Darf der Arbeitgeber verlangen meine Arbeitsstunden zu halbieren?

Also das problem so wie es mir erklärt wurde da Sie jetzt mit einem kollegen zusammen Arbeitet muss Sie jetzt ihre Stunden teilen sie geht zwar 8 Stunden Arbeiten bekommt aber nur 4 stunden bezahlt und der kollege ja dann auch und ich glaub das alles nicht da wäre ich ja eig. schön blöd wenn ih mich auf sowas einlasse

Wer ist „Sie“ und warum musst DU dich „auf sowas“ einlassen? Und was genau ist „sowas“? :dizzy_face:

??? Ist das eine Frage ???
Wohl mehr ein Gag für die Bühne !!!

Schreib das morgen nüchtern nochmal neu.

Hallo soll das ein Witz sein oder ist das ernst gemeint .
viele Grüße noro

Ja.
Ausserdem würde dafür mindestens eine Änderungskündigung erfolgen müssen.

Im Klartext: Der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis (fristgerecht) um dich zugleich zu für dich schlechteren Bedingungen wieder neu einzustellen.

Darauf kann man sich einlassen, muss es aber nicht unbedingt.
Je nach betrieblicher Aufstellung wird man dann ggf. ganz gekündigt.
In vielen Fällen ist die Hilfe eines Rechtsanwalts oder der eigenständige Gang zum Arbeitsgericht dann zielführend.

Es ist nicht verboten,dass man in seinen Sätzen auch Satzzeichen benutzt.Sonst weiss der Leser nicht immer,wann ein Satz neu beginnt.Und zum Thema:wer sich auf so etwas einlässt,ist ganz schön bescheuert.

Hui hui hui. Und ich dachte der 1. April ist bereits vorbei?

Also jetzt nochmal für die, die hier am rumjammern sind.

Sie = Meine Freundin

Sie hat bei einer Reinigungsfirma angefangen und fährt immer mit einem Kollegen mit.

Da die beiden aber ein und die selbe Stelle Reinigen, will der Chef das die beiden sich die Stunden teilen. Das heißt Sie und der Kollege gehen beide 8 Stunden arbeiten, bekommen aber nur 4 Stunden bezahlt.

Und nein das ist kein scherz ich hab ihr auch gefragt ob se nicht ganz dicht ist. Aber auf mich will se ja nicht hören da glaubt se lieber dem Chef.

Und da ihr ja hier wieder kein Fragezeichen findet hier jetzt die Frage: Ist das überhaupt erlaubt ? Das der Arbeitgeber sowas verlangen kann ?

Bist du jetzt wieder nüchtern?
Hättest du gestern den heutigen Text eingestellt statt des Schwachsinns, bei dem nicht nur das fehlende Fragezeichen das Problem war, hätte auch niemand „rumgejammert“.

Und ja, deine Freundin ist schön blöd, wenn sie sich auf so etwas einlässt. War das, was du lesen wolltest? Dann hast du es jetzt. :stuck_out_tongue:

Servus,

verlangen kann er viel, aber nachkommen muss man dem nicht unbedingt.

Es gilt, was im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Wenn der Arbeitgeber andere Bedingungen haben möchte, muss er eine Änderungskündigung durchziehen. Besonders unterhaltsam wird das, wenn er (was in dieser Branche zu erwarten ist) mit der Halbierung des Stundenlohns unter den gesetzlichen Mindestlohn kommt.

So windige Chefs leben davon, dass ihnen irgendjemand glaubt. Wenn jeder dem August Borsig und Leuten von seiner Art geglaubt hätte, hätte es niemals die Vierzigstundenwoche, die Rentenversicherung, Lohnfortzahlung bei Krankheit und bezahlten Erholungsurlaub gegeben. Wenn man zu seinem Recht kommen will, muss man sich halt manchmal ein bisserl auf die Hinterfüße stellen.

Schöne Grüße

MM

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Als Kommentar für einige der „freundlich Agierenden“:
Wer sich - im hier wohl berechtigten Ärger - mit einem Thema schnell schriftlich beschäftigt, neigt dazu, so zu schreiben, wie er spricht auch in der fälschlichen Annahme, das Gegenüber wird das schon verstehen. Angeblich machen das viele Schüler auch sonst so…
So viel zu den Antworten und Kommentaren.
Vermutlich würde sich jeder über eine derartige Dreistigkeit eines Chefs einer Frau gegenüber aufregen!
Mir fehlt grade noch das (schon einmal gehörte und verifizierte) „Argument“ eines Chefs „Wenn Sie mehr Geld bekommen würde, würde ja die Steuer alles auffressen. Daher bekommen Sie nicht mehr Geld, dürfen allerdings mehr arbeiten (Anmerkung: ohne mehr Geld!).“

So gesehen verstehe ich Tobias_Bernthausl durchaus.

Gruß
dafy

Hallo Tobias_Bernthausl,

wie sich das in Deutschland verhält, weiß ich nicht, in Österreich würde ich in einem derartigen Fall sofort zur Arbeiterkammer gehen und dort von einem Juristen das Ganze abchecken lassen!

Alles Gute für deine Freundin!

dafy

Hallo Dafy,

neinnein, die Idee „Die Stunden zu zweit aufteilen“ kommt von was anderem her: Es geht hier um den Satz, den der Arbeitgeber vom nächsten Glied in der Subsubsubsub-Kette bezahlt bekommt. Schon bei der Ausschreibung wurde hier mit viel zu wenig (= der Hälfte) Zeitaufwand kalkuliert, um nur ja der billigste Bieter zu sein, und der Arbeitgeber, der von Raumreinigung vermutlich so viel Ahnung hat wie eine Kuh vom Skifliegen, betrachtet diese ‚Stundenzahl‘, die nichts ist als ein Denkmal für die Inkompetenz des in der Subsubsubsub-Kette an erster Stelle stehenden Bieters, jetzt als ehernes Gesetz.

Wenn er vier Leute bräuchte, um den Job zu machen, müssten die sich eben die ‚Stunden‘ = das Entgelt, was er für den Job bekommt, auch noch ‚teilen‘. So kennt er es aus der Welt der Subsubsubsubunternehmer, und er glaubt, Arbeitnehmer müssten in dieser Welt mitdackeln, wie es ihm gefällt.

Noja, ist halt nicht.

Schöne Grüße

MM

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Der 1te schon. aber April nicht.

Hallo Aprilfisch,

mit so vielen Subsubsub…bin ich nicht wirklich vertraut! Derartige Unternehmen werden bei uns möglichst rasch aus dem Verkehr gezogen, weil ja nur der Kopf der Kette profitiert und der Rest quasi durch die Finger schaut - schließlich muss doch jeder (der „Arbeitsgeber“) „verdienen“.

Gruß

dafy

Hallo Dafy,

ach, Felix Austria!

Dafür haben wir im Reich den Kanzler Gerhard Schröder gehabt, unter dessen Regime dafür gesorgt wurde, dass bei solchen Subunternehmerketten der durch die Finger schaut, der als schwächstes Glied an deren Ende steht. Wie wir bei Tobias Bernthausl gesehen haben, gibt es in der Szene auch allerlei kreative Wege, den angeblichen Mindestlohn zu überbrücken - man muss gar nicht an ‚selbständige‘ Raumreiniger aus Bulgarien als Subsubsubsubunternehmer vergeben…

Schöne Grüße

MM

Hallo,

also jetzt mal zum mitschreiben:

Für ein Putzobjekt braucht man allein 8 Stunden zum Reinigen.

Jetzt wollen 2 Personen miteinander gleichzeitig dieses Objekt reinigen.

da 2 gleichzeitig putzen, ist dieses Objekt nicht in 8 Stunden sauber sondern in 4 Stunden.
(8 : 2=4)

Der Arbeitgeber zahlt also jedem 4 Stunden für die Reinigung.

WO ist nun das Problem?

Grüße
miamei

Hi!

In der vertraglichen Verpflichtung, dem AN die vereinbarten 8 Std zu zahlen.

Gruß
Guido

Aber hier scheint doch der ArbeitNEHMER auf dieses Doppelputzen zu bestehen und der Chef willigt ein, unter der Voraussetzung dass jeder nur 4 h bezahlt bekommt