Hi.
Ein mittelgroßes Unternehmen hat vor Kurzem eine Mitteilung an alle Mitarbeiter herumgeschickt, in dem es heißt, dass jeder einen „zusammenhängenden Urlaub von 2 Wochen“ verplanen muss, und diese Planung bis zum 31.03. feststehen muss.
Ich habe hier rechtliche Bedenken…
1.) Darf ein Arbeitgeber dieses verlangen?
2a.) Wenn ja, hat er das Recht, es auf (genau?) zwei Wochen festzulegen?
2b.) Wenn ja, hat er das Recht dieses bis zum Ende März einzufordern?
Wird hier nicht die Entscheidungsfreiheit des Arbeitnehmers verletzt?
Man kann ja evtl. (aus verschiedenen Gründen) gar nicht so weit vorausplanen und vielleicht möchte der Arbeitgeber ja 3 Wochen oder nur 8 Tage am Stück oder 2x 8 Tage in den Urlaub gehen.
Der Arbeitgeber hat übrigens einige ‚Brückentage‘ bereits als Pflicht-Urlaub festgelegt.
P.S.: Im Arbeitsvertrag ist eine solche Verpflichtung nicht erwähnt.
P.P.S: Es handelt sich um keine Arbeitsplätze, die z.B. aus technischen Gründen permanent oder nachts besetzt sein müssen.
Danke
M.