Hallo!
Rein rechtlich ist es ja so, dass ein Arbeitnehmer nach dem 30.6. den gesamten Jahresurlaub schon wegnehmen darf, auch wenn einen Teil davon ja noch gar nicht erarbeitet hat. Kündigt ein Arbeitnehmer, so stellt der Ex-AG eine Urlaubsbescheinigung für den neuen AG aus, aus dem hervorgeht, wieviel Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer für das laufende Jahr noch hat. Mehr Urlaub bekommen als einem zusteht, geht also eigentlich nicht nicht.
Nun ist folgender Fall: ein Arbeitnehmer reicht beispielsweise im Mai schon seine Kündigung zum 31.Juli ein, weil er Anfang August auswandern will. Er möchte von der o.g. Regelung gebrauch machen und seinen gesamten Jahresurlaub noch in der alten Firma „wegnehmen“.
Dürfte der AG die Gewährung des vollständigen Jahresurlaubs mit dem Hinweis verweigern, dass bei einem neuen Arbeitgeber im Ausland nicht sichergestellt sei, dass er dort nicht nochmal zusätzlich Urlaub (und damit mehr als ihm in D zusteht) bekommt ?