Hallo liebe Experten, ich hoffe auf Eure Hilfe bei folgenden Tatbestand.
Meine Arbeitszeit (Festvertrag seit 10 Jahren) habe ich durch eine Ergänzungsvereinbarung zur zeitweiligen Reduzierung der Arbeitszeit (kein Dauer definiert, nur Frühdienst) reduziert. Weil sich meine familiäre Situation gebessert hatte, habe ich zwischenzeitlich meine Arbeitszeit ein wenig aufstocken können. Mittlerweile könnte ich 4 volle Tage arbeiten gehen, würde aber meine Teilzeit weiterhin behalten wollen.
Entsprechenden Antrag habe ich beim AG gestellt. Nun legt er mir einen komplett neuen Arbeitsvertrag über 4 Tage-Woche mit Bereitschaft für 3 Schichten-System vor. Das ist aber keine Ergänzung wie besprochen wurde sondern etwas komplett Neues.
Noch eine kurze Erklärung - es ist nicht als Änderungskündigung sondern als Arbeitsvertrag betitelt.
Ist die Vorgehensweise des AG erlaubt? Er bezieht sich in diesem Vertrag nicht auf meinen Antrag auf Stunden-Aufstockung.
Ich will keine 3 Schichten leisten. Ich will nur eine weitere Ergänzung zu meinem gültigen Arbeitsvertrag.
Was kann ich da tun?
Für Hilfestellung und Antworten bedanke mich im Voraus.
Hallo,
bisher gibt es keinen Anspruch darauf, eine einmal reduzierte Arbeitszeit wieder zu erhöhen, was sich aber bis spätestens September 2021 ändern soll. Bis dahin ist jeder, der seine Arbeitszeit wieder erhöhen will, auf das Wohlwollen seines Arbeitgebers angewiesen. Dein Arbeitsgeber scheint Deinen Wunsch als Gelegenheit zu sehen, das aus seiner Sicht wünschenswerte Ergebnis zu erzielen.
Am Ende sieht es aber so aus, daß Ihr Euch einigen müßt - und nicht der Arbeitgeber zustimmen muß. Ich würde mal das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen. Die wissen im Zweifelsfall, welche Lösungen in der Vergangenheit in solchen Fällen gefunden wurden bzw. unterstützen Dich bei den Verhandlungen.
Gruß
C.
Für Deine Antwort bedanke ich mich.
Ich muss noch etwas hinzufügen - meine Ergänzung über Teilzeit beinhaltet eine Klausel, die mir erlaubt meine Arbeitszeit jederzeit aufzustocken.
Hallo,
grundsätzlich kann der AG natürlich jederzeit versuchen, dem AN eine Verschlechterung der arbeitsvertraglichen Bedingungen per Änderungsvertrag „im gegenseitigen Einvernehmen“ aufzudrücken. Dumm ist, wer so was unterschreibt.
Der geschilderte Fall ist aber mal wieder ein Beispiel für völlig unzureichende Darstellung. Das so was
in eine vollständige Fallschilderung dazu gehört, sollte eigentlich auch einem Laien klar sein. Um diese Klausel auf Belastbarkeit prüfen zu können, solltest Du Sie (anonymisiert) im vollen Wortlaut hier zitieren.
Außerdem gehört zur Prüfung auch noch die Antwort auf die Frage, ob es in Deinem Betrieb einen BR gibt.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
vielleicht irre ich mich, aber ich meine, dass es für mein Gewerbe einen Tarifvertrag gibt, der Reduzierungen und (Wieder-)erhöhungen der Arbeitszeit regelt.
Wenn ein solcher TV für den Fragesteller existiert (und für ihn auch gütlig ist), dann wäre das ja auch wichtig.