Darf der Dienstherr den zivilen Impfausweis dauerhaft einziehen?

Hallo, ich bin Angehöriger der Bundeswehr. Sei der Corona-Pandemie ist es Gang und Gäbe, das der Dienstherr verlangt, die zivilen, gelben Impfausweise (es geht nicht um die von der Bundeswehr ausgegebenen blauen Ausweise) dauerhaft abzugeben, zu lagern und für die Soldaten zu verwalten. Da ich in der Vergangenheit fast ein Jahr meinem Impfpass hinterhergerannt bin, da Dieser als verloren galt und er erst bei einer Neugestaltung eines Büros hinter dem Mobiliar wiedergefunden wurde, möchte ich ihn auch nicht mehr abgeben, zumal ich nicht einsehe jedesmal wenn man in den Urlaub fährt oder Ähnliches erst in der Kaserne um seine persönlichen Dokumente betteln zu müssen. Man ist der Meinung, das die Einziehung des Ausweises befohlen werden kann. Der zivile gelbe Impfausweis ist per Definition ein international gültiges, persönliches und vor allem ziviles Dokument, welches besonders schützenswerte, personenbezogene Gesundheitsdaten enthält und somit einem Führerschein oder dem Personalausweis gleichzusetzen ist. Hierzu sei noch angemerkt, das ich NICHT die Einsicht durch dazu befugte Personen zur Feststellung des Impfstatus verweigere. Selbstverständlich komme ich meiner Nachweispflicht nach. Nach meinem Rechtsverständnis hat der Dienstherr/Arbeitgeber keine rechtliche Grundlage zivile persönliche Dokumente per Befehl einzuziehen und dauerhaft einzubehalten. Eine Nichtausführung des Befehls würde als Befehlsverweigerung betrachtet und disziplinar geahndet. Da ein solcher Befehl aber gegen geltendes Bundesrecht verstößt, nämlich dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung, ist er für mich nach verpflichtender Prüfung nicht ausführbar, zumal die Impfausweise in einem Büro offen in einem Regal gelagert werden. Kann mir bitte jemand, der sich diesbezüglich besser auskennt mitteilen, wie der Sachverhalt in dieser Situation ist, bzw. ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege? Kann mir der Dienstherr/Disziplinarvorgesetzte tatsächlich befehlen meine zivilen Dokumente dauerhaft abgeben zu müssen? Vielen Dank im Voraus.

Das ist eine Möglichkeit. Dennoch ist es ja möglich, das hier jemand vorbeischaut, der juristische Fachkenntnis mitbringt und eine handfeste Aussage zu dieser Situation treffen kann. :thinking:

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Hallo,

frag doch mal beim Bundeswehrverband nach.

Gruß
Tobias

Und zwar die richtige. Zielführend, vergleichsweise schnell und anonym an der Befehlskette vorbei. Die Erfahrung machte ich zwar vor gut 30 Jahren, aber am Prinzip sollte sich nichts geändert haben.

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Da sollte man mal nach @anon76290024 rufen.
ramses90

Milan kann dazu leider so gar nichts sagen.

Hat man auch erklärt auf welcher Rechtsgrundlage sich das Ganze abspielen soll? Das ist doch die allererste Frage.

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Nein hat man nicht. Kann man meines Erachtens auch nicht, da es keine Rechtsgrundlage gibt, die absegnet, das ich einem Arbeitgeber zivile Papiere quasi abtreten muss. Es wird nur immer wieder gesagt, das es einen Befehl von irgendeiner übergeordneten Stelle gibt, allerdings konnte man mir diesen Befehl bisher weder genau benennen, die Notwendigkeit des Befehls aufzeigen, noch dessen Rechtmäßigkeit verifizieren.

Könnte auch anders sein.

Der sollte schriftlich vorliegen, oder nicht?

Wenn es Dir wichtig ist: Beschwerde schreiben und abwarten, was passiert.

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Wir befinden uns aber hier im Wehrrecht.
Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen.
Wenn der Vorgesetzte einen rechtswidrigen Befehl gibt, muss der Soldat diesen trotzdem befolgen, es sei denn, der Befehl ist unverbindlich (kein dienstlicher Zweck, Verstoß gegen Menschenwürde oder Völkerrecht, Unzumutbarkeit oder Straftat).

Mein persönlicher Senf:
Pistorius beklagt, dass es zu wenig geeignete Bewerber gibt, stand heute in der Zeitung.
Wenn ich mir nun vorstelle, dass ein junger, intelligenter, mitdenkender Mensch sich die Grundlagen des Befehlsrechts durchliest - wie wahrscheinlich ist denn wohl, dass er sich dann noch sagt „Hey super, genau mein Ding, da will ich dabei sein:“?

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Keine Ahnung wo das Problem ist aber mein Truppenimpfausweis wurde damals sogar bei Reisen nach Australien und in die USA anerkannt genau wie der alte DDR Impfpass meiner Exfrau.

Kann natürlich sein das sich da mittlerweile etwas geändert hat aber der BW Impfausweis sollte eigentlich als offizielles Dokument anerkannt werden. Ansonsten besorg dir doch einfach einen zweiten und lass es umtragen…

Auch wenn die BW gegenüber einem Soldaten kein einfacher Arbeitgeber ist, sondern hier ein Sonderrechtsverhältnis nach Maßgabe von Befehl und Gehorsam vorliegt, kann ein Vorgesetzter nicht befehlen was er will/muss ein Soldat zwar mit wenigen Ausnahmen einen Befehl zunächst befolgen, kann dann aber trotzdem Maßnahmen ergreifen um die Rechtmäßigkeit eines Befehls überprüfen zu lassen. Dies insbesondere dann, wenn der Befehl dauerhafte Wirkungen hat, wie vorliegend oder wenn Gefahr einer Wiederholung besteht.

Da ich selbst nie bei der BW war, aber durchaus mal mit Wehrstrafrecht konfrontiert war, wage ich trotzdem mal eine Einschätzung.

Wenn die BW einen eigenen Impfausweis kennt, wie der Fragesteller angibt (erstaunlicherweise habe ich hierzu online nichts finden können) und dieser ausreichend ist, dienstliche Notwendigkeiten zu erfüllen, sehe ich nicht, dass eine Einziehung der privaten Impfausweise zulässig ist. Das ist dann eine Maßnahme die weder notwendig noch geeignet ist, soldatische Pflichten und den Auftrag der BW zu erfüllen. Ein entsprechender Befehl greift mE vielmehr unzulässig in den Bereich der privaten Lebensführung des Soldaten ein und ist mE als „nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt“ zu betrachten. Ein entsprechender Befehl dürfte insoweit unverbindlich sein und ein Verstoß hiergehen sanktionslos bleiben (§11 Abs. 1 SoldatenG iVm § 22 Wehrstrafgesetz).

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Hast du die Ursprungsfrage überhaupt gelesen?

Die Frage ist, wer lagert die Impfpässe, wo werden sie gelagert, wer hat Zugriff darauf.

Es wird einen schriftlichen Befehl für diese Lagerung geben der in diesem Fall eine Begründung beinhalten sollte warum die Pässe eingezogen werden und aufgrund welcher rechtlichen Lage, ohne diesen lässt sich deine Frage nicht beantworten.

Du bist ernsthaft beim Bund und kennst den Unterschied zwischen Befehlsverweigerung und Gehorsamsverweigerung nicht… ?

Aus welchem Grund sollte es denn gegen die DSGVO verstoßen wenn im Sanbereich dein gelber Impfpass gelagert wird?

Das stimmt. Aber kein Vorgesetzter setzt sich gerne mit einer Beschwerde auseinander, wenn er anschliessend nicht gut da steht.

Was wäre denn deiner Meinung nach gemäß aktuell gültigem Recht der Unterschied zwischen Befehlsverweigerung und Gehorsamsverweigerung?

Da keiner hier den schriftlichen Befehl auf dessen Grundlage das Einziehen erfolgt gesehen hat, kann niemand hier auch nur im entferntesten Beurteilen ob es rechtmäßig ist oder nicht.

Wie für alles in der BW wird es eine entsprechende Dienstvorschrift geben die diesen Befehl zugrunde liegt oder ihm widerspricht.

Ich möchte noch ergänzen: zum Einen kann dem Soldaten zugemutet werden, für jede Urlaubsreise oder jeden Friseurbesuch beim Dienstherrn um seinen Impfausweis betteln zu müssen, zumal vorstellbar ist, dass der Soldat heimatfern eingesetzt ist und vor einem geplanten Urlaub längere Zeit ungeplant nicht in der Kaserne weilte (bspw. wg. Krankheit).

Mein zweiter Punkt ist m.E. noch relevanter: der Befehl erfüllt keinen sinnvollen Zweck und selbst wenn es einen gäbe, erfüllte er ihn nicht wirksam, weil auch die Bundeswehr nicht verhindern kann, dass sich jemand einen zweiten Impfausweis beschafft und alle relevanten Impfungen bspw. anhand von Impfbescheinigungen nachtragen lässt.

Kann man googlen…

Gehorsamsverweigerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gehorsamsverweigerung ist im deutschen Recht eine Straftat nach § 20 Wehrstrafgesetz (WStG). Gehorsamsverweigerung beinhaltet dabei nicht das einfache Nichtbefolgen eines erhaltenen Befehls, sondern

  • sich mit Wort oder Tat gegen diesen Befehl aufzulehnen oder
  • ihn auch nach Wiederholung dieses Befehls nicht auszuführen.

Demgegenüber ist das einfache Nichtbefolgen eines Befehls nur bei Eintritt einer schwerwiegenden Folge , wie etwa Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe, Leib oder Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert, die dem Täter nicht gehören, eine Straftat, nämlich „Ungehorsam“ nach § 19 Wehrstrafgesetz (WStG). Ansonsten kann es nur nach der Wehrdisziplinarordnung geahndet werden.

Auch das leichtfertige Nichtbefolgen eines Befehls, das eine schwere Folge nach sich zieht, reicht für die Strafbarkeit gemäß § 21 WStG aus.

Im zivilen Umfeld spricht man umgangssprachlich von einer „Befehlsverweigerung“, meint aber die hier rechtlich beschriebene „Gehorsamsverweigerung“. Befehlsverweigerung ist korrekterweise die Bezeichnung für die Weigerung eines vorgesetzten Soldaten, Untergebenen einen Befehl zu erteilen. Es sind vergleichsweise nur wenige Fälle von Befehlsverweigerung in Gerichtsakten dokumentiert.[1]

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Und das Ergebnis lautet: Befehlsverweigerung gibt es rechtlich gesehen eigentlich gar nicht. Insofern gibt es rechtlich auch keinen Unterschied zwischen Gehorsamsverweigerung und Befehlsverweigerung. Umgangssprachlich auch nicht, weil da Befehlsverweigerung synonym zu Gehorsamsverweigerung verwendet wird.