Wenn ein Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gekündigt wird, machen ja viele Arbeitnehmer erstmal krank,um so die Frist bis zum Beschäftigungsende daheim zu verbringen. In gewisser Weise habe ich dafür auch Verständnis, ich würde meinen Chef auch nicht noch wochenlang jeden Tag sehen wollen,wenn der mich gekündigt hat. Daß die Person dann in der Regel nicht wirklich krank ist,dürfte ein offenes Geheimnis sein. Hat der Arbeitgeber eigentlich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten,diese vermeindliche Erkrankung irgendwie „anzuzweifeln“, wenn der Arbeitnehmer ganz regulär mit Krankenschein usw krankgeschrieben wurde ?
Natürlich. Er kann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (auch Amtsarzt genannt) beauftragen, um die Erkrankung objektiv begutachten zu lassen. Bis die Herrschaften allerdings so weit sind (meine Erfahrung), dauert es ca. eine Woche. Sprechen wir also von einer kurzen AU, 2-3 Tage, wird es knapp.
Warum sollte man übrigens keine Lust mehr haben, zu arbeiten, wenn man gekündigt wird?
Auf der anderen Seite ist der AG vielleicht sogar froh, dass der AN nicht mehr auf Arbeit erscheint.
Data
Man könnte sich natürlich auch noch dafür entscheiden, die Sache würdevoll zuende zu bringen und auf ein etwas besseres Zeugnis zu hoffen. Wenn die Kündigung auf zu viele Krankheitstage zurückzuführen war, dann ist so ein Verhalten natürlich konsequent. Ansonsten sollte man zwei Dinge berücksichtigen: man sieht sich im Leben immer zweimal und außerdem reden Arbeitgeber ab und an auch mal mit anderen Arbeitgebern.
Das sollte doch bei erwachsenen Menschen eher davon abhängen, warum gekündigt wurde! Ein AG der nicht umhin kommt aufgrund der Auftragslage Personal einzusparen, eine saubere Sozialauswahl durchführt, und so versucht die Arbeitsplätze derjenigen zu retten, die hiernach privilegiert sind, ist kein Unmensch, und daher gibt es nichts, was man ihm übel nehmen könnte/sollte.
Ansonsten schließe ich mich der dringenden Empfehlung an, darüber nachzudenken, dass man sich immer mehr als nur einmal im Leben sieht, und Arbeitgeber/Personaler auch miteinander Kontakt pflegen.
Derjenige der zahlt bestimmt. Man kann von den „Herrschaft“ verlangen, dass die „Einberufung“ per Bote am selben Tag überbracht wird, sodass die Vorstellung beim Vertrauensarzt am Folgetag erfolgt. Der Stress lohnt sich für ein faules Ei das man froh ist los zu sein nur wenn man diese „Arbeit“ deligieren kann. Einen MA, den man wegen Arbeitsmangel entlassen mußte, der aber immer seine Arbeit getan hat, dem kann man als Chef die paar Krankentage fast gönnen.
Danke für alle Antworten. Vielleicht sollte ich erklären,warum ich eigentlich frage.: Im vorliegenden Fall geht es um eine im technischen Bereich relativ bekannte Firma, die zwar nach außen hin auf „Wir sind alle ein großes Team!“ macht, wo hinter den Kulissen aber so einiges brodelt. Genauergesagt geht es um eine Abteilung,die telefonischen Support für die Produkte der Firma leistet,d.h. Callcenter.
Fast keiner der Angestellen ist dort wirklich glücklich, weil sie mit immer mehr Aufgaben belastet werden, die firmeninterne Kommunikation absolut nicht funktioniert und zudem auch noch von einer launischen, cholerischen Abteilungsleiterin genervt werden, die ihre Leute ohne zu zögern über die Klinge springen lässt, wenn sie dadurch von eigenen Verfehlungen ablenken kann. Da die meisten dort arbeitenden Personen dort über Zeitarbeit beschäftigt sind (viele schon seit vielen Jahren), sind Drohungen, man würde abgemeldet werden, an der Tagesordnung. Das Ergebnis kann man sich denken: Eine hohe Personalfluktuation, hoher Krankenstand, irgendwie ist jeder permanent nach der Suche nach einem anderen Job. Sogar neue Bewerber merken am obligatorischen Probetag,daß in dieser Firma nicht so alles „Eitel Sonnenschein“ ist,wie die Firma nach außen hin spielt und kommen in der Regel nicht wieder.
Der langen Rede kurzer Sinn: wenn tatsächlich jemand rausgeschmissen wird,dann haben die Leute keine wirklich Intention, auch noch freiwillig länger dort zu verbringen als unbedingt nötig.
Hallo,
ja hat er. er kann die Krankschreibung anzweifeln bei der KK und die schicken dich dann zum Vertrauensarzt.
Schöne Grüße
Schrella
Schon richtig, nur heißt hier „nötig“ im Gegensatz zur Auffassung der Mitarbeiter „bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses“. Nicht zuletzt werden sie bis zu diesem Zeitpunkt auch bezahlt. Neben den arbeitsrechtlichen und moralischen Implikationen greifen hier aus gutem Grund gleich zwei Straftatbestände: Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 279 StGB) und Betrug (§ 263 StGB). Neben der fristlosen Kündigung (natürlich ohne weitere Bezahlung) kommen auf einen ertappten MA also u.U. sogar noch Geldstrafen hinzu.
Hallo Data,
das hier
ist leider falsch.
So scheitern viele AG beim Anzweifeln, weil sie zu dämlich sind, sich über das richtige Vorgehen schlau zu machen und jammern dann, wenn sie deswegen auf die Nase fallen.
Ein AG hat niemals das Recht, den MdK direkt zu beauftragen.
Beim Anzweifeln einer AUB hat der AG der Krankenkasse des AN begründete Zweifel bzw. Indizien vorzutragen, die ihn an der Berechtigung der AUB zweifeln lassen.
Die Krankenkasse entscheidet dann, ob sie den Vortrag des AG für stichhaltig hält und beauftragt ggfs. den MdK mit einer Begutachtung.
&Tschüß
Wolfgang
wenn man offensichtlich so gar keine Ahnung über Rechtsgrundlagen und Verfahren hat, sollte man einfach seine Tastatur nicht unnötig quälen.
Du hast natürlich Recht. Ich habe mich etwas unscharf ausgedrückt. Ich hatte den Fall bis jetzt (Gott sei Dank) erst zweimal. Ich habe die KK angerufen und Zweifel an der AUB angemeldet. Den Rest hat die KK gemacht. Dauern tut es aber trotzdem seine Zeit.
Wobei ich mir beim UP (auch wegen der nachgereichten Informationen) nicht vorstellen kann, dass der AG oder bald ehemalige AG großartig Wellen macht, wenn er öfters wechselwillige, krank geschriebene AN hat.
Leider gibt es immer noch genug AG, die ihre AN ausbeuten, sich nicht kümmern und sich wundern, warum sie keinen Fuß auf die Erde bekommen. Du kannst da bestimmt ein Lied von singen.
Data
Huhu!
Buh - von mir wollen die immer einen schriftlichen „Antrag“ - also einen Einzeiler.
Ich kenne das allerdings so, dass die Überprüfung des MDK in gut der Hälfte aller Fälle mit einem Anruf beim behandelnden Arzt erledigt ist.
VG
Guido