Dachüberstand Baugenehmigung - wie handhabt ihr das?

Guten Abend,

wir möchten uns ein Fertighaus bauen lassen mit einem Dachüberstand von 58 cm (Traufe) bzw. 37,5 cm (Ortgang).

Der Bebauungsplan sieht allerdings max. Dachüberstände von 50cm bzw. 25cm vor.

Was sagen eure Erfahrungen? Kann das genehmigt werden?

Bzw. was kann man tun um diesen Dachüberstand kostengünstig zu verkürzen? Hattet ihr da schon Erfahrungen mit Fertighausfirmen?

Danke für die Hilfe!

J.

Servus,

überlasse das doch dem Vertriebler des Fertighausanbieters, mit dem Du in Kontakt bist. Die sind überhaupt nicht mehr auf Rosen gebettet und tun so gut wie alles, um zu einem Abschluss zu kommen. Im vorliegenden Fall wird er entweder dafür sorgen, dass das Dach zu annehmbaren Kosten geändert wird, oder dafür, dass Du die Abweichung für eine Schutzgebühr genehmigt bekommst.

Schöne Grüße

MM

Dachlatten absägen ?

Du bist mir der richtige Bauherr ! Man bestellt ein Typenhaus nach den Vorgaben des B-Planes. Jeder Hersteller kann das anpassen, sonst muss man eben einen anderen Haustyp nehmen oder ihn individuell bauen lassen.

Und Ausnahmegenehmigung vom B-Plan ? Gibt es schon, bei wenigen Zentimetern wäre das auch sicher möglich (58 statt 50 cm), beim Ortgang wäre das schon kritischer.
Fühle halt beim Bauamt unverbindlich vor, oder wende Dich an den Architekten des Bauträgers/Herstellers, schließlich musst Du ja Baupläne zur Genehmigung einreichen und mit evtl. Ausnahmen ist der Fachmann dort am besten vertraut.

MfG
duck313

Absägen? Das habe ich nicht gesagt. Ich persönlich weiß nicht, ob ein Standarddach geliefert werden und man es aufpreispflichtig verändern muss oder ob man das mit der Baufirma vorher abspricht.
Ich werde natürlich noch mit der Baufirma darüber sprechen…
Aber du kannst auch gerne sachlich bleiben…„du bist mir der richtige Bauherr“. Ich baue zum ersten Mal, bin jung, habe keinerlei Erfahrung mit solchen Dingen und auch niemanden, der sich damit auskennt. Deshalb frage ich hier, um eine unabhängige Meinung zu erhalten.
Danke trotzdem, ich werde auf jeden Fall mal vorab mit dem Bauamt sprechen, da mir der größere Dachüberstand auch lieber ist.

Danke, ich kläre das nochmal mit Bauamt und Anbieter!

Servus,

damit beschreibst Du den typischen Bauherrn eines Einfamilienhauses. Leute, die so vermögend sind, dass sie im Lauf ihres Lebens mehr als ein Haus bauen können, sind nicht (mehr) so sehr häufig.

Genau vor diesem Hintergrund ist es ratsam, möglichst vieles den Anbieter des Hauses machen zu lassen - auch den Kontakt mit dem Bauamt: Auch dort reagiert man anders, wenn man sieht, dass man mit einem Profi zu tun hat.

Schöne Grüße

MM

Nein, aber ich.
Was glaubst Du denn was der Dachüberstand ist ? Das ist doch ein verlängertes Dach. Die Dachsparren (bei Traufüberstand) laufen eben über die Außenwand hinaus weiter raus, sind also länger als nötig.

Das könnte man schlicht kürzen, dann hat man vielleicht 1 Reihe Dachpfannen weniger, spart also sogar einiges an Material ein .
Natürlich würde man es nicht am fertigen Dachstuhl absägen, sondern schon beim Zimmermann auf dem Betriebshof beim Vorbereiten der Hölzer.

Und am Ortgangüberstand wäre es ähnlich.

Übrigens, das es Dir gefällt oder besser passt, ist nicht wichtig. Das wusstest Du ja vorher, als Du das Grundstück mit den Bestimmungen des B-Planes erworben hast. Man muss halt sein Wunschhaus nach diesen Vorgaben planen.
Und das werden sicherlich nicht die einzigen Vorgaben gewesen sein.

Und dann kommt das mit den Ausnahmen. Warum ? Wie begründest Du es gegenüber dem Bauamt/Gemeinde warum gerade Du Dich nicht daran halten willst.
Wenn Du abweichst, dann vielleicht auch der nächste Nachbar usw.
Irgendwann ist der Plan ohne Gehalt und Wert.
Man hat das nämlich nicht so festgelegt um die Bauherren zu ärgern oder zu bevormunden.
Das hat einen planerischen gestalterischen Grund.

MfG
duck313

@MM: Du hast zum Teil Recht, aber viele haben irgend woher Unterstützung. Außerdem ist der durschnittschlichte deutsche Häuslebauer 38, da liege ich weit darunter. Das tut natürlich nicht viel zur Sache, aber vor einigen Jahren hätte ich mich noch weniger ausgekannt… Ich bin durch meinen Beruf auch ziemlich vertragsfixiert, interpretiere jedes Wort. Doch über gewisse Themen findet man kaum Infos und mir ist eben wichtig, dass nicht alle Info „aus einer Hand“ kommen. Vertriebler stellen Dinge gerne leichter dar, als sie sind…

Danke, ich weiß, was der Dachüberstand ist, aber ich weiß nicht, wie eine Verkürzung idR gehandhabt wird.

Der B-Plan enthält außer Abstandsflächen, Dachüberstand und Ziegelfarbe eigentlich keine Vorschriften, die wir speziell berücksichtigen müssen, da wir ein ziemliches „Standardhaus“ bauen möchten. Es geht nichts um „Gefallen“, sondern eher darum, wie sinnvoll ein größerer Überstand ist, allein vom Wetterschutz her. Die Grenzwerte sind schon sehr gering, eigentlich auch veraltet. Begründungen hätten wir, da schon die nächsten Nachbarn, die noch in der Bauphase sind, größere Dachüberstände haben. Wenn es abgelehnt wird, ist es nicht tragisch, danach habe ich meine Grundstück nicht ausgewählt.

MFG

Das wäre ja für Deine gewünschte Ausnahme ein sehr gutes Argument.

Viel Glück wünscht
duck313