Hallo, ich habe aktuell den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäißigung gestellt und wollte die gleichen Freibeträge wie seit 2 Jahren beantragen. Das Finanzamt ändert aber meinen Antrag um, da in 2017 erstmalig eine Nachzahlung über 1000€ fällig war. Ist das rechtmäßig oder kann ich auf meinen Antrag bestehen? Vielen Dank!
Servus,
wenn Du mal in die gesetzliche Grundlage für diese Operation reinschaust, § 39a EStG, wirst Du sehen, dass das Finanzamt den Freibetrag zu ermitteln hat und nicht der Antragsteller. Es ist also nicht Dein Antrag geändert worden, sondern der beantragte Freibetrag ist in der Höhe festgesetzt worden, wie dies anhand der bekannten Tatsachen zutraf.
Ausschlaggebend dafür war nicht die Nachzahlung, sondern irgendwas, was bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens 2017 eine Rolle spielte. Was das war, hältst Du geheim, aber es wäre wichtig, um zu beurteilen, ob der festgesetzte Freibetrag so richtig ist oder ob es schlicht nötig wäre, hier irgendwas besser zu belegen oder zu begründen, als Du das mit dem Antrag getan hast.
Schöne Grüße
MM