Darf der Arbeitgeber Urlaub im Krankheitsfall verbieten?

Vor mehreren Monaten hatte ich einen Unfall, bin seitdem Krankgeschrieben und erhalte Verletztengeld von der BG. Nun, es ist Sommer, die Kinder haben Sommerferien und die Oma feiert ihren 80… Also, so dachte ich, setzte ich eine Woche die Reha aus und fahre mit den Kindern zur Oma. Mein behandelnder Arzt und die BG gaben mir für diese Woche Urlaub grünes Licht. Also informierte ich ordnungsgemäß den AG, dass er für diese Woche innerhalb der AU 5 Tage Urlaub verbuchen möchte. Es läge auch in seinem Interesse, das der Mitarbeiter den Urlaub abbaue, und was gibt es da passenderes als Urlaub, wenn der AN sowieso nicht am Arbeitsplatz ist.
Pustekuchen.
Der AG war empört über diese Mitteilung und legte eigenhändig die Arbeitsfähigkeit fest; ich sollte unverzüglich zur regulären Arbeit erscheinen, den Urlaub würde er nicht genehmigen.
Natürlich bin ich nicht am Arbeitsplatz erschienen, schließlich bin ich noch auf lange Zeit gesehen Arbeitsunfähig. Darauf hin mahnte mich der AG ab.
Jetzt die Frage:
Inwiefern darf sich der AG in die Urlaubsplanung eines Langzeitkranken einmischen?
Eine Planungssicherheit für den AG fällt schon durch die AU aus und Ausfälle in der Reha müssen durch den Arzt und die BG koordiniert werden, da kann der AG sowieso nicht mitreden. Leider finde ich keine klaren Aussagen dazu, welche Rechte, welche Pflichten und welche Fristen eingehalten werden müssen. Danke für Eure Hilfe zu dieser Frage.

Es hätte überhaupt keine Urlaubsmeldung erfolgen dürfen. Eine einwöchige Pause von der Reha hebt doch nicht automatisch die AU auf. Gibt es für diese Zeit eine AU-Bescheinigung des Arztes?

Bei manchen Dingen kann ich nicht verstehen, dass man sich nicht vorher erkundigt! Es ist da in jedem Fall völlig unnötig ein Kuddelmuddel entstanden! Wie man dann noch einfach diese Tage wegbleiben kann, obwohl man schon Stress mit dem Arbeitgeber hat, verstehe ich auch nicht. Trotz als Lösung von Problemen?

Ich wäre als Arbeitgeber auch empört. Irgendwo geht das nicht, zum Arbeiten zu krank, aber zum Feiern gesund genug. Und für den ganzen Schwachsinn soll ich den Lohn fortzahlen?
Es ist gegenüber allen Beitragszahlen unverschämt, die deine Reha finanzieren müssen und gegenüber allen, die auf eine Reha warten und deinen Behandlungsplatz gerne hätten.
Einen Tag darf man bestimmt mal weg um den runden Geburtstag der Oma zu feiern, aber als krank geschriebener nicht beliebig Halligalli machen.

Entschuldigung für den harten Ton, aber nur mal um zu zeigen wie andere darüber denken.

Und wie denkst DU darüber?
So ein bisschen hatte ich nämlich den Eindruck, dass du Verständnis für den AG hast.

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Wenn man arbeitsunfähig erkrankt ist, kann man nicht Urlaubstage abfeiern.
Man kann unbesorgt alles machen, was den Heilungserfolg nicht gefährdet.

Im Prinzip wolltest du dem AG Urlaubstage schenken. Dessen Reaktion halte ich für fragwürdig, das einseitige „Festlegen der Arbeitsfähigkeit“ ist grober Unfug.
Möge er die Abmahnung zu den Akten legen.
Wenn du Glück hast, wird er diese Abmahnung mal gegen dich verwenden wollen - und dann lacht sich der Arbeitsrichter kaputt.
(Also widerspreche nicht gegen die Abmahnung, mache keine Erklärung oder Gegendarstellung oder was immer man auch so im Internet lesen kann. Soll er doch glauben, er habe ein scharfes Schwert gegen dich in der Hand!)

Doch er hat ein scharfes Schwert in der Hand. Der Fragesteller hat sich gesund schreiben lassen und muss deshalb sofort am Arbeitsplatz erscheinen. Offensichtlich geht es ja dem Arbeitnehmer so gut, dass er die Reha abbrechen kann.
Der Arbeitgeber kann Urlaub genehmigen, muss er aber nicht, wenn betriebliche Anlässe dagegensprechen. Eigenmächtig angetretener Urlaub ist ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Das ganze war eine dumme, eigenmächtige Aktion, die viel Vertrauen zerstört hat. Der Fragesteller hätte sein Anliegen rechtzeitig dem Arbeitgeber vorlegen und auch ein nein riskieren müssen.

Irgendwie bin ich ein wenig irritiert.

Du votest meinen Beitrag hoch und kommentierst jetzt so?

Offenbar hast du nicht verstanden: Man darf selbstverständlich während einer AU mit den Kindern zur Oma fahren. Man darf sogar in Urlaub fahren, solange man die Heilung nicht gefährdet. Auch deine Hinweise auf den Rehaplatz sind völlig deplatziert. Bei längeren Rehas wird sogar von den Ärzten angeregt, dass die Patienten mal ein paar Tage nach Hause fahren! Das gilt erst recht, wenn Kinder im Spiel sind.

Du liegst also sachlich ziemlich daneben und dein Ton ist unverschämt. Eigentlich also nichts, weshalb man deinen Kommentar entschuldigen könnte.

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Es gibt keine Gesundschreibung. In dem Beitrag steht auch nichts dergleichen. Es wäre sogar inhaltlich falsch, in dieser Zeitspanne keine AU zu haben, weil der Arbeitnehmer tatsächlich ja nicht arbeitsfähig war.

Ginge es um Lohnfortzahlung im Krankenfall innerhalb der ersten 6 Wochen, gilt übrigens das Gleiche! Dann wäre es zu Gunsten des Arbeitgebers.

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Das einzig unverschämte ist hier die Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Selbst wenn man meint, dem Arbeitgeber was gutes tun zu wollen, dann bitte in Absprache und nicht eigenmächtig.

Wenn ich Verständnis für den Arbeitgeber hätte, wäre das verkehrt? Man kann ja gegen alles sein, was Macht hat, Politiker, Beamte, Vermieter, Arbeitgeber.
Nein mir gefällt diese Art der Polemik nicht und ich kann deinen Beitrag leider nicht disliken.

Ihr könnt euch so viele Herzchen für eure Beiträge gegenseitig geben wie ihr wollt. Ein Arbeitnehmer darf sich nicht eigenmächtig beurlauben.

Im Bekanntenkreis gab es gerade einen ähnlichen Fall:
Arbeitnehmer ist nach einer verletzungsbedingten Operation (kein Arbeits- oder Wegeunfall) für mehrere Wochen krankgeschrieben.
Er bittet seinen Arzt, ihn für eine Woche, in der er in Urlaub fahren möchte, „gesundzuschreiben“. Er möchte dann in diesen Tagen Urlaubstage nehmen.

Wesentliche Unterschiede zum UP:

  • Es ist keine Reha im Spiel.
  • Der Arzt macht nichts anderes, als nach einem Gespräch mit dem Arbeitnehmer den Urlaub zu befürworten, weil er dem noch nicht abgeschlossenen Heilungsprozess nicht entgegensteht.
  • Der Arbeitnehmer fährt für die Woche in Urlaub, ohne beim Arbeitgeber Urlaub zu beantragen.

Grüße
Dirk

Das hat er doch garnicht gemacht:

Und falls es Dir entgangen sein sollte, aus diesem Satz geht zudem eindeutig hervor, dass der Arbeitnehmer nicht „nur“ einfach krank ist sondern, dass dahinter ein Berufsunfall steckt!

Du kannst hier deswegen nochsoviel rum giften, der Ablauf der 1wöchigen REHA Pause verlief, bis auf die unglücklich-dumme Urlaubsmeldung an seinen AG vollkommen korrekt ab. ramses90

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Nein, hat er nicht.
Kann er auch nicht.
Es liegt eine weiterhin gültige AU vor.

Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer darf alles machen, was nicht seine Genesung gefährdet.
Er darf morgens lange schlafen und er darf zur Oma fahren.
Sollte das Aussetzen der Reha ein Problem sein, dann darf er es allerdings nicht.

Das spricht aber doch sehr dafür, dass niemand Bedenken hat, die eine Woche würde die Genesung gefährden.

Du hast eine sehr eigensinnige Art, Dinge zu interpretieren.

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Glaskugel oder Hass auf alle Arbeitnehmer und Ärzte?

Ich habe mich informiert und dementsprechend gehandelt:
-Arzt um Erlaubnis gefragt, damit:
-mir die BG die Erlaubnis erteilt, schließlich fällt eine Woche lang die Reha aus
-den AG informiert, weil die BG in dieser Woche kein Verletztengeld zahlt, sondern der AG das normale Gehalt.

-Natürlich wäre es einfacher gewesen, einfach eine Woche lang Magen-Darm vorzutäuschen, so der Reha fern zu bleiben und zur Oma zu fahren aber darum geht es jetzt nicht. Es geht um die Rechtmäßigkeit des AG.

-Urlaub während der AU! Es gibt keine Gesundschreibung.
Als Beispiel: Mit gebrochenem Arm kann man kein Handwerk ausführen, jedoch am Ballermann am Strand liegen. AU heißt Arbeitsunfähig und betrifft die Arbeit vor der Erkrankung.

Die Reha wurde nicht abgebrochen sondern pausiert. Und das diese Pause die Genesung nicht gefährdet, hat der Arzt schriftlich bestätigt.

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Hier geht es nicht um eine Woche krank wegen Drücketismus. Den Lohn zahlt auch nicht der AG, sondern die BG. Und die zieht die Beiträge über alle Mitgliedsbetriebe ein, die Gelder durch die Arbeit der Arbeitnehmer erwirtschaften. Die Reha ist auferlegt, ich habe da nicht drauf gewartet.

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Hast du auch etwas beizutragen, was der Lösung meiner Fragestellung näher kommt? Deine persönliche Einstellung zur AU hilft nicht weiter.