Darf der Lehrer keine mündliche Note geben?

Guten Tag,

…kurz zu mir:

ich wohne in bawü und besuche die 13te klasse eines wirtschaftsgymnasium…
ich leide seit 2 jahren unter chronischer migräne und hatte deshalb die letzten 2jahre viele Fehlzeiten in der Schule…ich habe allerdings immer jede arbeit mitgeschrieben und mein notendurchschnitt liegt bei etwa 8 punkten… außer in mathe… ich hatte letzte arbeit 0 punkte geschrieben…

nun zu meinem Problem:

nächste woche ist notenkonferenz…

heute haben wir die letzte mathearbeit geschrieben- ich habe ein mehr oder weniger leeres blatt abgegeben - da ich mich schon mit 1nem punkt als abitur note in mathe abgefunden hatte…

gleich nach der arbeit kam die lehrerin zu mir und meinte „wir hätten jetzt ein problem“ -ich würde auf null punkten stehn- die sie mir auch im zeugnis geben würde…—ich war total geschockt da ich ohnehin von einem punkt ausgegangen bin (0 punkte is ja schlechter als ne 6 und selbst wenn ich nur 1 2 mal da gewesen wäre-was definitiv öfter war haha- müsste ich doch eig 1bekommen)…
sie meinte wegen meinen vielen fehlzeiten hätte sie keine mündliche note und schriftlich stünde ich nunmal auf 0…

ich konnte es nicht fassen und habe sie natürlich gefragt ob wir da nicht irgendetwas machen könnten-abfragen, kurzreferat, abfragen, irgendwas ,dass ich 1nen punkt bekomme -und zum abitur zugelassen werde----wovon ich wie gesagt die ganze zeit ausgegangen bin da die noten ja eig stimmen…

nach kurzem hin und her meinte sie ich könne am donnerstag mittag eine arbeit nachschreiben-wenn ich 1nen punkt schreibe bekomm ich den im zeugnis…

ich dachte puh…gut 1punkt kriegste hin…

dann kam sie 1stunde später und meinte sie müsse mit mir reden---- sie könne mich die arbeit nun doch nicht nachschreiben lassen weil sie sonst die ganze klasse nachschreiben lassen müsste… ich TOTAL GESCHOCKT „ja dann machen sie das doch“---- daraufhin meinte sie sie habe am wochenende keine zeit etc… ich konnte es nicht fassen --es geht hier immerhin um meine Zukunft—mein abitur !!! ich fragte nach einer möglichkeit—IRGENDEINER MÖGLICHKEIT—das ich 1 punkte bekomme, das kann doch nicht sein… ich fragte sie ob sie mich nicht mündlich abfragen könne oder sonst was…sie meinte „nein kann ich nicht…blablabla“…

tja damit is es dann mit dem abi wohl für mich gelaufen… wenn sie mir die 0 punkte gibt —und KEINE mündliche note— da sie ja sagt ich habe zu oft gefehlt, sich aber weigert mich abzufragen…

jetzt wollte ich fragen…is das was sie jetzt abzieht rechtlich wasserdicht, oder kann ich noch iwas unternehmen=?

Hallo,

  1. Ruhe bewahren, auch wenn es schwerfällt
  2. Miteinander Lösung suchen

Generell gilt :

Eine Zeugnisnote setzt sich zusammen aus den schriftlichen Leistungen (Klausuren/ Klassenarbeiten) und den sonstigen Leistungen. Diese sonstigen Leistungen bestehen ggf. aus Tests, Leistungsüberprüfungen, etc. und eben auch aus der Mitarbeit im Unterricht.

Da ich Lehrer in Bayern bin und Bildung Ländersache ist, kann ich die genauen Regelungen für BaWü nicht wissen.
In Bayern gibt es z.B. die Volksschulordnung, die Leistungen und Bewertungen regelt. In Bayern werden die mündlichen Leistungen einfach und die schriftlichen doppelt gewichtet. Mündliche Leistungen sind aber in jedem Fall zu werten!! Spielen ja später im Beruf auch eine wichtige Rolle!!

Wenn aufgrund häufiger begründeter Fehlzeiten Noten fehlen, gibt es immer Möglichkeiten Leistungen im Unterricht zu bewerten. Abfragen, Referat, mündliches Rechnen an der Tafel, Arbeit nachholen etc.

WO EIN WILLE IST, IST AUCH EIN WEG!!

Mein TIPP: Nicht auf Konfrontation gehen! Ich kann aus der email erkennen, dass ihr beiden euch nicht mögt - warum auch immer! Die Lehrerin war natürlich verärgert, weil ein fast leeres Blatt abgegeben wurde. Das zeigt entweder: Ich kann es nicht lösen oder ICH WILL ES NICHT LÖSEN! Das Letztere hat sie angenommen und ist für einen Lehrer das Schlimmste!!

Nun willst du eine 2. Chance von ihr haben, obwohl du die 1. ungenutzt hat verstreichen lassen !!

Versuche der Lehrerin in ruhigem Ton klarzumachen, warum du ein fast leeres Blatt abgeliefert hast und bitte dann um ein Möglichkeit dich verbessern zu können.
Dass alle Schüler eine weitere Arbeit schreiben sollen, bedeutet Mehraufwand für Lehrer und Chancen auf Verschlechterung für andere Schüler. Das kannst du nicht erwarten!

Jeder Schüler hat aber ein Recht sich zu verbessern.

Wenn du dann immer noch keine Möglichkeit erhälst, dann würde ich… und erst dann… zum Schulleiter gehen und ihn höflich (Konferenz!!!) darum bitten.

Noch ein Tipp:

Schule ist kein Rechenspiel!! Immer Puffer (mehr als ein Punkt) einbauen und vor allem Interesse zeigen!!

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du deine 2. Chance bekommen wirst, denn sie hat sich ja Gedanken um das Nachschreiben gemacht. Also sei jederzeit vorbereitet und zeige ihr, dass du dein Abitur erreichen willst!!
Im Grunde will jeder Lehrer, dass seine Schüler erfolgreich sind.

Mein Tipp: Sie fragt dich ab, vielleicht auch erst am Tag der Konferenz und gibt dir den Punkt!

Ich hoffe das „du“ in meiner email war ok. Wenn nicht, dann bitte ich um Entschuldigung.

Für eine email, wie es ausgegangen ist, wäre ich dankbar.

Liebe Grüße

genzly

Ich kann und darf Dir keine verbindliche juristische Auskunft geben. Aber ich vermute mal, dass Du bei dieser Sachlage mit rechtlichen Mitteln kaum Erfolg haben wirst.
Ich würde mich zuerst (freundlich!!) an den Vertrauenslehrer und dann an den Schulleiter wenden.
Ich nehme an, dass das Hindernis für Dein Anliegen ist, dass hier das Prinzip der Gleichbehandlung eingehalten werden muss (zumindest scheint sich die Lehrerin darauf zu berufen). Nach diesem Prinzip müssten ALLE deine Mitschüler auch die Möglichkeit bekommen, ihre Note zu verbessern. Und ob sie diesen Aufwand betreiben will, steht in ihrem Ermessen.-

Auf den Rat eines Kollegen oder ihres Chefs wird sie aber wohl eher hören, als auf Dich - und darin, nähmlich Fürsprecher zu beschaffen, liegt Deine Chance.

Alles Gute

Peter