Hi.
In einem alten Dorf stehen teilweise die alten Bauernhäuser mit ihren Mauern direkt an einer Grundstücksgrenze.
Meine Frage ist nun, ob folgender Grundsatz gilt:
Wenn ein solches Haus (von Eigentümer A) direkt an einer Grundstücksgrenze (zu Nachbar B) steht, und seine Dachrinne ragt – sagen wir 30 cm – in Richtung Nachbarn B hinein, ist es dann rechtens zu sagen, dass dann der Grund unterhalb der Dachrinne (also der schmale 30cm-Streifen) automatisch zum Grundstück A dazugehört?
Oder gilt hier die Hauswand als Grenze?
Nebenbei: per aktueller Katasterkarte lässt sich die Grundstücksgrenze nicht eindeutig ablesen.
Nachbar B hat gar nichts gegen die Dachrinne von A , selbst wenn sie über seinem Grund hineinragt.
Nachbar A sagt: der Grund unterhalb seiner Dachrinne gehöre ihm (A). Greift diese Logik…?
Ich weiß, dass man das Gelände vermessen lassen kann. Ich möchte nur wissen, ob das Argument von A (= unterhalb meiner Dachrinne ist meins) stichhaltig ist.
Gruß M