Meine Kinder sagen das die Lehrer den Klassenraum abschließen wenn nach Unterrichtsbeginn nicht alle Schüler da sind. Meine Frage ist jetzt ob das überhaupt Rechtens ist finde das das schon fast an Freiheitsberaubung geht
Hallo Kerstin33,
sie schließt die Schüler ja nicht ein, sondern aus. Solange die Lehrerin dabei den Schlüssel von innen in der Tür stecken lässt, sehe ich keinen Grund mich darüber aufzuregen. Denn jeder könnte jederzeit aus dem Raum raus.
Was anderes ist es natürlich, wenn die Lehrerin den Schlüssel an sich nimmt und die Kinder ohne Intervention der Lehrerin nicht mehr aus dem Raum können.
Die Frage, die sich mir hier stellt ist, wohin die Kinder eigentlich sollen, die vor der Tür verbleiben müssen und wie alt diese sind. Denn eigentlich hat die Lehrerin doch auch für Zuspätkommer eine Aufsichtspflicht zu erfüllen.
Grüße
Thorsten
Guten Tag,
die kids die zu spät kommen müßen draußen vor der tür warten. Meine kids sind 12 und 13 und die 12 jährige hat epelepsie also finde ich das schon sehr fragwürdig ob die lehrer das dürfen
Hallo Kerstin,
auch wenn ich Deine Verärgerung verstehe, so leben wir doch in einer Zeit in der die Kinder nicht mehr von ihren Eltern erzogen werden. Wäre Dein Sohn nicht unpünktlich, würde sich das Problem gar nicht stellen.
Die Lehrerin muss also für Dich Erziehungsmaßnahmen ergreifen - was soll sie denn Deiner Meinung nach tun? Gleitzeit einführen?
Grüße
Thorsten
meine kids sind pünktlich sie sitzen in der abgeschlossenen klasse
Hallo,
die kids die zu spät kommen müßen draußen vor der tür warten.
anhand der knappen Angaben lässt sich die Angelegenheit nicht klar beurteilen.
Wie lange müssen die Verspäteten draußen warten? Die ganze Stunde? Oder nach welcher Zeit werden sie hereingelassen? Wie häufig kommt es vor, dass Schüler sich verspäten?
Wurde mit der Lehrerin ein Gespräch über das Problem geführt? Wie begründet sie diese Maßnahme?
Gruß
Kreszenz
Hallo,
sie schließt die Schüler ja nicht ein, sondern aus. Solange
die Lehrerin dabei den Schlüssel von innen in der Tür stecken
lässt, sehe ich keinen Grund mich darüber aufzuregen. Denn
jeder könnte jederzeit aus dem Raum raus.
Wenn die Lehrerin Schüler, die zu spät kommen auschließt, dann schließt sie den Rest der Klasse ein. Auch wenn sie den Schlüssel stecken lässt, so ist das gegen das jede Fluchtwegbestimmung - dazu braucht man noch nicht einmal einen Brand - es reicht schon eine Panik.
Was anderes ist es natürlich, wenn die Lehrerin den Schlüssel
an sich nimmt und die Kinder ohne Intervention der Lehrerin
nicht mehr aus dem Raum können.
Ein Fluchtweg ist frei - d.h. eine Tür, die ohne Schlüssel zu öffnen ist - das braucht man nicht zu diskutieren: das ist Gesetz!!!
Die Frage, die sich mir hier stellt ist, wohin die Kinder
eigentlich sollen, die vor der Tür verbleiben müssen und wie
alt diese sind. Denn eigentlich hat die Lehrerin doch auch für
Zuspätkommer eine Aufsichtspflicht zu erfüllen.
Ja, die Frage bleibt in der Tat auch noch offen. Ist ihr sicher egal.
Viele Grüße
Es gibt Maßnahmen, die legal sind. Die meisten Lehrer kennen diese und nutzen sie auch. Die Tür abschließen gehört nicht dazu.
Hallo,
nein. Es ist nicht rechtens. Fluchtwege sind bedingungslos frei zu halten wenn sich arbeitende Menschen darin befinden - dazu zählen auch Schüler und Lehrer. Ich würde da das Gespräch mit der Lehrerin suchen. Wenn das nicht fruchtet zur Schulleitung gehen.
Viele Grüße
die Lehrerin läßt die verspäteten kids rein wenn sie meint das es an der zeit ist das sie am unterricht teilnhemen können und das wird jeden tag so gemacht mit der begründung wir dürfen das ist mit dem direktor so abgesprochen
die kids sind von der 5. bis 9. klasse es wird in jeder stufe so gehandelt und die schüler die zu spät kommen müßen vor der tür warten
angeblich hat der schulleiter dem zugestimmt und das finde ich nicht ok
die Lehrerin läßt die verspäteten kids rein wenn sie meint das
es an der zeit ist das sie am unterricht teilnhemen können und
das wird jeden tag so gemacht
Jeden Tag kommen Kinder verspätet zu ihrem Unterricht?
mit der begründung wir dürfen
das ist mit dem direktor so abgesprochen
Dann würde ich einen Termin beim Direktor machen und ihn bitten, mir den Sinn der Maßnahme und die rechtliche Grundlage zu erläutern.
Ist der Elternbeirat der Schule über das Problem informiert?
Gruß
Kreszenz
Hallo,
das Ganze ist eine rechtliche Grauzone. Grundsätzlich ist auch das kurzzeitige Aussperren vor die Klassenzimmertür oder das Schicken vor die Tür eine Erziehungsmaßnahme, die im Bereich des Möglichen liegt. Möglicherweise ist sie als solche sogar in der Schulordnung verankert.
Entscheidend ist, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. So wäre beispielsweise ein längerfristiger Ausschluss vom Unterricht sicher nicht im Rahmen, sondern wäre nur als Ordnungsmaßnahme nach entsprechender disziplinarischer Vorgeschichte und Ankündigung möglich.
In Sachen Verhältnismäßigkeit spielen auch Faktoren wie das Alter der Kinder eine Rolle. Erst- und Zweitklässler wird man eher nicht vor der Tür sich selbst überlassen, bei älteren Kindern kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass sie mit der Situation zurechtkommen. Handelt es sich um Kinder mit gewissen Verhaltensproblematiken wird wiederum das Alter allein dafür nicht das Kriterium sein.
Wichtig ist ebenfalls, dass die Maßnahme mit den Schülern kommuniziert wurde und sowohl allen bekannt ist, als auch in Bezug auf das Verhalten der Kinder in diesem Fall besprochen wurde: Kein Verlassen des Schulgebäudes und Warten vor der Tür z.B.
Auch das Feuerschutzargument greift bei einigen Minuten verschlossener Tür nicht zwingend, solange die Lehrkraft sich bei den Kindern befindet. Ein panisches Hinausstürmen der Kinder im Fall eines Feuers wäre beispielsweise ebenfalls nicht wünschenswert, sondern sollte kontrolliert durch die Lehrkraft erfolgen, was problemlos auch Zeit zum Aufschließen ließe. Auch wenn es immer wieder Leute gibt, die sich gerne die phantastischten Horrorszenarien ausmalen, sollte man sich bei einer Gefahreneinschätzung aber doch im Bereich des Realistischen bewegen.
Die Alternative des versäumten Unterrichts wäre ein Nacharbeiten während der unterrichtsfreien Zeit. Für Kinder, die auf Schulbusse angewiesen sind, übrigens nicht immer einfach zu organisieren und in der Regel deutlich weniger beliebt, als ein paar Minuten vor der Tür zu stehen.
Mit „Freiheitsberaubung“ hat das Ganze ebenfalls nichts zu tun, da die Kinder ohne Genehmigung der Lehrkraft den Klassenraum ohnehin nicht verlassen dürfen. Das Abschließen an sich hindert die Lehrkraft aber nicht, Kinder auf Anfrage nach draußen zu lassen. Etwas anderes wäre, wenn die Kinder drinnen eingeschlossen wäre, während die Lehrerin draußen wäre.
Schöne Grüße,
Jule
Moin,
Die Tür abschließen gehört nicht
dazu.
woher weißt Du das.
Gilt das für alle Bundesländer?
Gerne §§
Gandalf
wir haben schon öfters versucht mit den lehrern zu sprechen aber leider stößt man da auf granit
Hallo,
wenn andauernd Schüler zu spät kommen, ist das sicher sehr nervig und unruhig. Außerdem sieht die Schule es vielleicht als Sicherheitsrisiko.
Kannst Du nicht vorschlagen, dass statt der Klassenzimmer der Haupteingang ab acht so versperrt wird, dass er von innen zu öffnen, von außen aber nicht ist?
Wer zu spät kommt, müsste somit klingeln und könnte sich zur Beaufsichtigung im Sekretariat einfinden.
Viele Grüße
wir haben schon öfters versucht mit den lehrern zu sprechen
aber leider stößt man da auf granit
Was meinst Du damit? Weigern sie sich, mit Euch zu sprechen? Wie seid Ihr vorgegangen?
Habt Ihr mit dem Direktor gesprochen?
Wurde der Elternbeirat eingeschaltet?
Ist dieses Aussperren in der internen Schul-/Hausordnung verankert?
Bitte beantworte doch - möglichst detailliert - alle Rückfragen; sonst kann man sich kein Bild von der tatsächlichen Situation machen.
Gruß
Kreszenz
Hai!
Die Tür abschließen gehört nicht
dazu.woher weißt Du das.
Weil fast jeder weiß das man Fluchtwege nicht abschließen darf, selbst
ein steckengelasssener Schlüssel reicht da nicht.
Gilt das für alle Bundesländer?
Ja!
Der Plem
Moin,
behaupten kannst Du vieles und §§ hast Du immer noch keine gebracht.
Gandalf