Darf der Schwesternruf deaktiviert/herausgezogen werden? (Beatmungsentwöhnungstation)

Hallo,

ich habe eine recht merkwürdige Frage.

Darf in Krankenhäusern, speziell in meinem Fall auf einer Beatmungsentwöhnungseinrichtung, wo Patienten liegen, die wg. Inturbierung nicht reden können, herausgezogen bzw. versteckt werden, damit Patienten nicht „sinnlos“ klingeln?

Aus meiner Sicht ist es das einzige Mittel, auf sich aufmerksam zu machen, da diese Patienten ja oftmals nicht um Hilfe schreien können.

Gibt es dazu spezielle Gesetze/Richtlinien die man online nachlesen kann?

Hallo!

Ernste Frage ?

Kann gar nicht glauben, jemand denkt ernsthaft, es KÖNNTE so eine Situation geben in der man den Notruf silllegen darf.

selbst wenn dieser Patient etwa kameraüberwacht und an Monitore angeschlossen sein mag kann ich nicht erkennen,warum man den Notruf entfernt.

Es gibt im Krankenhaus keine „sinnlosen“  Notrufe.

MfG
duck313

Hallo!

(…)

Es gibt im Krankenhaus keine „sinnlosen“  Notrufe.

Naja… wenn ein z.B. dementer oder wegen Weaning unruhiger Patient alle zwei Minuten auf den Schwesternknopf drückt, weil er nicht gern allein ist, ist das kein „sinnvoller Notruf“. Nur allzu verständlich aus Sicht des Patienten, aber die Schwester wird woanders eben oft dringender gebraucht.

Nichtsdestotrotz ist es völlig richtig, dass auch hier kein Grund vorliegt, weshalb man den Knopf verstecken dürfte…

Grüße
Liete

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Hallo,

Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 27.5.2014
Verordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern - Krankenhausbauverordnung - (KhBauVO)

§18
(3) Alle Bettenzimmer, Wasch- und Baderäume sowie Abortanlagen in den Pflegebereichen müssen eine Rufanlage haben, deren Ruf in den Fluren optisch, im Dienstzimmer des Krankenpflegepersonals optisch und akustisch, wahrnehmbar sein muß. Die Rufanlage muß insbesondere von jedem Bett aus betätigt werden können.

§19
Ersatzstromversorgung

(1) Zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung müssen die folgenden Einrichtungen (Verbraucher) über eine sich selbsttätig innerhalb von 15 Sekunden einschaltende Ersatzstromversorgung für eine Dauer von mindestens 24 Stunden weiterbetrieben werden können:

  1. die haustechnischen Anlagen, insbesondere die Heizungs-, Lüftungs- und Aufzugsanlagen sowie die Ruf- und Suchanlagen, soweit diese Anlagen ganz oder z. T. weiterbetrieben werden müssen,

aus:https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gl…

Daraus würde ich schließen, dass sie nicht abgeschaltet werden dürfen.
Gruß, Maresa

Herzlichen Dank für diese Quellenangabe. Daraus schließe ich ebenfalls, dass die Anlage zu jeder Zeit betriebsbereit und erreichbar sein muss. Danke!

Ernste Frage ?

Kann gar nicht glauben, jemand denkt ernsthaft, es KÖNNTE so
eine Situation geben in der man den Notruf silllegen darf.

Du träumst noch von einer besseren Welt - oder???

Das Entfernen von Notrufknöpfen habe ich als Alltag erlebt - vor allem aber längst nicht nur bei Demenzpatienten und jedem der nervt…

Hat bei uns in der Einrichtung mal fast zum Tode einer Pat geführt - die ist nachts gestürzt und konnte mangels Schelle keine Hilfe holen - blieb dann vier Stunden auf dem Fußboden im Winter bei offenem Fenster liegen - sie hatte dann deswegen noch ne Lungenentzündung zum Oberschenkelhalsbruch und ne Blasenentzündung…