Tja, dann sollte in dieser Konsequenz die Anweisung doch besser so lauten:
Um sicherzustellen, dass jeder Arbeitnehmer in dieser Firma mindestens einmal in diesem Jahr einen mindestens zweiwöchigen Urlaub bekommt, muss ein Antrag über einen Urlaub mit dieser Mindestlänge bis zum 31.03. vorliegen.
Nicht in Ordnung wäre es, wenn die zwei Wochen nicht als Mindestlänge, sondern als „genau zwei Wochen“ gefordert wären. Das ist ein Eingriff in die Urlaubsplanung des AN, den man nicht ohne Begründung, pauschal für alle, machen darf. Und ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, wie dringende betriebliche Belange aussehen müssten, die eine Urlaubslänge von drei Wochen am Stück gänzlich und für alle AN unmöglich macht.