Hallo
Den Urlaub einfach streichen, das geht natürlich gar nicht, jedenfalls nicht, wenn er genehmigt wurde. Aber das wurde er ja anscheinend bisher noch nicht.
Urlaub soll dann gewährt werden, wann es der Beschäftigte möchte, sofern dem keine wichtigen Gründe entgegen stehen. Ein wichtiger Grund könnte sein, dass alle möglichen Urlaubsvertreter Schulkinder haben. Leute mit Schulkindern haben bei der Urlaubsvergabe in den Ferien Vorrang.
Wenn ein Urlaubswunsch rechtzeitig abgegeben wurde und es einfach keine Reaktion darauf gibt, dann kann man doch mal nachfragen, was jetzt mit dem Urlaub ist, und darauf hinweisen, dass eine frühzeitige Urlaubsgenehmigung wichtig ist (warum, das kann sich eigentlich jeder selbst denken). - Wenn es irgend geht, eine schriftliche Urlaubsgenehmigung geben lassen. Oder wenigstens unter Zeugen, die sich später auch noch dran erinnern können, sich den Urlaub bestätigen lassen.
Was auch ganz gut ist, wenn man sich mit den Kollegen urlaubsmäßig abspricht. Wenn sich die Kollegen darüber einig sind, wer wann Urlaub macht, dann hat der Chef selten einen Grund, das nicht so zu genehmigen.
Viele Grüße