Dämmung zw. Obergeschoss und Dachboden bei Reparatur

Hallo Zusammen, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Der Dachboden ist nicht ausgebaut und soll es auch nicht werden. Allerdings haben wir jetzt festgestellt, das einige Holzbohlen, die den Fußboden bilden, an einer Stelle durchgegammelt sind. Da hatten sich Ameisen eingenistet und den Bereich „umgestaltet“ Nachdem die jetzt verschwunden sind, möchten wir das entstandene Loch schließen. Unsere Hausverwaltung sagt, wenn das ein Dachdecker machen soll, wäre es zwingend, daß auch eine Dämmung gem. der akt. Richtlinien im ganzen Dachboden eingezogen wird. Wir würden aber gern nur instand setzen und nicht modernisieren (ist auch eine Kosten Frage). Hat jemand dazu eine Info, ob es tatsächlich vorgeschrieben ist, das man bei einer solchen Reparatur eine Dämmung einziehen muß? Danke für eine Rückinfo.

Völlig unabhängig von einer Reparatur !
Laut Energieeinsparverordnung muss die oberste Geschossdecke gedämmt sein.
Mal am Rande . ist das nicht fast selbstverständlich ? Das ist eine recht preiswerte Sache (hier etwas erschwert weil man die Bodenbretter mind. teilweise aufnehmen muss um an die Gefache zw. den Deckenbalken heranzukommen).
Dankbare Aufgabe für Selbermacher !

Man könnte auch die Dämmung auf die Dielen legen, wenn der Boden nicht begangen werden soll. Wenn das aber für Abstellzwecke genutzt wird, wäre das nicht die beste Lösung.
Ersatzweise könnte man auch den Dachstuhl, also die Pfannenseiten des Daches dämmen, das macht Sinn, wenn man mal ausbauen wollte.

Tipp:
Verwaltung soll erst einmal einen Zimmermann(Fachmann für alles Holz am Dach !) holen, der das Holz nach dem Ameisenbefall prüft, wer weiß wie es an den Balken aussieht. Dann weiß man was Sache ist und kann sich ein Angebot auch für Dämmung einholen.

MfG
duck313

Hier hätte man schon seit Ende 2015 nachrüsten müssen. Und es gibt auch Bußgelder, bis zu 50.000 € wenn man es nicht befolgt !

http://www.enev-online.com/enev_praxishilfen/160816_enev_2014_bestand_irrtumer_ausnahmen_pflicht_sanieren_sanierungspflicht.htm#1_Oberste_Decke_daemmen

Sollte in der obersten Decke eine (schwache) Dämmung drin sein, so müsste ein Baufachmann prüfen, ob die die alte Mindestanforderung aus der DIN 4030, Teil 2 erfüllt.
Dann, und nur dann, käme man nämlich um die Nachrüstung herum.

Es kommt (rechtlich) nicht darauf an ob die Dämmung gut und heutigen Anforderungen entspräche, sondern ob überhaupt eine drin ist, die einen Mindeststandard erfüllt. Das solltet ihr ggf. prüfen lassen.

Wirtschaftlich sinnvoll wäre sicherlich immer ein hochwertige dicke Dämmung, die teure Heizkosten sparen hilft. Nicht nur für den Bewohner ganz oben, alle zahlen weniger wenn weniger geheizt wird (bei Zentralheizung).
Wenn oben Einzelöfen oder Gastherme wären, dann mag das anders aussehen. Dann heizt der oben ja (fast) allein sein Geld ins Dach raus.

Übrigens, in dem Zusammenhang bestehen weitere Nachrüstpflichten im Bestand, so bei freiliegenden, ungedämmten Heizrohren im Keller etwa und beim Alter des Kessels selbst.