Darf der Vermieter heizen erzwingen?

Bezugnehmend auf /t/heizkosten-fuer-das-treppenhaus/3235893/5

Konkret geht es um den Fall, wo der Vermieter im Treppenhaus die Heizung permanent auf Stufe 1 laufen laesst, weil angeblich die Gefahr von Schimmel besteht. Mal davon abgesehen, dass grundsaetzlich die Argumentation schonmal etwas unklar ist, denn offensichtlich ist doch die Temperatur nicht ausschlaggeben fuer Schimmelgefahr sondern die Feuchtigkeit im Treppenhaus.

Viele Dank im Voraus

Andre

Hallo,

Konkret geht es um den Fall, wo der Vermieter im Treppenhaus
die Heizung permanent auf Stufe 1 laufen laesst, weil
angeblich die Gefahr von Schimmel besteht. Mal davon
abgesehen, dass grundsaetzlich die Argumentation schonmal
etwas unklar ist, denn offensichtlich ist doch die Temperatur
nicht ausschlaggeben fuer Schimmelgefahr sondern die
Feuchtigkeit im Treppenhaus.

Warme Luft kann wesentlich mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte. Das führt zu dem Effekt, dass in den Wohnungen die Luft (durch die Bewohner, durch Pflanzen, durch Kochen und Duschen etc.) Feuchtigkeit aufnimmt. Bei jedem Öffnen der Wohnungstüren und auch permanent durch Undichtigkeiten derselben strömt diese feuchte Luft ins Treppenhaus. Hier kühlt sie ab und die Feuchtigkeit, die nicht mehr in der Luft beliben kann, kondensiert. Besonders schlimm natürlich an den kalten Stellen. Und um so schlimmer, je kälter es im Treppenhaus ist!

Der Vermieter hat völlig recht mit dem Heizen, das ist das einzige sinnvolle Mittel gegen Schimmel im Treppenhaus.

Gruß
loderunner

Hallo leeezly,

ich versuch mal einen Lösungsansatz:

Die Beheizung des Treppenhauses liegt durchaus im Interesse des Mieters, wenn dadurch Schaden am Objekt abgewendet werden kann. Der Vermieter ist verpflichtet die Räumlichkeiten in einem vertragsmäßigen Zustand zu erhalten. Dies kann eventuell das Beheizen des Treppenhauses erforderlich machen. Die Kosten hierfür dürfen, wenn die Umlage der Heizkosten vereinbart sind, auch umgelegt werden.
Treppenhäuser zählen zu den Gemeinschaftsräumen. Daraus ergibt sich nun folgendes:
Nach Heizkostenverordnung § 4 Nr.3 müssen die Heizkörper nicht mit Geräten zur Verbrauchserfassung ausgerüstet werden (http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__4.html)
Die Umlage erfolgt nach § 6 Nr. 3 Satz 2 HeizkostenV (http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__6.html)

Konkret geht es um den Fall, wo der Vermieter im Treppenhaus
die Heizung permanent auf Stufe 1 laufen laesst[…]

Zur Regelbarkeit der Heizkörper:

Darunter würde ich verstehen, dass es möglich ist, die Räumlichkeiten auf einer gewissen Temperatur zu halten. Dies ist durch ein Regelventil durchaus gegeben. Es besagt ja nicht, das jeder Hausbewohner nun die Möglichkeit haben muß auf die Temperatur Einfluss zu nehmen. Dem sollte auch dann Genüge getan sein, wenn es einem bestimmten Personenkreis (Vermieter, Hausmeister) möglich ist.

Gruß

Joschi