Darf der Vermieter beanstanden weil noch Dinge rumstehen die noch keinen Platz gefunden haben

Ich bin Anfang 2018 hier in meine Wohnung eingezogen. Habe aber noch nicht alle Zimmer einrichten können. Jetzt führt der Vermieter im ganzen Haus Wohnungsbesichtigungen durch, um den Zustand dieser zu überprüfen. Meine Frage ist jetzt kann er bemängeln weil ich erst ein Zimmer vollständig eingeräumt habe und im Schlafzimmer immer noch Dinge stehen die noch keinen Platz gefunden haben,weil der eine oder anderre Schrank fehlt

Wenn die Sachen in deiner Wohnung stehen, geht das den Vermieter nichts an.
Es sei denn, du Lagerst Sprengstoff oder Gifte, die generell nciht in wohnungen gelagert werden dürfen.
Wenn du mit „rumstehen“ meinst, dass die Dinge auf dem Treppenabsatz oder im Treppenhaus oder im Gemeinschaftskeller stehen, darf der Vermieter das natürlich unterbinden.

Wie du dich in deiner (unmöbliert gemieteten) Wohnung eingerichtet hast, geht den Vermieter nichts an.
Wenn aber z.B. eine Einbauküche mitvermietet ist, darf diese äusserlich inspiziert werden (was du in den Schränken verstaust geht keinen! was an) oder er darf auch Einbaugeräte - wie auch alle hausterchnischen Anagen (Wasser/Elektro/ Gas) - auf Funktion/ Zustand prüfen (lassen).
Teilweise gibt es sogar Prüfpflichten -insbesondere bei Gasleitungen oder auch für vom Vermieter betriebene Rauch/ CO(2)- melder.

Hallo,

Ist das der offiziell genannte Grund in der Ankündigung? Das kann der Vermieter gerne wollen, aber weit kommen wird er mit dem Wunsch nicht. Die Wohnung ist lt. Grundgesetz unverletzbar - auch für den Vermieter. Er kann einen Besichtigung nur zweckgebunden bei konkretem Anlass vornehmen. „Einfach mal so“ geht allerdings nicht.

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-164-das-besichtigungsrecht-des-vermieters.htm

Bemängeln kann er ebenfalls viel. Nur Konsequenzen hat seine Missstimmung keine. Wie Du Deine Wohnung einrichtest, ist nicht seine Sache, solange Du die Wohnung sachgerecht benutzt.

Grüße
Pierre

Wie schon geschrieben, dass geht den VM überhaupt nichts an aber;
der kann nicht einfach so anmarschieren und Deine Wohnung besichtigen wollen!

  1. muss er das anmelden, 2. nur an Wochentagen wobei er auf Deine Belange Rücksicht nehmen muss und 3. , Du bist gerade erst eingezogen, der VM kennt die Wohnung und deren Zustand also. Was will er da besichtigen, ausser seine Neugier befriedigen?
    Lies da mal:
    https://www.mietrecht.org/mietvertrag/wohnungsbesichtigung-vermieter/ ramses90

Naja … ein volles Jahr würde ich nicht als ‚gerade erst‘ werten :wink:

Das ist sicher richtig - aber in der Praxis völlig belanglos und dient nur dazu Dumme aufzuhetzen damit der Mieterverein eine Existensberechtigung hat,
Jedem halbwegs intelligenten Menschen fällt sofort ein ‚konkreter Anlass‘, wie etwa die Kontrolle der Brandmelder oder der Steckdosen oder von Ungeziefer, ein und damit ist dieser Einwand weg vom Tisch.

Aus meiner Erfahrung hier im Forum ist es mit dem Rechtsverstand einiger Vermieter nicht all zu gut bestellt. Daher bin ich mir ganz sicher, dass einige Vermieter in ihrer Ignoranz und Arroganz meinen, die Mietwohnung gehöre ihnen und sie können schalten und walten wie sie wollen.

Neulich gab es hier tatsächlich jemanden, dem wurde untersagt, das Türschloss zu wechseln. Damit der Vermieter jederzeit in die Wohnung käme …

Grüße

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Ersteres ja, zweites nein. Natürlich gehört dem Vermieter die Wohnung, aber genauso hat er natürlich nicht das Recht, damit machen zu können, was er will - vom Recht, diese jederzeit zu betreten ganz abgesehen. Aber der Grundirrtum, daß der Vermieter jedes Recht, Einfluß auf sein Eigentum auszuüben, mit der Vermietung aufgibt, ist ein solcher: ein Irrtum.

Gruß
C.

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Also, mein Sohn hat eine Wohnung von einer Genossenschaft, und die machen alle zwei Jahre Wohnungsbegehungen, um den Zustand der Fußböden u.a. zu überprüfen und zu schauen, bo die Mieter regelmäßig renovieren. Mit Anmeldung. Bei meinem Sohn haben sie letztens bemängelt, daß er an der Badtür innen eine Hakenleiste hatte (so eine, die man obendrauf hängt), für Handtücher, die sollte er abmachen, weil das Gewicht der Handtücher die Türzarge aus der Wand zerrt, außerdem wurde er gerügt, weil an der abschließbaren Balkontür (im 2.OG) der Schlüssel innen steckte und die Tür nicht abgeschlossen war…
Er hat „jaja“ gebrabbelt und ist wieder ins Bett gegangen.

Zu Deiner Frage: Mit Anmeldung und Terminvereinbarung darf der Vermieter in die Wohnung, aber wie es da aussieht, hat er nicht zu kommentieren, solange Du kein Ungeziefer hast, die Hasen nicht frei in der Wohnung laufen und aufs Parkett kacken und Du Deine Hühner auf dem Balkon und nicht im Eßzimmer hältst. (Spaß, Du weißt schon was ich meine. Chaos ist okay, Dreck nicht.)

lachen

applaus

welldone

Warum der Vermieter dort überhaupt schaut, wo er doch eigentlich auf den Fußboden starren wollte.

Verständnisfrage: Müsste der Vermieter bei Gasleitungen oder Rauchmeldern nicht eine Fachfirma (Betonung auf FACH) schicken? Warum sollte der Vermieter dazu selbst meine Wohnung betreten dürfen?

Weil es immer noch sein Gebäude ist und dieser es regelmäßig im augenscheinlich nehmen darf. allerdings muss er dies Begründen

Du darfst die fachliche Qualifikation des Vermieters natürlich anzweifeln, bzw einen Nachweis einfordern.
Für die Prüfung von Rauchmeldern oder die optische Inspektion von mitvermieteten Einbauten liegt die Schwelle allerdings sehr niedrig.
Für die Inspektion von Gasleitungen oder elektrischen Einbaugeräten oder der Elektroinstallation ist natürlich nur ein konzessionierter Fachbetrieb zugelassen. Für die Sichtinspektion z.B. von Badeinrichtung, Rohrleitungen oder Einbauküche braucht es keinen Fachmann.
Der Vermieter ist keinesfalls verpflichtet, für alles einen externen Fachman zu bestellen.
Dass es für planbare Inspektionen entsprechend langfristige Terminankündigungen und ggf. auch Ausweichtermine (nach Absprache) geben muss- solange keine anderen Partein mit betroffen sind - kommt hinzu.
So ist z.B. eine Prüfung von Gasleitungen oft nur für grössere Einheiten (Strang) oder das Gesamtobjekt möglich.
Da kann es keine Einzeltermine geben.
Aber das scheint hier ja nicht das grundsätzliche Problem zu sein.
Sondern eben nur, den Vermieter selber als Person nicht in der Wohnung haben zu wollen.