Darf der Chef das?

Mein Sohn hat seit 4 Wochen ein Job in der Gastronomie. Er hat für 340€ gearbeitet. Gestern sollte das Gehalt ausgezahlt werden. Der Chef hat ihm nur 159€ ausgezahlt mit der Begründung das er nur die Stunden zahlt wenn Umsatz gemacht wird, die restliche Zeit wo also kein Umsatz gemacht wird ist unbezahlt.

Darf er das? Ist das rechtens?

Natürlich nicht.

Das nennt sich unternehmerisches Risiko.

Wenn er deinen Sohn dann auch am Umsatz beteiligt, könnte man da noch mal drüber reden, aber so geht das gar nicht.

Gruß,
Steve

So sehe ich das auch. Der Chef meint er wäre da im Recht. Wie geht er da jetzt am besten vor? Danke für deine schnelle Antwort.

Schritt 1: Die Zahlung des Restbetrags einfordern

Falls das nicht zieht (nach gesetzter Frist) weiter zum Mahnbescheid:
https://www.gehalt.de/news/kann-man-den-lohn-per-mahnbescheid-einfordern

Gruß,
Steve

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Übrigens kann man für zu spät gezahlten Lohn (also für den Rest von 340 Euro - 159 Euro) pauschal 40 Euro verlangen (so eine Art Schadenersatz soll das wohl sein). - Ich kenne eine, die ihren AG verklagt hat, und die hat diese Pauschale für jeden Monat zugesprochen gekriegt, in dem zu wenig Lohn gezahlt wurde (den fehlenden Lohn natürlich zusätzlich), die hatte allerdings einen guten Rechtsanwalt.

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Nochmals danke

Ich werde zur Not auch mit einem Rechtsanwalt vorgehen

In dem Fall:
Ab zum Arbeitsgericht und einen neuen Job suchen!

Dort gibt es eine Rechtsantragsstelle, die beim Formulieren der Klage hilft (Beratung gibt es da ausdrücklich nicht) - die Mahnung (ist eh überflüssig, da sich der AG bereits im Verzug befindet) sowie den Mahnbescheid kann man sich sparen.

VG
Guido

Kleiner Nachtrag:

Hat er eine Durchschrift der elektronischen Anmeldung (DEÜV) wegen des Beginns einer Beschäftigung erhalten?
Hat er eine Abrechnung erhalten?
Wird der Mindestlohn gezahlt?

VG
Guido

Dabei solltest du aber berücksichtigen, dass bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Rechtsanwalt selber bezahlt, egal, ob man den Prozess gewinnt oder nicht.

Falls du also keine Rechtsschutzversicherung hast, lohnt sich das nur, wenn der Streitwert wenigstens genauso hoch ist wie das zu erwartende Honorar.