Danke für deine Antwort. Das man innerhalb der AU in den Urlaub fahren darf, sofern es der Genesung nicht schadet, ist ja kein Geheimnis. Meine Frage bezieht sich auf die Ablehnung des AGs hin.
Hallo,
wenn man so offensichtlich so wenig Ahnung von Arbeits- und Sozialrecht hat und dies schon mehrfach unter Beweis gestellt hat, sollte man sich mit (Wert-) Urteilen einfach mal zurückhalten.
Hallo,
genau hier
lag Dein eigener Fehler.
Eine „Beurlaubung“ von einer Reha ist durchaus möglich und kommt öfters vor. Allerdings warst Du damit nicht automatisch arbeitsfähig. Bei Beurlaubung und weiter bestehender AU hätte die BG trotzdem weiter Verletztengeld zahlen müssen. Die BG hat Dich leider verar…
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang. Gibt es dazu Quellen?
Hallo,
in erster Linie mal § 2 Abs. 1 AU-Richtlinie
iVm § 45 Abs. 1 SGB VII
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__45.html
Dieser Trick ist leider nichts Neues, Krankenkassen machen das auch gerne, daß sie eine Genehmigung für Urlaub während der KG-Zahlung erteilen und dann das KG (oft rechtswidrig) streichen.
&Tschüß
Wolfgang
Die Frage ist ja, wo du dich informiert hast. Ist es die BG gewesen, die gesagt, nein schriftlich gegeben hat, dass sie sonst kein Verletztengeld zahlt?
Ich sehe hier ggf. größere Probleme mit der BG als mit dem Arbeitgeber. Dir kann u.U. später noch diese Lücke auf die Füße fallen. Die BG nutzt gerne jede Möglichkeit, um Ärger zu machen.
Von daher empfehle ich dir, zeitnah eine vernünftige Rechtsberatung einzuholen. Entweder bei einem Anwalt oder bei einem Sozialverband. Die können sich das anhand deiner Unterlagen genauer ansehen und dir sagen, ob und wie du reagieren musst, damit daraus kein Nachteil wird.
Das Beispiel ist aber auch verhuddelt!
Wenn der Arbeitnehmer während einer AU in Urlaub fahren möchte, dann klärt er mit dem Arzt ab, ob das geht. Macht er das innerhalb Deutschlands, ist das gar kein Problem und es geht niemanden etwas an. Die AU läuft weiter.
Macht er das ins Ausland, kann das ggf. die KK interessieren, also muss er sich dort das OK holen.
Du widersprichst dich hier selbst: Wenn er Urlaubstage nehmen möchte, hätte er natürlich den Arbeitgeber informieren müssen. Da sitzt doch was quer in dem Beispiel! Nur sind die Urlaubstage auch hier Quatsch.
Es war das Ausland. Und ja, ist beides passiert und beide haben ihr ok gegeben.
Ja, da habe ich falsch ausgedrückt. Er wäre bereit gewesen, Urlaubstage dafür zu nehmen, hat das aber nach dem Gespräch mit Arzt und Krankenkasse schnell sein gelassen - zum Glück.
Danke für die Links. Leider kann ich zum Thema Urlaub nichts finden.
Zum einen die BG, zum anderen das Internet. So lässt sich schnell ergoogeln, das es sinnvoll ist, den AG über den Urlaub zu informieren, um Mißverständnisse vorzubeugen. Ich habe keine Passage gefunden, die mich zwingt, den AG zu informieren. deshalb macht es mich stutzig, dass er so reagiert hat.
Hallo,
wenn § 2 Abs. 1 AU-RL zutrifft (Arbeitsunfähigkeit) dann spielt das Thema „Urlaub“ keine Rolle.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
das hier
zeigt höchstens, wie wenig sich Laien in Rechtsfragen auf irgendwelche i-net-seiten verlassen sollten, denn in Zusammenhang mit einer Beurlaubung von einer Reha ist das völliger Blödsinn.
Nein, das ist nicht verkehrt.
Der AG hat nur im vorliegenden Fall bis auf seine „Empörung“ überhaupt keine Aktien im Spiel. Der AN hat ihn nur dummerweise über etwas informiert, was den AG einen feuchten Kehrricht anging. Als einigermaßen wohlgesonnener AG hätte ich das als überflüssige Meldung eines oberkorrekten Mitarbeiters verbucht, ihm mitgeteilt, dass keine Urlaubstage angerechnet werden und ihm ein paar schöne Tage gewünscht!
Das hat neben der rechtlichen Seite auch ziemlich viel mit „sich benehmen können“ zu tun.
LG
Amokoma1
In dem einen Satz stecken bereits zwei Probleme. Zum einen die Definition von Urlaub. Eine Pause von der Reha zum Besuch der Familie ist kein Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn. Außerdem hast du deinen Arbeitgeber nicht informiert, sondern einen Urlaubsantrag eingereicht.
Du wirst dieses Problem nicht über das Internet gelöst bekommen! Sickert die Erkenntnis nicht durch, dass man so etwas durch selbst Zusammensuchen nicht lösen kann?
Nein, ich habe keinen Urlaubsantrag eingereicht, sondern mitgeteilt, dass der AG 5 Tage Urlaub verbuchen soll. Das war also keine Frage sondern eine Aufforderung. Danke für deine Antwort. Den nächsten Urlaub trete ich „geräuschloser“ an.