Darf der Händler einen Rücktritt vom Kaufvertrag ablehnen, obwohl nach 3 Reparaturen der Fehler immernoch besteht?

Hallo,

ich habe mir im März diesen Jahres ein Samsung Smartphone zugelegt. Von Anfang an hatte besagtes Gerät aber das Problem, dass es von alleine Neustarts gemacht hat, sich ausgeschaltet oder aufgehangen hat. Da ja Garantiezeit, habe ich den Händler Kontaktiert und dieser hat mich auf eine autorisierte Vertragswerkstatt verwiesen, wo ich es hinschicken sollte. Diese Werkstatt hat mir das Gerät zurück geschickt, mit der Bemerkung, dass der Fehler nicht nachzuvollziehen ist. Naja, nach ein paar Tagen, hatte ich die gleichen Probleme wieder. Diesmal habe ich direkt den Samsung Support kontaktiert. Diese haben mich dann an eine andere Werkstatt bei mir vor Ort verwiesen. Diese Werkstatt hat dann das Akku getauscht. Nach ca. 2 Wochen war dann der Fehler aber wieder da. Jetzt habe ich Samsung gebeten, mein Gerät doch auszutauschen. Samsung hat mich dann aber wieder an den Händler verwiesen. Dieser hat mich dann gebeten, dass ich das Gerät wieder zu Ihm schicke, damit es geprüft werden kann. Dann hat mir der Händler mitgeteilt, dass er das Gerät WIEDER in die Werkstatt eingeschickt hat. Dort kam es dann auch wieder mit der Bemerkung, dass der Fehler nicht nachzuvollziehen ist.

Da das Gerät jetzt schon 3 mal zur Reparatur war, hatte ich endgültig die Nase voll und wollte vom Kaufvertrag zurücktreten. Nach einigem Zögern meinte der Händler, dass ich das Gerät wieder zu ihm hinschicken sollte, mit den ganzen Reparaturprotokollen. Nachdem ich jetzt seit knapp 2 Wochen nichts von ihm gehört habe, habe ich mich heute mal gemeldet. Daraufhin hat er mir nur geschrieben, dass sie keine Rückabwicklung machen können, da die Protokolle besagen, dass kein Fehler gefunden wurde und sie mir das Gerät heute wieder zurück schicken werden.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob das rechtens ist. Den Fehler bilde ich mir ja nicht ein und das die Werkstatt da nichts findet, kann ich ja nun nichts für. Sie hatte mittlerweile 3 mal die Chance zur Nacherfüllung oder sehe ich das falsch?

Hallo,

ich möchte auf FAQ 1129 hinweisen. Danach dürfen Beiträge in den Unterforen/Brettern für rechtliche Fragen nicht mit persönlichem Bezug formuliert werden.

Grüße
Pierre

Du kannst zurücktreten, wenn die erste Nachbesserung nicht fruchtete. Allerdings musst du im Streitfalle die Mangelhaftigkeit beweisen.