Darf die Bank den kompletten Lohn einbehalten?

Hallo
Ich brauche dringend Hilfe.
Die Commerzbank hat das Konto uns gekündigt weil wir den Dispo nicht auf einen Schlag zurück zahlen konnten.
Wir haben dann ein neues Konto bei einer anderen Bank gemacht und der Arbeitgeber hat den Lohn versehentlich auf das alte Konto gehen lassen und die geben jetzt den Lohn nicht raus.
Sie meinten das ,das Konto nicht mehr existiert und es auch keinen Pfändungsschutz hatte.
Mein Mann muss für 4 Personen sorgen Ehefrau und zwei Unterhaltspflichtige Kinder. Wir müssen Überweisungen machen und brauchen Geld für essen.

Dürfen die das wirklich? Normal doch nur einen bestimmten Betrag?

Danke im voraus.

Hi.

Mal langsam. Keine Bank wird von jetzt auf gleich den gesamten Dispo Kredit zurück fordern. Zumindest wird im Vorlauf eine Ratenzahlung angeboten.
Auch kann eine Bank den Lohn nicht einbehalten, da muss schon ein Beschluss vorliegen.
Und sei dir sicher: In diesem unserem Lande wird niemand verhungern.

Hi
Die Commerzbank hatte meinem Mann 1 1/2 Monate Zeit gelassen die schreiben haben wir alle noch .
Ich habe heute mit der Bank gesprochen und die meinten nur sie dürften das und zahlen das Geld nicht aus.
Ich hatte denen schon vor einiger Zeit eine Ratenzahlung angeboten aber die meinen nur immer das das nicht geht ,mein Mann sollte einen Kredit aufnehmen um das Konto auszugleichen. Da er keinen Kredit aufnehmen wollte haben die das Konto zum 19.12.16 gekündigt. Nun rücken die den Lohn nicht raus.was können wir tun?

Nein, dürfen sie nicht. Zumindest das Existenz Minimum muss gewahrt bleiben. Schalte einen Anwalt ein, dann wird das.

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Hi,

Zusatzfrage: warum will dein Mann keinen Kredit aufnehmen? Der dürfte wesentlich weniger Zinsen kosten als der Dispo und ist garantiert auf Raten abzuzahlen.

Die Franzi

Hm. Also was die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme (das Geld einzubehalten) angeht bin ich mir auf jeden Fall nicht so sicher wie die Bank ob das geht. Wenn ich das richtig verstanden habe, haben sie eine Überweisung auf ein nicht mehr existentes Konto bekommen und dieses Geld einbehalten. Ein Konto zu dem ihr keinen Zugriff habt, und zu dem ihr keine Kontoauszüge bekommen könnt. Im Prinzip behalten sie Geld ein, das nicht für sie bestimmt war und nicht von euch kam.

Das Problem daran, der Bank gegenüber habt ihr gar keine Rechte, denn sie behalten ja nicht euer Geld ein sondern das des Arbeitgebers, der es allerdings bis jetzt noch nicht geschafft hat den Lohn zu zahlen, zumindest sofern der Fehler wirklich beim Arbeitgeber lag.

hi,

eine weitere Variante, die ich für wahrscheinlicher halte, der Dispo wurde gekündigt, das Konto besteht weiterhin wie gehabt und auch mit vollem Zugriff.
einziger Unterscheid: es ist jetz nicht mehr so weit im Minus wie vor der Überweisung.

grüße
lipi

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Und die Rechtsgrundlage für das Einbehalten des Überweisungsbetrages ist das AGB-Pfandrecht. ich bin mir vor dem Hintergrund auch nicht sicher, ob überhaupt ein Anspruch auf Auskehrung eines Teilbetrages (insbesondere im Hinblick auf das erwähnte Existenzminimum) besteht.

Gruß
C.