Darf die finanzierende Bank die Umschreibung erwzingen?

Guten Abend!
Ich bin gerade im Streit mit dem Bauträger und dieser Streit kann sich über mehrere Jahre ziehen. Ich wohne schon in der Wohnung und will die letzte Baurate natürlich nicht zahlen, aber dafür bekomme ich keine Umschreibung im Grundbuch. Stellt sich die Bank nur mit der Auflassungsvormerkung zufrieden, solange ich die Kreditraten zahle? Oder wird sie früher oder später eine Umschreibung von mir verlangen? Wie lange darf sich der Streit ohne Umschreibung hinziehen?
Danke
Paul

Servus,

dazu wäre es ganz hübsch zu wissen, welche Sicherheit die Bank denn eigentlich ohne „Umschreibung“ hat.

Für Dich an der Situation übrigens viel kritischer, dass Du das Grundstück zwar bezahlt hast, aber es gehört Dir nicht.

Schöne Grüße

MM

wofür ist denn die Vormerkung eigentlich? Ist diese an sich keine Sicherheit?

Wäre das nicht eine Frage gewesen, die man hätte dem Notar bei bzw. vor der Vertragsunterzeichnung stellen sollen? Und nein: eine Auflassungs- bzw. (besser) Eigentumsvormerkung ist keine Sicherheit, auch wenn zugegebenermaßen nicht einmal alle Bankkaufleute wissen.

Dem Kreditinstitut dürfte allerdings egal sein, ob Du nun Eigentümer bist oder nicht. Schwierig ist für Dich allerdings, daß die Vormerkung nur verhindert, daß ein anderer Eigentümer wird. Wenn der Eigentümer allerdings Bock auf Spielchen hat, kann er die Hütte auch vermieten, um mal ein Beispiel für die Probleme zu nennen, die Du bekommen kannst, wenn Du nicht eingetragener Eigentümer bist.

Man darf übrigens die Zahlung der letzten Kaufpreisrate nur aus triftigem Grund verzögern, wenn also bspw. noch ein gravierender Mangel vorliegt. In der Regel schaut sich ein Verkäufer das ein oder andere Gezicke zwar auch noch ungerührt an, aber irgendwann will der sein Geld haben und wird vor allem als gewerblicher Bauträger genau wissen, ab wann er anfangen kann, seinerseits lästig zu werden.

Gruß
C.

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vielen Dank! Dann bleibt die Bank ganz ruhig, das ist für mich wichtig. Der Bauträger versucht nichtmal ans Geld zu kommen weil er weiss, dass er alles verbockt hat. Laut meinem Gutachter wurden nichtmal die Mindestschallschutzwerte eingehalten: ich und andere Mitbewohner werden den Bauträger verklagen um eine wesentliche Wertminderung zu bekommen (weit über die letzte Rate hinaus). Das wird aber lange dauern …

Hallo, ich habe ca, 5 Jahre ohne Grundbucheintrag nur auf der Auflassungsvormerkung im Haus gewohnt und die Bank hats nicht interessiert.

Locker bleiben !

Barmer

:-)) bin beruhigt, Danke

Hallo,
solange du das Darlehen bedienst, passiert gar nichts. Wenn der Sicherungsgegenstand „Eigentumswohnung“ herangezogen werden soll, wird die Bank zunächst Dein privates Vermögen schröpfen und dann u.U. den Anspruch auf Eigentumsübertragung verwerten (in der Praxis dürfte sie sich vielmehr mit dem Bauträger darauf verständigen, mal ganz schnell vorher die Umschreibung hinzu- oder Dich aus der Bude rauszukriegen).

Blöde Haken hätte das ganze nur, wenn die Bank von Dir irgendeine Zwischenfinnazierung oder eine „Gebühr“ für die Zeit bis zur Umschreibung verlangt oder Bauträger die Kosten irgendwelcher Bürgschaften bis zur Umschreibung auf Dich abwälzt, aber davon schreibst Du nichts.

Gruß vom
Schnabel