Darf der Rechtsanwalt das ?

Ich habe eine Rechtschutzversicherung mit Selbsbehalt. Mir steht eine Rechtsberatung pro Jahr zu. Nun bin ich zum Rechtsanwalt (Versicherung sagte habe freie Wahl) Ich benötigte eine Beratung zum Thema Kündigung des Arbeitsplatzes und der Verbleib des Resturlaubs. Der Anwalt war beim ersten Gespräch nicht fachkundig und konnte keine Aussage treffen. Erkundigte sich aber genau wie hoch meine Versicherung die Beratung max bezahlt. Beim zweiten und damit letzten Termin gab er mir allgemeine Auskünfte und damit war die Sache für mich erledigt. Lustiger Weise kam dann nach 14 Tagen eine Rechnung ins Haus über die Beratung zum Resturlaub. eine andere Rechnung hätte die Versicherung bereits bezahlt. Somit stellte er zwei Rechnungen. Einmal Beratung Kündigung, einmal Beratung Resturlaub. Ich empfinde das aber als Abzocke, denn das Eine resultiert ja aus dem Anderen. Für mich ist das ein Sachgebiet, ich wurde auch nicht darauf hingewiesen das es zwei Themen sein sollen. Schließlich wird zB nach dem Verkehrsunfall auch nicht über den Schaden vorne am Auto verhandelt und der hintere Schaden extra behandelt, obwohl es eun Unfall ist und eines sich aus dem anderen ergibt. Habe daraufhin bei meiner Rechtschutzversicherung nachgehakt, die sagt aber das muss man untereinander aushandeln. Nun meine Frage: Ist das Abzocke des Anwaltes ? Eine Kündigung hat ja fast immer eine offene Resturlaubsanzahl zur Folge. Es handelt sich immerhin um einige Hundert Euro die ich zahlen soll, bereits aber die Versicherung auch schon einige hundert Euro ihm überwiesen hat. Wohlgemerkt: für eine Auskunft.

Dann war es kein „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.
Und warum geht man zu einem anderen ?

wende Dich an deine Versicherung und schildere den Fall und bitte um Begleichung der Rechnung.
Ich sehe auch es handelt sich um eine Beratung zu einem Rechtsgebiet.

Und eine Beratung im Jahr meint natürlich, eine zum selben Fall. Nicht einmal zum Mietrecht und Monate später eine zu einer Reklamation beim Möbelkauf.

MfG
duck313

Das ist eine sehr gewagte Aussage.

Einer mir sehr nahestehenden Person verklickerte mal ein FA für Arbeitsrecht, dass der alte AG keinen offenen Resturlaub abgelten müsse, da ja der neue AG den Urlaub gewährt.

Auf mein etwas entsetztes: „Bitte WAS?“ kam die Argumentation, dass es schließlich ganz klar aus § 6 BUrlG hervorgeht …

VG
Guido

Wenn man auf dem Land wohnt und in 50 km Umkreis nur einen Anwalt hat, geht man dahin. Schließlich hat die Versicherung dem zugestimmt. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Dann wird es schwierig, ihm die Zahlung zu verweigern, denn ohne anwaltliche Hilfe solltest Du den Versuch erst gar nicht starten - sorry.

Hier in dem Fall gibt es aber kein anderen Arbeitgeber.

Selbst, wenn das so ist, hat § 6 BUrlG keinen Einfluss auf den alten AG (mit Ausnahme einer zu erstellenden Bescheinigung).
Es war nur ein Beispiel dafür, dass es vollkommene Nieten auch unter den FA gibt.

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Ein Anwalt kratzt dem anderen kein Auge raus. Habe selbst erlebt nach einer hitzigen Gerichtsverhandlung wie sich alle Anwälte nach der Sitzung im Ratskeller dem Gerichtsgebäude gegenüber zum Mittagessen trafen und sich köstlich über den Fall amysierten. :grin:

Doch - ist deren Job.

Man muss sich halt nur die richtigen Anwälte suchen.

Wo ist das Problem, wenn sie vorher ihren Job vernünftig erledigt haben?

Es soll sogar Berufsboxer geben, die sich privat sehr gut verstehen …

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Dass das kompletter Unsinn ist, sollte Dir allein schon die Logik sagen. Oder hast Du die seltsame Vorstellung, dass immer nur eine Seite vor Gericht durch einen Anwalt vertreten ist?

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Schon klar, Anwälte dürfen natürlich keine Menschen sein, kein Sozialleben haben, und müssen 24h am Tag ausschließlich mit Schwert und Schild für ihren Mandanten in den Kampf ziehen!

Schon mal drüber nachgedacht, dass das Leute sind, die oft genug am Studienort „hängen“ geblieben sind, sich untereinander seit dem 1. Semester kennen, es wagen sogar miteinander private Beziehungen einzugehen (so wie das bei anderen Berufen nun mal auch häufig genug vorkommt), sich beruflich ohnehin mal so, mal anders zusammenschließen, weil die ach so gut erreichbaren schicken Büros in bester Innenstadtlage für den Einzelnen kaum finanzierbar wären, … Regelmäßig auf Wunsch ihrer Mandaten in der ein oder anderen Sache mal ganz eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, und einfach mit dem Widerspruch leben, dass sie zwei Stunden später schon wieder im Gerichtssaal als Vertreter gegnerischer Parteien auftreten müssen?

Kein Arzt kann mit jedem Patienten mit sterben, kein Steuerberater mit jedem Mandanten mit in die Pleite schlittern, und kein Anwalt ist über das bezahlte Maß hinaus verpflichtet seine Kollegen zu hassen, nur weil die gerade mal vor Gericht gegen ihn aufgetreten sind. Umgekehrt muss aber jeder Anwalt auch auf sein Geld achten, und wird dementsprechend die Interessen seiner Mandanten wahren, und hat überhaupt kein Problem damit auch mal einen Kollegen zu verklagen, wenn dies sinnvoll/notwendig erscheint., und damit Brot und Butter auf den Tisch des Hauses kommen.

Und wenn man sich dann privat über Mittag oder am Abend trifft, dann darf auch ein Anwalt mal den Beruf Beruf sein lassen!

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Da stimme ich Dir zu. Keiner bezweifelt das. Aber wenn es einen persönlich trifft und beim Gericht gerade eine emotionale Verhandlung zu Ende gegangen ist, dann bekommt der Beteiligte doch schon Bauchschmerzen beim Anblick der lachenden Anwälte. Zumindest wenn man ein normal gebliebener Mensch ist. Ich habe in meinem Beruf auch viele Leute reanimiert und bin dann nicht lachend und singend zum Auto gegangen … :fearful:

Ganz ehrlich dieser ständige Ruf nach/dieses hohe Ansehen der Fachanwälte finde ich immer etwas putzig. Die Fachanwaltschaften beinhalten selbstverständlich eine zusätzliche Qualifizierung. Aber sie kosten auch jede Menge Geld und Zeit, und sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sehr stark in Richtung größerer Kanzleien optimiert sind. Das Thema hat viel auch mit Lobbyarbeit und Marketing zu tun.

Es gibt Kollegen, die sich die ein oder andere Fachanwaltschaft antun, und es gibt Kollegen, für die dieses Modell nicht passt, z.B. weil sie überwiegend beratend tätig sind, oder sich mit eher wenigen, damit aber sehr komplexen Dingen beschäftigen, und niemals die nötigen streitigen Fallzahlen zusammenbringen würden. Es gibt zudem ja auch nur eine gewisse Zahl von Fachanwaltschaften, und außerhalb dieser Themenbereiche, muss man ohnehin ohne dieses Siegel auskommen.

Das sind alles deshalb keine schlechteren Anwälte, und jeder mit einem 2. Staatsexamen sollte in der Lage sein, sich auch ohne Fachanwaltschaft mit erträglichem Aufwand in ein eigenes Gebiet so einzuarbeiten, dass er hierin bestehen kann. Problematisch wird es eher, wenn sich Kollegen quer über alle Rechtsgebiete berufen fühlen, und sich dann auch nicht genug Zeit nehmen, tatsächlich ausreichend tief einzusteigen, um in einem Thema dann auch bestehen zu können.

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Um Leben und Tod geht es ja vor deutschen Gerichten zum Glück nur recht selten. Insoweit sehe ich da schon einen Unterschied zwischen z.B. den 50 Kleinkriminellen, die ein Strafrechtskollege so pro Jahr vertreten mag, die dann mal wieder für ein paar Monate einfahren, oder den 50 Scheidungen, die ein familienrechtlich tätiger Kollege jährlich abwickeln mag und der Situation einer Reanimation.

Aber man sollte die Kollegen bzgl. der emotionalen Belastung auch nicht unterschätzen. Eine befreundete familienrechtlich tätige Kollegin hat den Job vorzeitig an den Nagel gehängt, weil sie damit nicht mehr klar kam. Alkoholabhängigkeit ist bei Juristen ebenfalls recht weit verbreitet. In Bezug auf berufsbedingten Stress und damit einhergehende Depressionen belegen Juristen nach einer amerikanischen Studie Platz 6!

Und es gibt durchaus immer wieder Fälle, die man nicht so einfach - rein professionell - abgrenzen kann. Da ich nebenbei noch so ein wenig Betreuungs- und Erbrecht „auf dem Dorfe“ mache, werde ich auch gelegentlich mal mit Situationen konfrontiert, in denen es dann tatsächlich auch „um Leben und Tod“ geht, und es gibt schon schönere Dinge, als wenn einem ein Mandant gegenübersitzt, der weiß, dass er in den nächsten Tagen sterben wird, aber jetzt noch mal sein Testament ändern möchte, weil ihn Angehörige im Stich gelassen haben, oder wenn einen eine Mandantin mit der Frage begrüßt, ob man von dem Selbstmord auf der Bahnstrecke vorgestern gelesen habe, …

…natürlich essen wir nach einem gerichtlichen Verfahren miteinander. Das ist keine Klüngelei, das ist professionelles Verhalten. Nur weil ich intensiv die Interessen meiner Parteivertreter greife ich ja den Kollegen der Gegenseite nicht persönlich an sondern eben nur in der Sache. Ich vertrete Interessen, der Kollege der Gegenseite vertritt Interessen. Warum sollte man nicht zusammen Mittagessen und durchaus auch einen Fall diskutieren.

In meinem Beispiel ging es um eine Person, die absolut nichts anderes macht als Arbeitsrecht.
Und weil mein erster Gedanke genau dieser war:

, war es mir auch nicht wichtig, dass ich diese Person trotz örtlicher Nähe aus meinem Berufsleben nicht kannte und man noch am gleichen Tag einen Termin bekam.
Schließlich sollte es nur um einen Brief mit Anwaltskopf an einen ehemaligen Arbeitgeber gehen, damit dieser sieht, dass man auch bereit ist, den Klageweg zu gehen …

Beim Arbeitsrecht würde ich keinen besonder großen Wert auf den FA legen, da irgendwie an gefühlt jeder Kanzlei hier in der Gegend dieses Prädikat hängt.
Allerdings hatten wir mal einen medizinischen Fall und im westlichen Ruhrgebiet gab es nicht wirklich viele FA für Medizinrecht.
Für mich war es ein Hinweis (!), dass sich jemand damit auskennt, wenn er schon die Knete in die Hand nimmt - dass er eine gewisse Zahl an Mandanten in dem Bereich zu vertreten hat, kommt, glaube ich, auch dazu, oder?

VG
Guido, der eigentlich eine recht hohe Meinung von Eurer Zunft hat

meine Erfahrung: ein FA für Arbeitsrecht ist keine Garantie für vertiefte Kenntnisse, erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit auf welche zu treffen. Die Arbeitsrechtler die gut sind und keinen FA führen werden immer seltener. Natürlich kann es auch bei einem FA passieren, dass nicht jede Rechtsfrage automatisch richtig beantwortet werden kann.

Kein Ding, allerdings sind mir damals bei der Auskunft (zu einem Thema, welches zum Basiswissen eines jeden Personalers gehört), die jeder meiner Azubis nach drei Monaten sachlich korrekter beantwortet hätte, die Züge entglitten - ok, mit meiner Sachlichkeit war es dann auch vorbei.

Ich finde es immer ziemlich „gut“, wenn mir ein Fachmann* sagt, dass er etwas nicht weiß.
Dann macht er sich halt fundiert schlau und meldet sich noch einmal …

VG
Guido

*Fachfrauen natürlich ebenso :slight_smile:

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Wenn es nur einen im weiteren Umkreis gibt, dann müsste er sich ja selber die Augen auskratzen. Und das ist in der Tat ein seltenes Vorkommnis.

Dafür ein fettes Sternchen. Mir fällt kein Zacken aus der Krone, wenn ich zugebe, dass ich etwas nicht weiß. Du hast den Erfurter Kommentar auch nicht komplett intus? Wichtig finde ich, dass man weiß, wovon man spricht und nicht irgendwelches Zeug faselt, nur um nicht zugeben zu müssen, dass man es nicht weiß.
Ich bin vor Jahren mal von einem eigentlich sehr schlauen Menschen niedergebrüllt worden, als ich behauptete, dass eine GmbH eine Kapitalgesellschaft sei. Das könne nicht sein, schließlich habe er eine GmbH und er sei eine Person, deshalb ist das eine Personengesellschaft. Er konnte einfach nicht zugeben, dass er unrecht hat.

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