Darf der Auftraggeber die Bezahlung verweigern?

Hallo zusammen, vorab freue ich mich auf Ihr juristisches Feedback!
Als Freiberuflerin bekam ich nach „bestandenem“ Vorstellungsgespräch und unbezahltem Probearbeit den Job in einer Galerie als Grafikerin & Office Managerin. Ausgemacht war ein Stundensatz im Vorstellungsgespräch, der nach dem Probearbeiten und Jobzusage per Email gedrosselt wurde. Ich war insgesamt einen vollen Arbeitstag und einen halben Arbeitstag in dieser Galerie. Die Galeristin, also die Chefin hat in dieser Zeit auch die von ihr im Bewerbungsgespräch vorgeschlagenen Arbeitstage (Mo, Die) umgeschmissen und verlange den Do, Fr von mir (wo ich nicht kann). Gut, das war dann die zweite Vereinbarung, die sie nicht einhielt. Und zu guterletzt auch noch die Kapazität, nämlich reichten auf einmal keine ausgemachten 2 Tage, sondern sie wollte 3 Tage von mir. Ansonsten war die Stimmung im kleinen Team miserabel, sie lästerte direkt über die andere Mitarbeiterin, verhielt sich respektlos und abwertend und nach kurzer Zeit beschloss ich, von diesem Job Abstand zu nehmen, da ich mich hier auf nichts verlassen konnte, es herrschte totale Willkür. Ich kündigte per Email und schickte ihr eine Rechnung über (nur) einen vollen Tag. Sie verweitert die Bezahlung. Schriftliche Beweis-Emails liegen leider nur in der Galerie vor. Das einzige was ich habe ist eine von ihr und mir unterschriebene Vertraulichkeitsvereinbarung. Es handelt sich um einen Betrag von 150,00 EUR + MwSt, den ich fordere. Und nun die Frage: Darf sie (wenn ja, aus welchem Grund) einfach die Bezahlung verweigern? Welchen rentablen Weg habe ich, die Rechnung bezahlt zu bekommen (mit Ausnahme von irgendwelchen Inkasso-Unternehmen)?
Recht herzlichen Dank vorab,
liebe Grüße Nina

Moin,

Aus meiner Sicht: keinen. Wird gutes Geld (deine Arbeitszeit, eventuelle Kosten Rechtsanwalt) nicht dem schlechten hinterher. Es sei denn, du hast ausreichend Zeit und bist auf das Geld angewiesen. Dann könnte die Rechnung anders aussehen.

Das soll eine freiberufliche Tätigkeit sein? Das ist aus meiner Sicht eine Dienstleistung.,oder habe ich da was übersehen?

Ulrich

Vergiss die lächerliche Summe und ärgere Dich nicht weiter über diese „Auftraggeberin“.
Man könnte die Sache rechtlich angeben, aber was soll das, späte Rache, Genugtuung ? Um das Geld kann es eigentlich nicht gehen. Das könnte man auch unter Lehrgeld verbuchen und verschmerzen.

Nimm es als Warnung für zukünftige Aufträge, schriftlich festhalten was vereinbart ist (Stundensatz, Umfang, Zeiten/Tage).

MfG
duck313

Servus,

da gibt es keinen rentablen Weg, weil Dich die Beitreibung mehr kostet als das entgangene Trinkgeld. Wenn Du das trotzdem angehen magst, spar Dir die Inkassokasper - die sind überflüssig (und beiläufig kennen sie sich mit Lohnforderungen auch nicht aus). Auch, wenn es sich um eine selbständige „freie Mitarbeit“ handelt, sind das keine geeigneten Adressen. Wenn Du einen Anwalt haben möchtes, beauftrage einen Anwalt.

Dürfen darf sie nicht, falls die vereinbarte Leistung erbracht worden ist. Können kann sie aber sehr leicht, weil weder bewiesen werden kann, was genau vereinbart war, noch, welche Leistung erbracht worden ist und zuletzt, welcher (ggf. aufrechenbare) Schaden durch Deine nicht fristgerechte Kündigung entstanden ist.

Kurz: Sinnvoll ist, die Episode als Lehrgeld auszubuchen und künftig keine Arbeit mehr ohne dokumentierten (= schriftlichen) Vertrag in der Hand zu beginnen - und natürlich auch nicht einer Arbeit aus einer Gefühlswallung heraus ohne Rücksicht auf Fristen einfach fernzubleiben.

Schöne Grüße

MM

vielen Dank. Ich lege das wohl ad acta und verbuche es als „schlechte Erfahrung“…

Servus,

vergiss aber nicht, die

zu nutzen und künftig an solche Sachen nicht mehr ganz so blauäugig ranzugehen.

Ich finde es auch blöd, dass man in Schule und Studium selbst einfachste Grundlagen von Arbeitsrecht, allgemeinem Schuldrecht und Zivilverfahrensrecht nur mitkriegen kann, wenn man sich dafür selber auf die Hinterbeine stellt, aber spätestens, wenn man wegen der Lücken, die durch diesen Mangel in der Ausbildung entstanden sind, einmal auf der Nase gelandet ist, muss man sie stopfen.

Schöne Grüße

MM

2 Like