Angenommen, ein acht Wochen Krankgeschriebener verreist nach Absprache mit Arbeitgeber und Arzt die letzten drei Wochen. In dieser Zeit schreibt die Krankenkasse dem Verreisten zweimal mit konkreten Terminwünschen, an denen er Gehaltsrechnungen mitbringen soll. Beide Termine kommen nicht zustande, der Verreiste hat die Briefe im Ausland ja nicht erhalten.
Welche Chancen bestehen, dennoch an das Krankengeld zu kommen, wenn die Krankenkasse nun die Zahlung mit Hinweis auf die verpassten Termine verweigert? Kann sich der Versicherte darauf berufen, die Briefe erst nach der Rückkehr erhalten zu haben?
Vielen Dank für die Hilfe!