigentum der Miteigentümerin unter dem Dach.
Die Gauben, in der jetzigen Form, haben sich seit 100 Jahren bewährt. Wieso jetzt plötzlich 25 Grad Dachneigung?
Ich fühle mich sehr unbehaglich bei dem Gedanken dass wir jetzt wegen einer veränderten Dachgaubenneigung in das Sondereigentum der Miteigentümerin eigreifen sollen, obwohl das nicht nötig ist.
Wie schätzen Sie die Situation ein?