Darf die Kripo Privaträume für ihre Arbei vor Ort requirieren?

Liebe/-r Experte/-in,
ich schreibe gerade an meinem dritten Thriller für Jugendliche ab 14 und wurde freundlicherweise von der Autorenberatung der Berliner Polizei an einen Kriminalhauptkommissar verwiesen, der mir bereits in vieler Hinsicht weitergeholfen hat.
Nun möchte ich diese kostbare Quelle natürlich nicht jeden zweiten Tag mit Fragen bombardieren.
Deshalb bitte ich Sie in diesem Fall als „Wer-weiß-was“-Experte um Hilfe:
Es geht um das Requirieren von Privaträumen.
In TV-Krimis (deren Realitätsgehalt ich grundsätzlich nicht sonderlich hoch einschätze…) werden immer wieder mal Gaststätten auf dem Land „requiriert“, in denen bei einer Mordermittlung eine Art „Einsatzzentrale“ vor Ort geschaffen wird.
Frage: Geht das tatsächlich ohne Weiteres?
Wenn „Ja“: Wie lange dauert es, bis so ein Raum bei Gefahr im Verzug (Entführungsfall) eingerichtet wird?
Wie nennt man diese „Außenstelle“?

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Hilfe! Mit den besten Grüßen Ulrike Bliefert

Liebe Ulrike Bliefert,
für diese Frage bin ich leider kein Experte.
Grüße von Hans-Dieter Tanzer

Trotzdem: Herzlichen Dank! Ulrike

Liebe Ulrike Bliefert,
für diese Frage bin ich leider kein Experte.
Grüße von Hans-Dieter Tanzer

Hallo,

es ist außergewöhnlich, wenn die Polizei sich in einem Privatgebäude „einmietet“. In der Regel werden Ermittlungen in Polizeigebäuden geführt. Denkbar ist auch ein öffentliches Gebäude einer Gemeindeverwaltung, Feuerwehr usw.
Es könnte als Ausnahme notwendig werden, bei Privatleuten unter zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Seibold

Hallo Ulrike

leider kann ich dir nicht weiter helfen, ist nicht mein Fachgebiet.

Grüße
Gerhard Helmbrecht

Besten Dank an alle Beteiligten und herzliche Grüße! Ulrike B.