Gerade bei gemeinnützigen Vereinen ist das ja ein wichtiges Thema. Unser Förderverein hat etwa 250 Mitglieder, davon haben 2/3 keine Kinder mehr in der Grundschule (sind also nicht mal eben durch Elternbriefe seitens der Schule erreichbar). Wir brauchen ein Verarbeitungsverzeichnis (in diesem Falle kein Problem, weil ich beruflich an der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses eines der größten Kreditinstitute des Landes mitgewirkt habe) und eine Datenschutzerklärung, neue Flyer inkl. Beitrittserklärung und nicht zuletzt müssen wir alle Mitglieder über die Datenschutzerklärung informieren.
Schon ohne anwaltliche Beratung spielt sich die ganze Operation mit Druck- und Portokosten im mittleren dreistelligen Bereich ab. Die eigene Freizeit gar nicht erst mit reingerechnet.
Aber es wird noch besser: die Internetseite des Vereins läuft auf dem Server der Gemeinde, d.h. wir haben keinen direkten Zugriff darauf, sondern müssen Änderungen bei der Gemeinde beauftragen. Auf der Internetseite ist u.a. auch die Beitrittserklärung zu finden, die derzeit noch nicht den Ansprüchen der DSGVO genügt. Bei der Gemeinde eine Änderung zu beauftragen ist derzeit schwierig, weil es einen Wechsel im Vorstand gab, der aber noch nicht im Vereinsregister eingetragen ist.
Und um noch einen draufzusetzen: eigentlich müßten wir auch unsere Satzung (die auch auf der Internetseite des Vereins zu finden ist) ändern, um darin den Umgang mit Daten für die Vereinsoffiziellen zu regeln. Blöderweise ist eine Satzungsänderung praktisch unmöglich, weil die Genies bei der Gründung des Vereins in die Satzung geschrieben haben, daß die nur mit 3/4 der Stimmen der anwesenden Mitglieder geändert werden kann UND mindestens ein Viertel der Mitglieder bei der betreffenden Versammlung anwesend sein soll. Bei der letzten Versammlung waren neben dem erweiterten Vorstand ganze drei Mitglieder anwesend.
Der langen Rede kurzer Sinn: wer es drauf anlegt, wird unseren Förderverein mindestens noch einige Monate, wenn nicht sogar ad infinitum erfolgreich abmahnen können. Macht ja auch Sinn: die Verzerrung des Marktgeschehens durch die Nichteinhaltung der DSGVO ist bombastisch und da muß der Rechtsstaat schon alle Möglichkeiten offen lassen, um Recht und Ordnung wiederherzustellen.