Darf der Lehrer meine Sachen anfassen Spicker

hallo allerseits,

folgendes Szenario:
Ich habe bei einer Klausur einen Spicker auf dem Tisch liegen, allerdings sieht man nur die Rückseite, die leer ist. Darf der Lehrer nur auf Verdacht hin den Spicker nehmen und sich angucken? Der Spicker ist ja mein Eigentum und solange ich es nicht will, darf er ihn nicht anfassen, oder?
Klar, wenn der Lehrer sieht, dass ich direkt spicke, ist das keine Frage, dass er den Spicker nehmen darf, aber darf er grundsätzlich gegen meinen Willen meine Sachen anfassen/nehmen?
Wenn nicht, könnte man sich das zunutze machen :wink:
danke
grüße

hi janice,

klar darf der lehrer das. er darf sogar deinen block oder die bücher die die brauchst durchblättern. auch ins mäppchen darf er gucken.
wenn das gehen würde, würde es wohl alle machen ^^
da musst du dir was anderes ausdenken. bzw. spicker ins mäppchen udn hoffen das er es nicht merkt. so hab ichs immer gemacht :smile:

lg falaz

Hallo,

Natürlich darf er schauen, er hat ja einen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Legitimiert ist er durch das Schulgesetz.

hth

Moin,

Darf der
Lehrer nur auf Verdacht hin den Spicker nehmen und sich
angucken?

Selbstverständlich darf er das.

Der Spicker ist ja mein Eigentum und solange ich es
nicht will, darf er ihn nicht anfassen, oder?

Wie kommst Du auf das dünne Brett?
Ein Verdacht auf Täuschungsversuch legitimiert ihn dazu. Solltest Du Dich weigern, darf er Dich von der Prüfung aussschließen.
Hab ich bei einer Klausuraufsicht auch so gemacht.
Ein Herr hat sein Handy auf dem Tisch liegen, obwohl es zu Beginn der Klausur verboten war.
Er wollte es nicht wegtun (es sei ausgeschaltet, es hätte aber eine Uhr (es hing aber eine riesige Uhr im Saal)).
Als ich ihm sagte, daß entweder das Handy verschwindet, oder er, mopperte er was von ‚werd mich beim Prof beschweren‘ was ich ihm freistellte, aber das Handy verschwand.
Er hat sich übrigens nicht beim Prof beschwert :wink:

Gandalf

Der Spicker ist ja mein Eigentum und solange ich es
nicht will, darf er ihn nicht anfassen, oder?

nach deiner Logik könntest du auch eine 38er Smith § Wesson und einen 200gr-Klumpen Schwarzen Afghanen auf den Tisch legen, so du beides erworben hast, denn das wäre ja dann folgerichtig auch dein Eigentum.

Hallo,

die Frage ist doch hoffentlich nur ernst gemeint, wenn du unter 15 bist - andernfalls kann das ja nicht ernst gemeint sein… leider geht aus deiner Vika nichts hervor.

NATÜRLICH darf er das. Absolut absurd, auch nur etwas anderes anzunehmen…

Hallo,

wenn ein Post schon so anfängt:

Ich habe bei einer Klausur einen Spicker auf dem Tisch liegen,

…frage ich mich, ob sich der Threadersteller nicht selbst darüber im Klaren ist, dass er ziemlich auf dem Holzweg ist :wink:

Gruß, Leebo

Leider gibt es keine doofen Fragen sondern nur doofe Antworten; und das war eine.

Danke für die anderen Antworten

UNd noch ne MP7…D…geile logik echt

Die antwort bringt in späteren leben bestimmt viel

Hallo,
ja, er darf. Und Du darfst nicht spicken. Stell’ Dir vor, der Lehrer macht sich das nicht zum Nutzen, wenn er Dir dafür eine 6 gibt :wink:

Viele Grüße

Leider gibt es keine doofen Fragen

Dachte ich bis zu deinem Ursprungsposting auch.

sondern nur doofe Antworten; und das war eine.

Weil sie dir nicht passte, vermutlich. Der arme Kerl, der vor der mit dir geschlagenen Schulklasse zu unterrichten versucht, hat von Amts wegen das Recht, jegliche Täuschungsmöglichkeiten zu unterbinden. Das kann er vor der Klausur tun, indem z.B. alles, was nicht direkt zur Bearbeitung erforderlich, wegtun lässt, oder aber indem er während der Klausur angemessene Kontrollen durchführt. Ob das Glump, das bei dir auf dem Tisch lässt, dein Eigentum ist oder bei euch der illegale Handel mit Spickzetteln blüht, ist erst mal Banane. Er wird dir im übrigen diesen deinen höchsteigenen Zettel nach Ermittlung des Sachverhaltes sogar wiedergeben - und vielleicht noch andere Zettelchen dazu, die dann auch dein Eigentum werden, mit dem du verfahren kannst, wie du musst.

2 Like

Steckst dir den Zettel halt nächstes Mal in den Ausschnitt, da ist er sicherer als auf dem Tisch :wink:

Hi,

ich meine mal ehrlich: du kannst doch nicht ernsthaft annehmen, dass man damit durchkommt? Insofern hat claudia ja schon recht.

Es ist eine Sache, sich über seine Rechte zu informieren und, wenn man im Unrecht ist, sie auch durchzusetzen. Das gehört nun mal auch zum selbständig/ erwachsen werden mit dazu.

Etwas anderes ist aber (auch wenn dir die Antwort nicht gefällt) so eine Art „Bauernschläue“: versuchen, irgendwo ein Türchen zu finden, und sei es noch so klein, um sein eigenes gegen-das-recht-verstoßen zu rechtfertigen.

Gruß
Shannon

Diese Frage ist sicherlich ernsthaft gemeint, denn in den letzten 15 Jahren hat sich in den Köpfen der Jugend vieles verändert. Und dabei ist oftmals die Realität abhanden gekommen.

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Die Kunst des Spickens
Hallo,

http://www.die-kunst-des-spickens.de/home/ müsste eigentlich in die FAQ,

oder antiquarisch
http://www.amazon.de/Wer-abschreibt-kriegt-ne-F%C3%B…

Gruß

Moin Grußloser,

Steckst dir den Zettel halt nächstes Mal in den Ausschnitt, da
ist er sicherer als auf dem Tisch :wink:

na dann kommt eine Kollegin und draußen ist das Ding :wink:

Gandalf

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hallo allerseits,

folgendes Szenario:
Ich habe bei einer Klausur einen Spicker auf dem Tisch liegen,
allerdings sieht man nur die Rückseite, die leer ist. Darf der
Lehrer nur auf Verdacht hin den Spicker nehmen und sich
angucken? Der Spicker ist ja mein Eigentum und solange ich es
nicht will, darf er ihn nicht anfassen, oder?
Klar, wenn der Lehrer sieht, dass ich direkt spicke, ist das
keine Frage, dass er den Spicker nehmen darf, aber darf er
grundsätzlich gegen meinen Willen meine Sachen
anfassen/nehmen?
Wenn nicht, könnte man sich das zunutze machen :wink:

es würde nicht mal ein schild ausreichen. rechtlich gesehen müsstest du den spicker mindestens einzäunen.

Wenn ein Verdacht besteht, ja! Ansonsten könnte wir ja alle immer spicken und wenn ein Lehrer kommt schnell das Blatt umdrehen und sagen: „Das dürfen sie nicht anfassen, das ist mein Eigentum!“! :wink: