Darf der Baustoffhändler einen Teil des Palettenpfandes einbehalten?

Hallo miteinander.

Bei einer Lieferung von Betonschalsteinen ging es nicht ohne Paletten.
Wenn man 13€ Pfand pro Palette bezahlen muss und nur noch 11€ zurückbekommen würde wäre das rechtens?
Die Begründung auf der Rechnung ist eine Pauschale für die Abnutzung der Palette.
Ich bedanke mich für Eure Antworten.
MfG Silvio

moasche. tssss. den unsinn habe ich noch nie gehört. die versuchen es auch auf jede erdenkliche weise. das ist ja wie wenn ich ne pfandflasche mit getränk drinne kaufe und fürs trinken werden  bei der rückgabe gleich mal 5 cent abgezogen, weil ich die flasche geöffnet habe. so einen blödsinn habe ich noch nie gehört. was steht denn in den geschäftsbedingungen zum thema pfand??? dann soll er die steine gefälligst bei dir vorm haus von der palette räumen und das ding wieder mitnehmen. damit hat sich die frage pfand sowieso erledigt. andere variante wäre: kauf die steine woanders. den pfand bezahlst du meiner meinung nach dafür damit die rückgabe der sache gesichert ist. es ist ja ein pfand. stellt also einen gewissen gegenwert für die sache dar. gibst du die sache zurück, erhältst auch du deinen gezahlten pfand zurück. kann ich mir nicht erklären, wie ein baustoffhändler auf die schine kommt. ich kann mich irren, denke aber, weil ich das auch noch nie erlebt habe, dass sowas nicht so einfach geht und auch nicht rechtens ist. ansonsten gäbe es noch die möglichkeit einer art ausleihgebühr, was ja hier nicht der fall ist. mfg andreas

Hallo!

Wenn es vorher vereinbart gewesen war, JA.

nehmen wir mal an, die Begründung „Abnutzung“ trifft zu, was macht Händler dann aber, wenn man Paletten tauscht ?
Also Ware wird geliefert und man gibt dem LKW-Fahrer gleich die Anzahl Leerpaletten mit ?
Das ist ja bei Normpaletten der Sinn und Zweck.

Muss man dann entsprechend mehr Leerpaletten zurückgeben ?

Das wäre so was von unüblich !

MfG
duck313

hi,

Muss man dann entsprechend mehr Leerpaletten zurückgeben?
Das wäre so was von unüblich !

das stimmt.
Aber eine Abnutzungsgebühr kann man dennoch erheben, die Anzahl der Paletten ist ja bekannt. Das muss ja nicht mit Leerpaletten verrechnet werden.

Ist natürlich alles eine Frage der zu Grunde gelegten Bedingungen.
Ich kenne es mit Abzug für Nutzung. Als ganz unüblich kann ich’s nicht gelten lassen.
Wird in den AGB stehen und so vereinbart worden sein. Als gewerblicher Großabnehmer wird man da sicher verhandeln können - aber auch dies würde man vorher tun.

grüße
lipi

Danke für Eure Antworten.

…mal sehen, ob die mit sich reden lassen.

MfG Silvio