Darf der Vermieter Hausmeisterkosten ohne Nachweis umlegen?

Hallo WWW.
Mein Vermieter stellte mir 280€ in der Nebenkostenabrechnung für einen Hausmeister in Rechnung. Ich wusste gar nicht, dass wir einen Hausmeister haben und beanstandete diese Position.
Darauf hin korrigierte der Vermieter diese Position und verlangte nur noch die Hälfte, also 140€, weil er „versehentlich“ alle Kosten umlegen wollte, anstatt der (von ihm selbst) rechnerisch ermittelten 50%.
Auf Nachfrage hin konnte oder wollte mir der Vermieter nicht sagen, was der Hausmeister so Schönes getan hat für eine derartige Stange Geld. Ich forderte eine Aufstellung der Kosten, um die 140€ nachvollziehen zu können. Der Vermieter pauschalisiert aber nur (Bedienung der Heizungsanlage z.B.) und fordert weiterhin die Begleichung der 140€, andernfalls will er diese Gerichtlich beitreiben.
In ziemlich vielen Ratgebern habe ich gelesen, dass der Vermieter die umlegbaren Kosten für den Hauswart aufschlüsseln und nachweisen muss; Fortlaufende Kosten müssen über einen 3-Monats-Zeitraum geschätzt werden, diese Schätzung ergibt sich aus nachweisbaren Kosten.
Inwiefern bin ich mit diesem Wissensstand auf der richtigen Seite? Muss ich die hälfte der Hauswart-Umlagen tragen, obwohl der Vermieter nicht nachweisen kann, wie diese Kosten angefallen sind? Danke für Eure Tipps.
PS: Kosten für die Grünflächenpflege, Hausreinigung und Räumdienst ect werden bereits gesondert abgerechnet.

Hallo,

Ja, der Vermieter muss auf Verlangen die Belege vorweisen. Man muss als Mieter aber unter Umständen zu ihm hinfahren, um die Belege einzusehen.

Das ist das, was ich schon etliche Male vom Mieterverein gehört habe.

Wie Gerichte allerdings letzten Endes entscheiden, das weiß ich nicht, ob man das vorher sagen kann.

Hallo,
die Rechnung des Hausmeisters koenntest Du als Kopie / Bild per Email wuenschen, kostenpflichtig, besonders bei raeumlichem Abstand. Ansonsten Termin, hinfahren, und Original-Rechnung einsehen (wollen).

Um umlagefähig zu sein, müsste eine ordentliche Rechnung des Hausmeisters vorhanden sein. Die Frage ist auch, ob die Größe der Wohnanlage überhaupt das „Amt“ eines Hausmeisters hergibt!

Was ist an automatisch laufenden Heizungsanlagen zu „bedienen“ ?
das wäre erklärungsbedürftig.
In heutigen Heizkellern arbeiten ja keine Kohlenschipper und Heizer mehr !

MfG
duck313

Muss man nicht, es reichen auch Kopien, wobei er dann die Kosten dafür dem Mieter in Rechnung stellen kann.
(Ich zum Beispiel würde ungerne von Essen nach Zwickau fahren, um die Belege einzusehen…)

Na, wenn der VM überhaupt nicht beweisen kann, dass Kosten für einen Hausmeister entstanden sind, soll er das mal schön versuchen.

Vielleicht hat sie ja keine automatische Regelung (obwohl gesetzlich vorgeschrieben)? Und der sogenannte Hausmeister dreht andauernd an der Vorlauftemperatur rum? :joy:

15 Wohnungen. Der Hausmeistervertrag beinhaltet eine Pauschale. Diese Pauschalvertrag kostet 4453€ im Jahr.

Für die Heizungsanlage gibt es einen gesonderten Wartungsvertrag, der für eine Pauschalgebühr ein Rund-um-Paket bietet.

Der Vernieter sagt: Ich will Geld, und wenn ich wissen will, wofür, dann soll ich auch noch die Beweiskopien zahlen? hmm

Prinzipiell ja, aber du kannst ihn ja fragen, ob er dir das als Email schickt. Wenn er generell keine Belege vorlegen möchte, solltest du das beweisbar zumindest in Textform haben und dann kann der dich doch mal verklagen.

Frag doch mal deine Nachbarn, ob sie wissen, wer der Hausmeister denn ist und was der so tut.

Ja,m, aber nur wenn das Büro des Vermiters in der Nähe liegt. Ist der Vermieter weit weg dann muss er dir die belege zukommen lassen.

1 Like

Dann bleiben immer noch an Tätigkeiten mindestens übrig:

  • Mülltonnen am Abfuhrtag an die Straße stellen und nach Leerung wieder zurückstellen, evtl. Tonnen säubern.
    Je nach Müllaufkommen und Leerungs-Turnus der verschiedenfarbigen Tonnen ist er da alle paar Tage mit beschäftigt.

  • kaputte Glühbirnen ersetzen (Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung)

  • Handwerker beaufsichtigen

  • in manchen Häusern wird ab 20.00 h die Haustür zugeschlossen

Wer hat alle diese Tätigkeiten erledigt, bevor der Hausmeister auf der Nebenkostenabrechnung als Kostenfaktor erschien?

.

Instandsetzung, nicht umlagefähig!

Verwaltertätigkeit, nicht umlagefähig!

Ok, ich korrigiere: wöchentliche Kontrollgänge durch Treppenhaus, Keller und ums Haus rum. Je nach Bauart des Hauses auch Kontrolle des Dachbodens.

Auch hier Korrektur: Strom-, Gas- und Wasser-Ablesern den Zugang zu den Zählerräumen ermöglichen bzw. der Hausmeister erledigt das selbst, ebenso bei Ölheizung Ablesung des Restbestandes im Heizöltank.

:wink:

… und bei Heizöllieferung Zugang ermöglichen, während der Tankerei danebenstehen und zum Schluß den Zettel unterschreiben.

:wink: