Darf die Polizei einen Betrunkenen aus der Wohnung mitnehmen?

Hallo, mein Bruder ist glaub ich ein Alkoholiker. Er ist sehr oft sehr betrunken, sogar nach der Arbeit geht er noch trinken und kommt dann stockbesoffen nach Hause. Es ist nun so, dass er aber nicht aggressiv wird, wenn man ihn in Ruhe lässt. Also er geht in sein Zimmer und schläft. Er randaliert nicht und greift niemanden an. ABER: Er ist so besoffen, dass er z.B. in sein Zimmer uriniert oder auf dem Weg zum WC nicht weiß wo dieses ist und dann einfach vor der WC-Tür uriniert. Das ist ekelhaft und widerwärtig. Wir haben versucht mit ihm zu reden und ihn zur Therapie zu schicken, aber er will nicht. Er geht dann immer weg, sobald wir ihm davon erzählen. Nun wollte ich ihm „Angst einjagen“ und die Polizei anrufen, wenn er wieder mal betrunken nach Hause kommt. Darf die Polizei ihn denn mitnehmen? Er beleidigt und beschimpft uns zwar im betrunkenen Zustand, aber er greift niemanden körperlich an.

Hi,
meine Antwort trifft nur indirekt auf die Frage zu, hilft Dir aber vielleicht. Eine Schocktherapie mit Polizeieinsatz hilft mit größter Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht.
Mein Rat: versuche nicht nur Deinen Bruder zu einer Therapie zu bewegen. Hilf auch Dir selbst und sei nicht zu stolz Dir helfen zu lassen. Gut es kommt niemend kompetendes an die Haustür und bringt ein Paket mit Hilfe. Man muss sich selbst ein wenig bemühen aber die Mühe lohnt sich! Die verschiedenen Organisationen vermitteln nicht nur Selbstwertgefühl und Kompetenz im Umgang mit den Patienten sondern haben auch schnelle Ansprechpartner falls die betreffende Person doch mal über eine Therapie nachzudenken beginnt. Erste Kontaktaufnahme ist in der Stadt einfacher, da unpersönlicher und läuft oft über telefonische Suchthilfe.
Ganz viel Mut und Erfolg!

Hallo,

wenn man die Polizei ruft, dann wird die als erstes fragen, WARUM sie kommen soll.

Und - wenn ihr nicht lügt, wovon ich euch auch dringend abrate! - wird sie dann nicht kommen.

Würde sie kommen, dann könnte man „hoffen“, dass das Erscheinen von Uniformierten auf den Bruder eskalierend wirkt, er also ausrastet. Will man das? Nein, oder?

Alternativ wäre das Ordnungsamt wohl der bessere Ansprechpartner, aber ich würde jetzt erst mal keine Behörde hinzuziehen.

Zu eurer Hilfe:
Das überzeugen und nett zureden wird nicht funktionieren. Alkoholiker sind Meister der Problemverdrängung. Von mehreren Seiten hörte ich, dass eine Schocktherapie wirklich den Anstoß geben kann, dass der Betroffene seine Lage erkennt und sich helfen lässt.

Bei einem Bekannten war es die Ehefrau, die ihn verlassen hat, weil sein Suff unerträglich war.
Das hat ihn wachgerüttelt, er ging zur Entgiftung, Therapie, AA, ist jetzt seit zig Jahren trockener Alkoholiker und ebenso lange wieder mit seiner Frau zusammen.

ACHTUNG! Das ist EIN Fall, das ist HÖRENSAGEN. Fast überall gibt es Gruppen für Angehörige von Alkoholkanken. Geht da hin, unbedingt. Die wissen über genau solche Probleme Bescheid und werden ganz konkret Hilfe leisten können.

Nein, nicht aus den genannten Gründen.

Aber wenn ihr ihn der Wohnung verweisen könnt(nicht selbst Mieter), dann schon. Dann nutzt ihr das Hausrecht und könnt ihn raussetzen.
Notfalls auch mit Hilfe der Polizei.

Oder ihn eben gar nicht mehr in Wohnung reinlassen.

Wäre er stark alkoholisiert und somit „hilflos“ müssten sie ihn mitnehmen in Ausnüchterungszelle, zum Eigenschutz.

Es ist sehr schwer uneinsichtige (Suchtkranke sind das in der Regel immer) zu Beratung und Hilfe zu überreden.

MfG
duck313

Hallo,

bevor du die Polizeikeule schwenkst, solltest Du vielleicht erst mal mit dem „sozialpsychiatrischen Dienst“ Deiner Heimatgemeinde bzw. Landkreis Kontakt aufnehmen.
Da sitzen idR Profis, die sich nicht nur um Deinen Bruder kümmern können, sondern auch Dich über evtl. notwendige und vor allem erfolgversprechende Schritte beraten können.

Aufgrund Deiner Schilderung wäre zB evtl. der Antrag auf eine gesetzliche Betreuung - zumindest in Teilbereichen - überlegenswert.

&Tschüß
Wolfgang