Darf der das wirklich?

Hallo,
also, Herr X bewirbt sich bei einer Firma. Und er hat sogar Glück, kommt zu einem Vorstellungsgespräch. Dort erklärte man ihm, dass man sich in der Firma grundsätzlich mit „Du“ anspricht. Desweiteren wurde ihm erzählt, das alles, sogar die Probezeit bezaht wird.
Und dann kam es zur Probezeit.
Herr X durfte 4 Stunden arbeiten. Nur, alle sprachen sich mit „Sie“ an. Nach den 4 Stunden durfte er gehen, ohne auch nur einen Cent zu sehen! Nebenbei hatte er von einem Festangestellten erfahren, dass ausser ihm täglich noch viele andere zu gleichen Bedingungen kommen. Jeweils zwei am Tag für genau vier Stunden. Mit 15 Minuten Pause, damit die sich nicht begegnen.
Jetzt ist diese Stelle wieder im Internet ausgeschrieben.
Zwar hatte Herr X das Ganze zur Anzeige gebracht, aber bis jetzt ist nichts passiert, es geht genauso weider!
Was könnte Herr X jetzt noch machen?
Hat jemand eine Idee?

Hi,

zunächst ohne Experte zu sein würde ich sagen, auf die Anrede „Du“ kann man niemanden verklagen :smile:

Desweiteren wurde ihm erzählt, das alles, sogar die
Probezeit bezaht wird.
Und dann kam es zur Probezeit.

Reden wir hier von der ProbeZEIT (die üblicherweise ein paar Wochen bis Monate dauert und mit dem ersten Arbeitstag - also nach Vertragsabschluss - beginnt) oder von ProbeARBEIT (das sind meist wenige Stunden bis max. Tage vor Vertragsabschluss als Entscheidungshilfe für alle Beteiligten)?

Gibt es irgendwas schriftliches über diese 4 Stunden, die der Herr X dort gearbeitet hat?

Zwar hatte Herr X das Ganze zur Anzeige gebracht, aber bis
jetzt ist nichts passiert, es geht genauso weider!

Anzeige weswegen?

*wink*

Petzi

Hallo,
danke erst mal für Deine Antwort!

zunächst ohne Experte zu sein würde ich sagen, auf die Anrede
„Du“ kann man niemanden verklagen :smile:

Das war eigentlich klar!

Reden wir hier von der ProbeZEIT (die üblicherweise ein paar
Wochen bis Monate dauert und mit dem ersten Arbeitstag - also
nach Vertragsabschluss - beginnt) oder von ProbeARBEIT (das
sind meist wenige Stunden bis max. Tage vor Vertragsabschluss
als Entscheidungshilfe für alle Beteiligten)?

Es ging hier um PROBEARBEIT.

Gibt es irgendwas schriftliches über diese 4 Stunden, die der
Herr X dort gearbeitet hat?

Leider nichts. Voller Freude hat er X das Angebot angenommen und gehofft, dass er wenigstens die 4 Stunden bezahlt bekäme. War ja eigentlich zugesagt.

Anzeige weswegen?

Die Anzeige? Weil der Arbeitgeber in offensichtlicher Absicht täglich zwei Leute zum Nulltarif hat arbeiten lassen. Das Ganze von Anfang November letzten Jahres bis jetzt. Und ob die Leute überhaupt geeignet sind, hatte er ja schon vorher geprüft.

Grüße!

Grundsätzliche Frage…
Hallöchen,

Nebenbei hatte er von einem Festangestellten erfahren, dass ausser ihm täglich noch viele andere zu gleichen Bedingungen kommen. Jeweils zwei am Tag für genau vier Stunden. Mit 15 Minuten Pause, damit die sich nicht begegnen.

Grundsätzliche Frage: Um was ging es bei dem „Probearbeiten“ überhaupt?
Es gibt Tätigkeiten, da kann man mit 4h produktiv sein, aber auch welche, da kann man in 4h eigentlich nur zeigen, wer man ist …

Aber was mir ein bisschen komisch vorkommt:
Wenn es sich um „Handlangertätigkeit“ handelt, müsste so ein Vorgehen für das Unternehmen eigentlich mehr an administrativen Kosten verursachen, als die Stelle an Lohn fressen würde.
Wenn es sich jedoch um qualifizierte Tätigkeit mit einer Art Einarbeitung handelt, kann ich mir nicht vorstellen, was das Ganze überhaupt soll außer Kapazitäten der einarbeitenden Ressourcen zu verschlingen.

Irgendwo klingt das für mich mehr nach Dummheit als nach Kriminell, aber man weiß ja nie … vermutlich ein verrückter Chef.
Die Frage nach der „Ausbeutung“ von Probanden halte ich für zweitrangig.
Sollte man unter Lebenserfahrung verbuchen und verdammt froh sein, dass man dort nicht arbeitet :smile:

Gruß,
Michael

Hallo;

Grundsätzliche Frage: Um was ging es bei dem „Probearbeiten“
überhaupt?
Es gibt Tätigkeiten, da kann man mit 4h produktiv sein, aber
auch welche, da kann man in 4h eigentlich nur zeigen, wer man
ist …

Es ging richtig zur Sache, also wurde von Null auf Voll innerhalb von wenigen Minuten erklärt, dann gings zur Sache. Nach ein paar Minuten, oder etwas länger, rüber zum nächsten Job, das Gleiche. Und so weiter.
So hat er alle vier oder fünf eigentlichen Arbeiten kenngelernt und auch dort gearbeitet.
Ging ja auch nicht anders, weil immer das eine vom anderen abhängig war.

Aber was mir ein bisschen komisch vorkommt:
Wenn es sich um „Handlangertätigkeit“ handelt, …

War keine Handlangertätigkeit.

Wenn es sich jedoch um qualifizierte Tätigkeit mit einer Art
Einarbeitung handelt, kann ich mir nicht vorstellen, was das
Ganze überhaupt soll außer Kapazitäten der einarbeitenden
Ressourcen zu verschlingen.

Qualifizierte Tätigkeit: ja.

Irgendwo klingt das für mich mehr nach Dummheit als nach
Kriminell, aber man weiß ja nie … vermutlich ein verrückter
Chef.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wusste der Chef genau was er machte.

Die Frage nach der „Ausbeutung“ von Probanden halte ich für
zweitrangig.

Ist aber genau so!

Sollte man unter Lebenserfahrung verbuchen und verdammt froh
sein, dass man dort nicht arbeitet :smile:

Die Idee ist verdammt gut, nur hilft sie Herrn X nicht wirklich weiter =8o(

War keine Handlangertätigkeit.

Qualifizierte Tätigkeit: ja.

also wenn diese firma über monate täglich 2 neue leute herbekommt und diese innerhalb von wenigen minuten einlernt damit sie sofort produktiv loslegen können, mit anderen worten: von jetzt auf nachher verlust- und reibungsfrei austauschbar, dann kann das nur etwas sein, das jeder hergelaufene &%?=*’&% im schlaf hinbekommt.
in einfachem deutsch nennt man so etwas handlangertätigkeit bzw. unqualifizierte tätigkeit.
deine geäusserte hoffnung auf 4 bezahlte stunden unterstreicht das sogar.

ich würde das als lehrgeld verbuchen, warum soll das nicht weiterhelfen?

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